Hallo, liebes Forum,
heute habe ich und meine Ex jeweils einen Brief erhalten, wo folgendes gleich steht:
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die Festsetzung der Eigenheimzulage nach §11 Abs. 6 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EigZulG ab 2008 aufgehoben wird.
Erläuterungen:
Die Eigenheimzulage ist neu festgesetzt worden, weil die Voraussetzungen für die Zusammenanlagung von Ehehatten (§26 Abs.1 Einkommensteuergesetz) entfallen sind.
Die Eingenheinzulagenfestsetzung war aufzuheben, weil nach Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammanveranlagung von Ehegatten (§ 26 Abs. 1 Einkommensteuergestz) nicht mehr für beide Anspruch auf Eigenheimzulage besteht.
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Ich habe bislang so verstanden, wenn ich aus unserem gemeinsamen (je 1/2 Eigenturm) Haus ausgezogen bin, habe ich dann allein keinen Anspruch mehr auf Eigenheimzulage. Aber meine Ex mit Kindern wohnen weiter hin in dem Haus, müsste doch auch noch Anspruch auf die Eigenheimzulage, oder habe ich da falsch verstanden? Fällt die Zulage wirklich für uns beide weg?
Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.
Info:
Haus gekauft: 12.2004. Eigenturmverhältnis: 50/50
Eingezogen: 03.2005 und erster Bezug der Eigenheimzulage
Ich bin am 01.05.2007 ausgezogen
Lieben Gruss.
Peter
heute habe ich und meine Ex jeweils einen Brief erhalten, wo folgendes gleich steht:
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die Festsetzung der Eigenheimzulage nach §11 Abs. 6 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EigZulG ab 2008 aufgehoben wird.
Erläuterungen:
Die Eigenheimzulage ist neu festgesetzt worden, weil die Voraussetzungen für die Zusammenanlagung von Ehehatten (§26 Abs.1 Einkommensteuergesetz) entfallen sind.
Die Eingenheinzulagenfestsetzung war aufzuheben, weil nach Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammanveranlagung von Ehegatten (§ 26 Abs. 1 Einkommensteuergestz) nicht mehr für beide Anspruch auf Eigenheimzulage besteht.
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Ich habe bislang so verstanden, wenn ich aus unserem gemeinsamen (je 1/2 Eigenturm) Haus ausgezogen bin, habe ich dann allein keinen Anspruch mehr auf Eigenheimzulage. Aber meine Ex mit Kindern wohnen weiter hin in dem Haus, müsste doch auch noch Anspruch auf die Eigenheimzulage, oder habe ich da falsch verstanden? Fällt die Zulage wirklich für uns beide weg?
Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.
Info:
Haus gekauft: 12.2004. Eigenturmverhältnis: 50/50
Eingezogen: 03.2005 und erster Bezug der Eigenheimzulage
Ich bin am 01.05.2007 ausgezogen
Lieben Gruss.
Peter
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