Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

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    • Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo und ein Grüß Gott alle miteinander,
      ich habe da eine Frage. Es wird z.Zt. der Kindesunterhalt für das bei der KM lebende Kind festgelegt. Ich (KV) bin verheiratet und in Rente. Bei mir lebt ein minderjähriges und ein volljähriges Kind, welches noch die Schule besucht. Von der KM erhalte ich keine Unterhaltszahlungen. Wie ist bei der Unterhaltsberechnung in Ansatz zu bringen, dass ich für meine Frau und für die bei mir lebenden Kinder aufkomme? Hat jemand so einen ähnlichen Fall und kann mir hierzu seine Erfahrung mitteilen? Viele Grüße Struxly
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Struxly,

      ich gehe davon aus, dass alle 3 Kinder von der gleichen KM sind. Dann ist das recht einfach: die KM bezahlt Barunterhalt für die bei Dir lebenden Kinder und Du bezahlst Barunterhalt für das bei ihr lebende Kind, jeder entsprechend seinem Einkommen.

      Grüße
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Mad-Max,
      es ist richtig, alle drei Kinder sind von der gleichen KM. Nur von der KM bekomme ich keinen müden Euro. Sie hat kein eigenes Einkommen, ist angeblich nicht in einem Beruf vermittelbar und über ihr Vermögen habe ich noch keine Auskunft bekommen. Den Kindesunterhalt fordert sie über einen 'Rechtsanwalt' ein.

      Ich gehe mal davon aus, dass ich für die bei mir lebenden Kinder keinen Barunterhalt von der KM bekomme. Deshalb meine Frage, wie ist in diesem Fall der von mir zu leistende Unterhalt für das bei der KM lebende Kind zu berechnen. Sind irgendwelche Abschläge beim bereinigten Nettoeinkommen anzusetzten? De Facto leiste ich ja für die bei mir lebenden Kinder Bar- und Betreuungsunterhalt. Könnte ich eventuell diesen 'de facto' geleisteten Barunterhalt bei der Berechnungs meines bereinigten Nettoeinkommens abziehen?

      Danke für Deinen Beitrag
      Struxly
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Struxly,

      Du kannst alle normalen Aufwändungen abziehen, die Unterhalt der bei Dir lebenden Kinder nicht, weil sie alle drei gleichberechtigt sind.
      Allerdings solltest Du ebenfalls eine Klage erwägen und zumindest mal Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen.
      Es besteht für Deine Exfrau eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das, was sie tut, nämlich nichts, ist eine Unterhaltspflichtverletzung und somit eine Straftat, es sei denn, es stehen triftige Gründe gegen die Erwerbstätigkeit (Krankheit, Erwerbsunfähigkeit,...).
      Lass Dich also nicht ins Boxhorn jagen und suche auf jeden Fall einen Anwalt auf.
      Wie schon geschrieben ist Kindesunterhalt nicht verrechenbar. das heißt, dass Du bezahlen musst, egal, was sie tut. An Deiner Stelle würde ich da nichts riskieren und lieber eine eigene Klage erheben. Dein volljähriges Kind muss selbst klagen, bekommt aber auf alle Fälle Prozesskostenhilfe.

      Grüße
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Max-Mad,
      jetzt warte ich einmal ab, wie der Rechtsanwalt die Unterhaltshöhe errechnet und inwieweit er die finanziellen Verhältnisse der KM offen legt. Wenn möglich, möchte ich eine Klage vermeiden (langwierig, kostenintensiv, nervenaufreibend und die Kinder belastend). Wie soll ich dem Volljährigen beibringen, dass er seine Mutter verklagen soll? Wenn ich klage, bin ich der böse Vater der die arme Mutter vor Gericht bringt. Habe je schon genügend zu tun um den P.A.S.-Aktionen der KM entgegen zu wirken. Falls es für mich nicht einigermaßen zufrieden stellend läuft, wird mir nichts anderes übrig bleiben, als einen RA einzuschalten.

      In einer Situation wie bei mir der Fall ist, hat der Unterhaltsverweigerer in unserem Gesellschaftssystem scheinbar die besseren Karten (siehe auch andere Threads mit ähnlichen Fällen). Nebenbei bemerkt, die KM ist kerngesund. Mir ist nicht bekannt, dass sie irgendwie berufsunfähig wäre.

      Struxly
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Struxly, erst mal Willkommen in den ISUV Foren. Schau mal an, was für Infos wir benötigen: "Anleitung" für Fragestellungen

      Von der KM erhalte ich keine Unterhaltszahlungen.
      warum nicht ? Was hast Du dagegen unternommen ?

      Wie ist bei der Unterhaltsberechnung in Ansatz zu bringen, dass ich für meine Frau und für die bei mir lebenden Kinder aufkomme?
      zuerst mal "nur" bei der Anzahl Berechtigter und ggf. Stufung der DT. Wobei sich evtl. hier schon die Frage stellen kann warum Ehefrau nicht für sich selbst sorgen kann.

      Solltest Du nicht für alle 3 Kinder KU leisten können, also Mangelfall, dann würde Dein für Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen auf die 3 Kinder verteilt werden, im Verhältnis deren Ansprüche.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Wolfgang,
      Vielen Dank für Deine Antwort.

      Nachdem die KM Anfang des Jahres über ihren Rechtsanwalt Unterhalt für das jetzt bei ihr lebende Kind, bzw. die Offenlegung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse zur Festlegung des Unterhalts  angefordert hatte, überweise ich vorsorglich monatlich mal den 100% Satz der DT.

      Ich forderte daraufhin von der KM die Offenlegung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Die Antwort von ihrem Rechtsanwalt: Die KM (Anfang 50) bezieht keinerlei Einkünfte und ist nicht vermittlungsfähig. Sie ist deshalb nicht leistungsfähig.

      Über die Vermögensverhältnisse hatte er nichts ausgesagt. M.E. wäre die KM in der Lage eine bezahlte Tätigkeit auszuüben. Meines Wissens verfügt seit kurzem über ein größeres Barvermögen durch den Verkauf eines Immobilienanteils (vermutlich lebt sie davon).  In Antwort auf das Schreiben des RA forderte ich nochmals die Offenlegung der Vermögensverhältnisse der KM. Auf die Antwort warte ich noch.

      Sollte ich keine ordentliche und plausible Antwort bekommen, so werde ich Wohl oder Übel einen RA einschalten.

      Meine Frau ist bereits in Rente. Mit 350 € Rente ist kein großer Staat zu machen. Ich beziehe schwerbehinderten Rente.

      Ich war der Meinung, der von mir für den bei mir lebenden Kindern geleistete Unterhalt könnte ich vom Nettoeinkommen abziehen. Wenn ich jetzt die Regeln der Unterhaltsberechung richtig verstanden habe, wird bei der Berechnung stattdessen die nächst niedrigere Einkommensstufe angesetzt, da ich für 3 Kinder und meine Ehefrau Unterhaltspflichtig bin. Sehe ich das richtig?

      Noch eine weitere Frage: Kann ich, da ich 100% schwerbehindert notwendige Aufwendungen vom Nettoeinkommen abziehen? Wenn ja, welche Aufwendungen werden anerkannt?. Natürlich gibt es Aufwendungen die eindeutig nachweisbar sind (Belege) und solche welche sich nicht explizit in Euro auflisten lassen. Gibt es Pausschalen (steuerlich ja) für bestimmte Behinderungen?

      Gruß
      Struxly

      P.S. Man möge mir verzeihen. Da ich bei meinem vorhergehenden Posting von einem anderen PC aus gearbeitet hatte ?( , wurde ich dort automatisch unter 'Dreiherz' eingeloggt. Ich hatte dies zu spät gemerkt.
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      hallo Struxly/'Dreiherz', wir "verzeihen" vieles, das meiste stillschweigend. Aber ob Dir Franken verzeihen werden dass Du 1x Bayern angibst, da wäre ich mir nicht sicher. :P
      Wozu sollen die verschiedenen Namen gut sein ? Und passe auf damit Du nicht für Verwechslungen sorgst.

      Dann kommt noch die Frage auf, sind die Themen

      Unterhaltstitel aufheben / Unterhaltsfestlegung durch Rechtsanwalt
      Offenlegung Vermögensverhältnisse
      Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      in einem Zusammenhang mit dem hier, also handelt es sich da um die dieselben Kinder ?
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Struxly,

      Kann ich, da ich 100% schwerbehindert notwendige Aufwendungen vom Nettoeinkommen abziehen?
      wenn Du dadurch (medizinisch) notwendige, regelmäßige Aufwendungen hast die über den "normalen" Lebensbedarf hinausgehen, dann kann Dein Selbstbehalt erhöht werden. Auch hierfür dürfte Hausarzt nicht reichen, besser anerkannter Fach- oder Amtsarzt.
      Von Pausschalen für bestimmte Krankheiten ist mir nix bekannt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Grüaß Di Wolfgang,
      die Franken werden mir schon verzeihen. Schließlich bin ich (oder war ich?) ein waschechter Bayer. Aber fast 40 Jahre im befreundeten Ausland haben sicher ihre Spuren hinterlassen. Schlimmer sind aber Cleverle aus Baden-Würtenberg, welche immer gleich alles merken ;) .

      Den zweiten Namen hatte ich mir zugelegt, um meine Anonymität besser zu wahren. War wohl nix. Nun zur Sache.

      Die KM gibt einfach keine Ruhe. Jegliche Gespräche, auch unter der Regie des JA lehnt sie ab. Dem JA hat sie die Beistandschaft für die Kinder entzogen. Gründe hierfür kenne ich nicht. Sachliche Gründe dürften m.E. auch nicht vorliegen. Wie schon geschrieben, mir bleibt nichts anders übrig als wieder einen RA einzuschalten. Mindestens zwei RA profitieren dann von der Angelegenheit.

      Noch eine Anmerkung zur wirtschaftlichen Situation der KM. Letztes Jahr bekam sie noch Prozesskosten- und Sozialhilfe. Dieses Jahr kommt sie ohne staatliche Unterstützung aus. Ein Lottogewinn war's bestimmt nicht.

      wenn Du dadurch (medizinisch) notwendige, regelmäßige Aufwendungen hast die über den "normalen" Lebensbedarf hinausgehen, dann kann Dein Selbstbehalt erhöht werden.


      Medizinisch notwendige Aufwendungen zahlt die Krankenkasse. Mir geht es um die zusätzlich notwendigen Aufwendungen, welche durch meine Krankheiten bedingt sind. Dies sind z.B. die laufenden Fahrten zu den Ärzten, den Beitrag zu einem (zweiten) Sportverein, u.a.m.. Auf anraten des Arztes sollte ich gezielt Muskelaufbautraining durchführen, um den durch die Medikamente verursachten Muskelabbau entgegen zu wirken. Hierfür gibt es kein Rezept und keine Erstattung durch die Krankenkasse. Erfreulicher Weise gibt hier der Staat aber Steuererleichterungen.

      Für Deine Beiträge zu meinen Themen bedanke ich mich noch recht herzlich. Mittels Deiner Beiträge und mit den Beiträgen anderer Forumsteilnehmer kann ich meine Situation nun besser einschätzen.

      Einen schönen Tag und Servus Struxly
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Struxly und Wolfgang Becker,

      gibt es in diesem Fall Einkommensgrenzen für den Kindesunterhalt?Sprich, das der eine Elternteil dem Kind beim anderen Elternteil Unterhalt leistet, aber in umgekehrter Reihenfolge dann vom anderen Elternteil, bei einem niedrigen Einkommen eben auch wieder nicht geleistet wird und wenn ja, wo liegt hier denn die Einkommensgrenze?

      Etwas kompliziert geschrieben, nicht wahr? Bekomme es heute wohl nicht besser hin. Grins...!
      Danke euch für eure Überlegungen,

      Gruß Urmel
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Hallo Urmel,
      soweit ich jetzt kurz vor Mitternacht Deine Frage richtig verstanden habe, hier meine Anmerkung entsprechend meinem Kenntnisstand.

      In der Regel muss ein Elternteil immer dem anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, Barunterhalt leisten. Ist ein Elternteil nicht leistungsfähig, so bekommt der andere Elternteil bei dem das Kind lebt keinen KU. Ein Elternteil muss nur soviel KU zahlen wir er leistungsfähig ist, d.h. der KU errechnet sich aus dem Einkommen des unterhaltpflichtigen Elternteils. Je leistungsfähiger ein Elternteil ist (je mehr Einkommen ein Elternteil hat), je höher fällt der zu zahlende Unterhalt aus (siehe Düsseldorfer Tabelle). Ein gegeneinander Aufrechnen des KU ist nicht zulässig (Ein Aufrechnen nach dem Motto 'Zahlst du mir keinen KU, dann zahle ich dir auch keinen KU' ist nicht zulässig). Unterhalt ist nur von dem den Selbstbehalt übersteigenden bereinigten Nettoeinkommen zu zahlen (siehe hierzu Düsseldorfer Tabelle mit den Anmerkungen).

      Ich hoffe, ich habe Deine Frage beantwortet und mich trotz der späten Stunde noch richtig ausgedrückt.

      Viele Grüße
      Struxly
    • RE: Unterhalt wenn Kinder bei KM und KV leben

      Danke Struxly,

      das hast du gut und verständlich ausgeführt, trotz später Stunde.

      Kannst du mir evtl. noch sagen, in wie weit man von jemanden verlangen kann, dass er außer seinem Beruf mit 25% Tätigkeit, noch einer weiteren Beschäftigung nachgehen muss, um über den Selbstbehalt hinaus zahlungskräftig zu sein?
      Hört sich sicher in erster Linie nicht gut an, aber hier spielt eine zurückliegende, schwere Erkrankung eine Rolle, die eben ihre Folgen mit sich brachte, die aber im "allg. Arbeitsleben" noch mit bis zu 6 Std. tägl. Arbeitszeit bewertet wird, in dem z.Zt. ausgeübten Beruf allerdings unmöglich ist.
      Muss derjenige umschulen oder einem Minijob noch zusätzl. nachgehen, um zahlen zu können?
      Dies ist vielleicht nicht nur eine Frage des "wollens", sondern auch eine Frage der Zeit, da diese Erkrankung nur mit großem krankengymnastischen Aufwand, ohne weitere, schwere Folgen im Rahmen gehalten werden kann. Einen Behindertengrad gibt es und eine Anerkennung der Erkrankung ebenfalls, allerdings würde das ggf. für die Zahlungen keine Rolle spielen. Nach dem Motto: "Was nicht ist, muss ja auch nicht werden", aber ohne Krankengymnastik? Naja!

      Vielen Dank fürs Überlegen,

      Urmel