Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

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    • Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Hallo,
      mein Mann und ich leben in Zugewinngemeinschaft, haben 1 Kind und möchten nun ein Haus bauen.
      Das Grundstück auf dem das Haus errichtet werden soll, wird mir alleine in dieser Woche von meinen Eltern überschrieben.
      Das Haus werden mein Mann und ich gemeinsam bauen, wir nehmen zusammen ein Darlehen auf und der Bauantrag läuft auf Eheleute, nur das Grundstück gehört mir alleine.
      Nun hat mein Mann Angst, dass im Falle einer Scheidung er auch keinen Anspruch auf das Haus haben wird, da das Haus auf meinem Grunstück steht.
      Ist es tatsächlich so? Ich kann es mir nicht vorstellen, da ja bewiesen werden kann, dass wir das Haus gemeinsam gebaut haben und das Haus ja auch auf unser beider Namen steht.
      Wie wäre es hier im Falle einer Scheidung?
      Wäre dankbar für Hilfe.

      Viele Grüße,
      Martina
    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Hallo Martina,

      so einfach ist das nicht zu beantworten.
      Schreibt mal Eure Vorstellungen zusammen und versucht einen Vertrag für den Fall einer Scheidung aufzusetzen. Damit geht Ihr dann zu einem Notar. Der hat nämlich eine Beratungspflicht und kann Euch auf kritische Dinge hinweisen. Wenn dann alles in eurem Sinne ist, lasst Ihr den Vertrag vom Notar beglaubigen.
      Sicherer ist es freilich, den Vertrag von einem Anwalt aufsetzen zu lassen. Das sind zwar zusätzliche Kosten, lohnen sich aber.

      Grüße
    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Hallo Martina,

      es ist tatsächlich so: wer im Grundbuch steht, dem gehört das Grundstück samt darauf befindlichen Gebäuden.
      Wenn Dein Ehemann Geld und Eigenleistung in das Haus investiert, so läuft er ohne zusätzliche Regelung wirklich Gefahr, diese Investition komplett zu deinen Gunsten zu verlieren. Auch wenn Du dir das momentan nicht vorstellen kannst, aber im Falle einer Trennung/Scheidung wird nicht immer fair vorgegangen, und beim Geld enden nicht nur Freundschaften, sondern oft auch die Vernunft.
      Deswegen mein Rat: regelt das JETZT. Einen besseren Zeitpunkt gibt es nicht mehr! Lasst euch von einem RA beraten, welche Möglichkeiten eurer Lebensgestaltung am besten entspricht. Es gibt eine ganze Menge Varianten. Das gießt ihr dann in einen Notar-Vertrag, dann gibt´s später auch nichts mehr zu deuteln.

      Grüße, blonkel
    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Hallo blonkel und Mad-Max,

      vielen Dank für eure Hilfe.
      Hatte echt geglaubt, dass es unproblematischer ist, da das Haus ja auf unser beider Namen steht.
      Hatte gehofft wir könnten Anwalts- und Notarkosten sparen, aber ihr habt Recht. Ist wirklich vernünftiger die Sache jetzt zu klären, sonst gibt es später nur unnötigen Streit.
      Hatte es mir so vorgestellt, dass ich meinen Mann im Falle einer Scheidung ausbezahlen würde (aber eben nur den halben Anteil des Hauses - und nicht auch noch den Wert des Grundstückes). Da das Grundstück direkt neben dem meiner Eltern liegt, legt mein Mann bestimmt weniger Wert darauf, dort zu wohnen, wenn wir uns wirklich mal trennen sollten. Zumal er selbst 2 Häuser von seinen Eltern erben wird.
      Also auf zum Anwalt und Notar (ächz)

      Viele Grüße
      Martina
    • RE: Hausbau auf dem Grundstueck der Ehefrau

      Hallo Martina,, Zusammen,

      Wenn Dein Ehemann Geld und Eigenleistung in das Haus investiert, so läuft er ohne zusätzliche Regelung wirklich Gefahr, diese Investition komplett
      zu deinen Gunsten zu verlieren.
      das stimmt so nicht.
      Dazu ist ja der Zugewinnausgleich da.

      Durch "seine" Leistungen erhöht sich ja der Wert von M.'s Eigentum. Und das muss ja dann ausgeglichen werden. Also z.B.
      Anfangsvermögen: M. Wert Grundstück, "er" nix.
      Endvermögen: M. Wert Grundstück mit Haus. "er" immer noch nix, hat ja alles ins Haus "gesteckt".
      Dann bekommt "er" hier 1/2 der Wertsteigerung von M.

      Zur Sicherheit könnte man genau festhalten was "er" ins Haus "steckt", Geld + Eigenleistung in Geldwert umrechnen. Und Vertrag schließen dass "er" das mind. bei evtl. Scheidung zurück bekommt.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Gar nicht so einfach.
      Mein Mann hat Angst, dass er bei einer Scheidung leer ausgeht und möchte, dass wir, bevor der Bauantrag gestellt wird, dass Grundstück auf Eheleute umschreiben lassen.

      Ich habe dann die Sorge, dass ich ihm im Falle einer Scheidung evtl. auch noch die Hälfte des Grundstückswertes auszahlen muss, obwohl das Grundstück ja von meinen Eltern kommt.

      Und meine Eltern haben Angst, dass mein Mann im Falle einer Scheidung evtl. mit seiner neuen Partnerin in dem Haus wohnen will, direkt neben meinen Eltern. Sie würden dann quasi Tür an Tür mit meinem Ex und seiner neuen wohnen. Daher wäre es meinen Eltern am Liebsten, wenn das Grundstück allein auf meinem Namen stehen würde.

      Dazu kommt auch noch, dass mein Mann selbständig ist und falls mal etwas mit seiner Firma sein sollte (Konkurs), und Haus und Grundstück stehen auf seinem Namen, kämen Haus und Grundstück dann auch unter den Hammer. Aber alleine kann ich das Haus auch nicht bauen, da ich nur 90.000 € gespart habe und wegen unserem Baby nun keine Einkünfte mehr habe.

      Bin ziemlich ratlos.
    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Hallo Martina,

      bei aller Liebe: Wenn Dein Mann will, dass die Hälfte des Grundstücks auf ihn eingetragen wird, dann soll er deinen Eltern diese Hälfte zu einem reellen Wert abkaufen. Dann hat auch alles seine Richtigkeit. Ihr müsst dann nur noch schriftlich vereinbaren, dass dieser Kauf bzw. das halbe Grundstück zu seinem Anfangsvermögen gehört.
      Ich kann Deinen Mann schon verstehen, aber so einfach auf die Eheleute übertragen finde ich eine leicht überzogene Forderung seinerseits.

      Grüße
    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Hallo Martina,

      ich mache mal eine andere Rechnung auf und bitte darum, dass da Fachleute noch einmal drüben schauen und korrigieren:

      1. Fall:

      Bisheriges Anfangsvermögen: 0 €
      Angespartes Vermögen während der Ehe: 90.000 €
      Grundstücks-Schenkung der Eltern an das Ehepaar: 100.000 €
      gemeinsamer Hausbau während der Ehe: 200.000 €
      Finanzierung: 200.000 €

      Scheidung!

      Anfangsvermögen der Ehefrau halbes Grundstück: 50.000
      Anfangsvermögen Ehemann: 0 €
      Endvermögen der Ehepartner zusammen: 390.000 € - 200.000 € Hauskredit: 190.000 €
      Zugewinn Ehefrau: 190.000/2- 50.000 € = 45.000 €
      Zugewinn Ehemann: 190.000/2 = 95.000 €
      Ausgleichspflicht Ehemann gegenüber Ehefrau = 25.000 €

      In diesem Fall bleiben der Frau am Ende 120.000 € (Halbes Grundstück + Zugewinn + Zugewinnausgleich)
      und dem Mann 70.000 €.

      2. Fall:

      Anfangsvermögen beider Partner: 0
      Angespartes Vermögen während der Ehe: 90.000 €
      Grundstücks-Schenkung der Eltern an die Frau: 100.000 €
      gemeinsamer Hausbau während der Ehe: 200.000 €
      Finanzierung: 200.000 €

      Scheidung!

      Anfangsvermögen der Ehefrau ganzes Grundstück: 100.000
      Anfangsvermögen Ehemann: 0 €
      Endvermögen der Ehepartner zusammen: 390.000 € - 200.000 € Hauskredit: 190.000 €
      Zugewinn Ehefrau: 190.000/2- 100.000 € = 0 €
      Zugewinn Ehemann: 190.000/2 = 95.000 €
      Ausgleichspflicht Ehemann gegenüber Ehefrau = 47.500 €

      Die Frau behält also 147.000 € (Grundstückswert + Zugewinnausgleich), der Mann behält 47.500 €

      Wenn ich nicht völlig falsch gerechnet habe, ist der Mann besser dran, wenn die Eltern das Grundstück beiden zusammen übertragen.
      Ich weiß allerdings nicht, wann die angesparten 90.000 € vorhanden waren - vor der Eheschließung oder angespart während der Ehe. Die Zweite Unsicherheit ist natürlich der Zeitpunkt des Scheidungsantrags. Da müssen natürlich bereits vorhandene Tilgungsleistungen mit berechnet werden.
      Die dritte Unsicherheit ist, dass natürlich in der Zugewinnauseinandersetzung nicht die nackten Zahlen heran gezogen werden, sondern der Verkehrswert der Immobilie. Ich hatte jetzt einfach den Grundstückswert heute und die Finanzierung für den Bau gerechnet und bin auf 300.000 € (angenommene Zahlen) gekommen. Es kann natürlich sein, dass durch viel Eigenleistung der Wert des gesamten Objekts höher oder durch Verschlechterungs des marktes der wert des Objekts niedriger wird. Entsprechend müssen die Zahlen geändert werden. Kann man ja ein wenig damit spielen.

      Grüße
    • RE: Hausbau auf dem Grundstück der Ehefrau

      Lieber Mad-Max,

      vielen Dank für deine Mühe und Hilfe.
      Um noch einige Unklarheiten zu beseitigen, ich hatte unsere Vermögensverhältnisse nicht vollständig erläutert.

      Ich habe 90.000 € mit in die Ehe gebracht, mein Mann ca. 120.000 €.'
      Meine Eltern haben mir gestern das Grundstück überschrieben.
      Uns geht es nun erst mal nur um die Frage des Grundstückes.

      Am schönsten wäre es für uns, wenn man einfach privat schriftlich festlegen könnte, dass das Grundstück immer Teil des Elternhauses sein wird und nicht mein Mann irgendwann mit einer anderen Partnerin darin wohnen könnte und andererseits eben auch, dass mein Mann trotzdem seine Anteile an dem Haus behält, da er ja auch u. a. seine 120.000 € darin steckt und wir beide noch ein Darlehen zusammen aufnehmen müssen.
      Momentan sieht es ja so aus, dass ich alleine im Grundbuch stehe und mir alle Gebäude, die sich darauf befinden alleine gehören. Dann würde mein Mann im Falle einer Scheidung ja leer ausgehen.

      Aber leider braucht man ja für alles schriftliche, was mit Ehe zu tun hat, einen Notar und der kostet viel Geld, wenn man vom Wert des Grundstückes (3000 qm groß - Grundstückspreis für Bauland ca. 100 € pro qm) geht und dann kommt ja auch noch der Wert des Hauses dazu. Aber ich glaube ohne Notar und Anwalt geht´s in unserem Fall leider nicht.
      Nochmals danke für die Tips.
      Viele Grüße
      Martina
    • RE: Hausbau auf dem Grundstueck der Ehefrau

      Hallo Martina,

      ich spreche/schreibe ja hier nicht mit Armen. Die Sicherheit sollte Euch die Notar- und Anwaltskosten schon wert sein.
      Verkaufe Deinem Mann das halbe Grundstück für 150.000 €.
      die Hälfte des Hausbaus finanzierst Du selbst aus Deinem Barvermögen von jetzt 240.000 €. Die andere Hälfte finanziert Dein Mann aus einem Kredit, den er alleine unterschreibt.
      Für die Grundstückshälfte - eventuell für das ganze Objekt - lässt Du Dir ein Vorkaufsrecht eintragen.
      Ein ähnlicher Gegenstandswert haben meine Frau und mich bei Anwalt und Notar ca. 4000 € gekostet.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Hausbau auf dem Grundstueck der Ehefrau

      Hallo Wolfgang,

      ich glaube so muss es tatsächlich gemacht werden.
      Vertrag aufsetzen und alles genau schriftlich festhalten, damit mein Mann im Falle einer Scheidung das zurück bekommt, was er in das Haus herein gesteckt hat.
      Hatte doch noch gehofft, dass wir uns evtl. die Kosten für einen Notar und Rechtsanwalt sparen können, aber da kommen wir jetzt wohl nicht mehr dran vorbei.
      Vielen Dank für deine Hilfe.
      Grüße
      Martina
    • RE: Hausbau auf dem Grundstueck der Ehefrau

      Hallo Mad-Max,

      danke, jetzt haben wir wenigstens schon mal eine Vorstellung, was an Kosten auf uns zukommt.
      Werde in Kürze mal beim Anwalt anrufen und einen Termin für uns vereinbaren. Da werden wir wohl tatsächlich nicht dran vorbei kommen.
      Schade das man nicht pivat einen Vertrag aufsetzen kann.
      Vielen Dank noch mal für deine Hilfe,
      Grüße
      Martina