Finanzamt hebt Eigenheimzulagen auf!

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    • Finanzamt hebt Eigenheimzulagen auf!

      Hallo, liebes Forum,

      heute habe ich und meine Ex jeweils einen Brief erhalten, wo folgendes gleich steht:
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      die Festsetzung der Eigenheimzulage nach §11 Abs. 6 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 EigZulG ab 2008 aufgehoben wird.

      Erläuterungen:
      Die Eigenheimzulage ist neu festgesetzt worden, weil die Voraussetzungen für die Zusammenanlagung von Ehehatten (§26 Abs.1 Einkommensteuergesetz) entfallen sind.
      Die Eingenheinzulagenfestsetzung war aufzuheben, weil nach Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammanveranlagung von Ehegatten (§ 26 Abs. 1 Einkommensteuergestz) nicht mehr für beide Anspruch auf Eigenheimzulage besteht.
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      Ich habe bislang so verstanden, wenn ich aus unserem gemeinsamen (je 1/2 Eigenturm) Haus ausgezogen bin, habe ich dann allein keinen Anspruch mehr auf Eigenheimzulage. Aber meine Ex mit Kindern wohnen weiter hin in dem Haus, müsste doch auch noch Anspruch auf die Eigenheimzulage, oder habe ich da falsch verstanden? Fällt die Zulage wirklich für uns beide weg?

      Für jeden Hinweis bin ich sehr dankbar.

      Info:
      Haus gekauft: 12.2004. Eigenturmverhältnis: 50/50
      Eingezogen: 03.2005 und erster Bezug der Eigenheimzulage
      Ich bin am 01.05.2007 ausgezogen

      Lieben Gruss.
      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter_llu ()

    • RE: Finanzamt hebt Eigenheimzulagen auf!

      Hallo Peter,

      hat einer von Euch beiden schon einmal früher eine Förderung in Form von 10e oder EHZ bekommen? Dann ist auf dieser Seite bereits ein Objektverbrauch eingetreten! Deshalb nun nicht mehr für beide, meien Vermutung.

      Ehepartner können, wenn vorher noch kein Objektverbrauch stattgefunden hat, die Eigenheimzulage zweimal in Anspruch nehmen.

      Aber:
      Objekte im Eigentum beider Ehegatten führen nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung (z. B. Trennung) dazu, dass für beide Ehepartner Objektverbrauch eingetreten ist. Alternative: Ein Ehegatte überträgt noch im Jahr der Trennung seinen Anteil auf den Ehepartner. Für den übertragenden Partner tritt in diesem Fall kein Objektverbrauch ein.

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Finanzamt hebt Eigenheimzulagen auf!

      Hallo, Allegria,

      besten Dank für deine Antwort.

      Nein, das war unser erstes Haus und auch die erste Eigenheimzulage. Ich kann es verstehen dass ich keinen Anspruch mehr habe. Aber dass meine Ex, obwohl sie noch mit Kindern weiter das Haus bewohnt, auch nichts mehr bekommen kann, kann ich wirklich nicht nachvollziehen.

      Also weil ich das Haus nicht auf meine Frau übertragen habe (Trennungsjahr ohnehin schon vorbei), fällt jetzt die Eigenheimzulage für uns beide weg! Korrekt?

      Meine Einkommensteuer ist für dieses Jahr auch noch exakt doppelt gegenüber Vorjahr festgesetzt worden. Tja, da schlägt unser Vaterstaat richtig zu, unglaublich...

      Gruss.
      Peter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von peter_llu ()

    • RE: Finanzamt hebt Eigenheimzulagen auf!

      Hallo Peter,

      sieht wohl so aus. Das hat die Gesetzgebung ja fein hingekriegt. In der Trennungszeit hat man den Kopf mit anderen Dingen voll, als die Haushälfte schon wg. der EHZ zu übertragen. Da kann mein LG froh sein, das bei ihm die 8 Jahre schon rum waren, sonst wäre ihm das Gleiche passiert.

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Finanzamt hebt Eigenheimzulagen auf!

      hallo,
      habe das thema eigenheimzulage auch durch. und bin etwas schlauer. die eigenheimzulage steht auf jedem fall noch deiner frau und den kindern zu, denn die bewohnen ja noch das eigenheim. hast du das haus den dreien unverbindlich überlassen? dann würdest du evtl. auch noch eigenheimzulage bekommen. auf jeden fall widerspruch einlegen.
      hast du noch fragen? habe so ziemlich alle gesetzestexte zu diesem fall gelesen.
      gruß