Auswirkung Versorgungsausgleich auf bereits bezogene Rente

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Auswirkung Versorgungsausgleich auf bereits bezogene Rente

      Hallo, alle miteinander!

      Ich beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente; meine Scheidung wird - hoffentlich - bald ausgesprochen, da die Ermittlungen des Versorgungsausgleichs wohl jetzt zum Abschluß gekommen sind.

      Irgendwer hat mir erzählt, daß man normalerweise erst einen höheren Anteil erhält, wenn man Altersrente bezieht. In meinem Falle könnte es jedoch sein, daß es sich sofort auswirkt und damit meine EU-Rente etwas erhöht wird.

      Hat irgendjemand vielleicht eine Ahnung, was nun stimmt? Für mich wäre es wichtig,dies zu wissen.

      Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!

      Lieben Gruß, Aurora
      Tut mir leid - ich bin nicht sehr geübt am PC und verstehe nicht, welche Angabe ich hier machen soll.
    • RE: Auswirkung Versorgungsausgleich auf bereits bezogene Rente

      Hallo Aurora,

      soweit die BfA- Rente (also die Altersrente) betroffen ist, kann ich das wohl beantworten : Du erhältst die ungekürzte BfA- Rente bis zu dem Zeitpunkt,
      zu dem die Ex ebenfalls eine BfA- Rente bezieht.
      Vor diesem Zeitpunkt erhältst Du die BfA- Rente in der Höhe, als hätte es den
      Versorgungsausgleich nicht gegeben -- und zahlst Unterhalt aus dieser unge-
      kürzten BfA- Rente.
      Analog dürfte dieses Prinzip wohl auch auf andere BfA- Rentenbezüge anwendbar sein.

      Gruß, Icke