vollmachten für den stiefvater

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    • vollmachten für den stiefvater

      hallo.

      kurze vor-info:

      ich bin geschieden,lebe mit meinem kind,9 jahre,derzeit noch alleine,habe aSR und aBR.

      demnächst ziehe ich arbeitsbedingt um und dann mit meinem freund zusammen.

      der kv hat keinerlei interesse an seinem kind.

      nun zu meiner frage:

      für welche bereiche braucht mein freund von mir vollmachten-das kind betreffend? ich werde zu einem notar gehen,sammle aber vorab infos.

      ich möchte,dass mein freund keinerlei probleme bekommt,falls ich mal ausfalle ,krank werde und so.

      also eine vollmacht für die schule,für den kinderarzt.....

      wofür noch? oder reicht "eine für alles"?

      habt ihr eine idee,wie sowas,textmäßig,aussehen kann?

      beispiel-texte?

      bin für alles dankbar.auch internet seiten,die weiterhelfen.

      spreche besonders die an,die sowas auch haben.

      vielen dank

      von

      bebum
    • RE: vollmachten für den stiefvater

      Hallo bebum

      nein ein Formblat hatte der Notar nicht er hat folgendes geschrieben was eine richtige Urkaunde darstellt.

      verhandelt

      zu xxx am 11.3.03
      von mir dem unterzeichnenden Notar xxx in xxx

      erschienen heute
      Herr xxx ( mein Mann)
      geboren am xxx
      wohnhaft in xxx

      der Erschienene wies sich aus durch amtliches Ausweispapier mit Lichtbild zur Gewißheit seiner Person.
      Auf Ansuchen des Erschienenen beurkunde ich seinen vor mir abgegebenen Erklärungen gemäß, was folgt:

      Ich lebe von der Mutter meiner Tochter xxx auf dauer getrennt.
      Das Kind lebt im Haushalt der Mutter.
      I
      Ich , xxx
      nachfolgend auch Vollmachtgeber genannt erteile hiermit meiner Lebensgefährtin Frau xxx
      geboren am xxx
      wohnhft in xxx
      nachfolgend Bevollmächtigte genannt

      Vollmacht
      meine Tochter xxx geboren am xxx wohnhaft in xxx gegenüber Privatpersonen, Behörden,Gerichten und in Gesundheitsangelegenheiten in vollem Umfang zu vertreten soweit überhaupt eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist.
      Sie ist befugt Krankenunterlagen einzusehen und alle Informationen durch die behandelnden Ärzte, die insoweit im weitest möglichen Umfang von ihrer Schweigepflicht befreit werden, einzuholen..

      der Notar hat den Vollmachtgeber auf den Umfang der Vollmacht hingewiesen.
      Der Vollmachtgeber erklärt hierzu, daß er diesen Umfang der Vollmacht überblickt und die Vollmacht der Bevollmächtigten mit diesem Umfang erteilen wird.
      Diese Vollmacht erlischt nicht mit meinem, des Vollmachtgebers, Ableben
      Die Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des §101 BGB nicht befreit.
      II

      Vom Notar wurde daruf hingewiesen , daß diese Vollmacht gemäß §172 BGB Dritten gegenüber solange weiter gilt, als der Bevollmächtigte eine Ausfertigung dieser Vollmacht in den Händen hat oder bis die Vollmachtsurkunde öffentlich für kraftlos erklärt ist.

      III.

      Ich trage die Kosten dieser Urkund un bitte um Erteilung einer Ausfertigung für die Bevollmächtigte, die dieser auszuhändigen ist, für mich selbst beantrage ich eine beglaubigte Abschrift.
      Die Niederschrift wurde dem Erschienenen vom Notar vorgelesen von ihm genehmigt und, wie folgt unterschreiben.
      xxx

      Das ist meine Vollmacht , mit dieser hatte ich bisher keinerlei Probleme,, dein Freund muss mit zum Notar gehen.

      Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
      LG zwerg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zwerg7 ()

    • RE: vollmachten für den stiefvater

      hallo zwerg7,
      ja danke,genau sowas hab ich gesucht.

      jetzt noch eine ,etwas skurrile anfrage:

      da steht,dass die vollmacht nicht nach dem ableben erlischt.

      nehmen wir den schlimmsten fall an:

      mein freund hat die vollmacht,ich komme um. das kind wird wahrscheinlich zum kv geschickt.

      1.
      ich möchte,dass das kind bei meinem freund bleibt (habe aSR.,kv kümmert sich nicht und div. andere gründe),kind will das auch.
      kann ich da was aufsetzen lassen und inwieweit hat das gültigkeit?

      2.
      kind lebt dann doch bei kv, diesem gefällt die vollmacht nicht,kann er was dagegen tun?oder kann er das meinem freund nicht "wegnehmen"?

      3.
      ändert sich etwas,wenn mein freund und ich heiraten?braucht er dann immer noch die vollmacht?

      danke

      bebum
    • RE: vollmachten für den stiefvater

      Hallo bebum

      zu1 das weiß ich leider auch nicht was passiert wenn dir was schlimmes zustößt, frag doch den Notar am besten

      zu 2) weg nehmen kann der Vater das sicherlich nicht, weiß nicht genau zu uns hat der Notar gesagt die Kindesmutter ( in unserem fall) kann dagegen nicht zu tun.,

      zu3) die vollmacht wurde ausgestellt da waren wir noch nicht verheiratet jetzt sind wir es und ich habe diese immer noch, ich gebe dann immer mein Personalausweis mit hin.
      der Notar hat gesagt das brauch ich nicht ändern lassen.

      Aber bitte frag deinen Notar nochmal zu allen Punkten vielleicht gibt es da ja von Bundesland zu Bundesland andere Vorschriften.

      LG zwerg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zwerg7 ()