Trennung, Aufteilung d. Einzelfirma

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    • Trennung, Aufteilung d. Einzelfirma

      Hab da noch mal ne Frage:
      ein Ehepaar trennt sich, einer der Partner hat eine Einzelfirma. Wie sieht es aus mit dem Anlage und Umlaufvermögen, insbesondere der Warenbestand, hat der andere Partner hier Ansprüche drauf oder stehen diese Gegenstände weiterhin ausschließlich der Einzelfirma zur Verfügung?
    • RE: Trennung, Aufteilung d. Einzelfirma

      Hallo netsrac67,
      ich unterstelle, dass die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben.

      Wenn dies so ist, wird der noch zu ermittelnde Wert der Firma - ggf. durch Sachverständigen - beim Endvermögen des Firmeninhabers neben etwaigen anderen Vermögenswerten in Ansatz gebracht.

      Beim Zugewinnausgleich ist zu beachten, dass es sich immer um einen Geldanspruch des Ausgleichsberechtigten handelt und der Zugewinnausgleich nicht etwa zu einer Telung in Natur führt. Also verbleibt die Firma als soche beim Inhaber.

      Mehr ist hierzu mangels Zahlenangaben im Augenblick nicht zu sagen.

      MfG
      Prinzip