Hallo liebe Foris,
ich habe hier schon ganz viel gelesen über priviligierte Volljährige, habe aber trotzdem eine Frage zur Unterhaltsberrechnung bei Volljährigen:
um die Haftungsquote zu ermitteln, muß das Nettoeinkommen erstmal errechnet werden. Was darf man denn alles abziehen vom Bruttoeinkommen? Wie rechnet man, wenn weitere unterhaltspflichtige Kinder da sind, welchen Betrag darf man für sie ansetzen und auch für die Ehefrau?
Herzliche Grüße
Claudia
ich habe hier schon ganz viel gelesen über priviligierte Volljährige, habe aber trotzdem eine Frage zur Unterhaltsberrechnung bei Volljährigen:
um die Haftungsquote zu ermitteln, muß das Nettoeinkommen erstmal errechnet werden. Was darf man denn alles abziehen vom Bruttoeinkommen? Wie rechnet man, wenn weitere unterhaltspflichtige Kinder da sind, welchen Betrag darf man für sie ansetzen und auch für die Ehefrau?
Herzliche Grüße
Claudia
Claudia