Hallo, alle miteinander!
Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente; meine Scheidung wird - hoffentlich - bald ausgesprochen, da die Ermittlungen des Versorgungsausgleichs wohl jetzt zum Abschluß gekommen sind.
Irgendwer hat mir erzählt, daß man normalerweise erst einen höheren Anteil erhält, wenn man Altersrente bezieht. In meinem Falle könnte es jedoch sein, daß es sich sofort auswirkt und damit meine EU-Rente etwas erhöht wird.
Hat irgendjemand vielleicht eine Ahnung, was nun stimmt? Für mich wäre es wichtig,dies zu wissen.
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Lieben Gruß, Aurora
Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente; meine Scheidung wird - hoffentlich - bald ausgesprochen, da die Ermittlungen des Versorgungsausgleichs wohl jetzt zum Abschluß gekommen sind.
Irgendwer hat mir erzählt, daß man normalerweise erst einen höheren Anteil erhält, wenn man Altersrente bezieht. In meinem Falle könnte es jedoch sein, daß es sich sofort auswirkt und damit meine EU-Rente etwas erhöht wird.
Hat irgendjemand vielleicht eine Ahnung, was nun stimmt? Für mich wäre es wichtig,dies zu wissen.
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Lieben Gruß, Aurora
Tut mir leid - ich bin nicht sehr geübt am PC und verstehe nicht, welche Angabe ich hier machen soll.