Abfindung im Trennungsjahr

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    • RE: Abfindung im Trennungsjahr

      Hallo Juli07,
      der Ausgleich kann auf zwei Wegen vorgenommen werden.

      1. Im Rahmen des unterhalts, wenn er tatsächlich gezahlt werden muss. Dann wird die Abfindung auf mehrere Jahre umgelegt und seinem neuen laufenden Einkommen zugerechnet, wenn dies niedriger ist als sein altes Einkommen.

      2. Andernfalls gehört die Abfindung in sein Endvermögen wird wird im Zugewinnausgleichsverfahren (Vermögensauseinandersetzung) berücksichtigt.Voraussetzung ist dann allerdings, dass sich der Abfindungsbetrag am Tage der Zustellung des Scheidungsantrages noch im Besitz Deines Mannes befindet.

      MfG
      Prinzip

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    • RE: Abfindung im Trennungsjahr

      Hallo Prinzip,

      genau das ist es was ich befürchte

      2. Andernfalls gehört die Abfindung in sein Endvermögen wird wird im Zugewinnausgleichsverfahren (Vermögensauseinandersetzung) berücksichtigt.Voraussetzung ist dann allerdings, dass sich der Abfindungsbetrag am Tage der Zustellung des Scheidungsantrages noch im Besitz Deines Mannes befindet.

      Sein Gehalt ist gleich geblieben die Zahlungen müssen nicht aufgestockt werden.
      Sein Anwalt hat Ihm empfohlen das GEld jetzt nicht zu teilen und soweit es eben nicht gebraucht wird zur Aufstockung wird es dann im Zugewinnasugleich berücksichtigt.
      Er wies noch auf das Doppelverwertungsverbot hin.

      Na super dann kann ich also nur hoffen das mir noch was übrig bleibt oder ?

      Gruß Juli 07
    • RE: Abfindung im Trennungsjahr

      Original von Juli07

      Na super dann kann ich also nur hoffen das mir noch was übrig bleibt oder ?

      Gruß Juli 07


      Hallo Jui 07,

      ja, aber es gibt die Möglichkeit, auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns zu klagen, wenn Anhaltspunkte für eine treuwidriges Verhalten Deines Mannes bestehen.

      MfG

      Prizip

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