eheprägende Schulden - berücksichtigungsfähig bei Kindesunterhaltsberechnung ?

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    • eheprägende Schulden - berücksichtigungsfähig bei Kindesunterhaltsberechnung ?

      Guten Abend miteinander,

      ist es korrekt (im Bereich des OLG Köln), eheprägende Schulden, die von mir alleinig getilgt werden, vom Einkommen abzuziehen und dann vom verbleibenden "Einkommen" ausgehend den Kindesunterhalt zu berechnen (der in jedem Fall über dem Mindesbetrag liegt).

      Oder ist erst der Kindesunterhalt zu berechnen und sind dann sie eheprägenen Schulden abzuziehen für weitere Berechnungen von Unterhaltsansprüchen (nicht priviligierte Volljährige)

      Gruß Wissendurst
      ...es gibt für jede Lösung
      mindestes ein Problem ...
    • RE: eheprägende Schulden - berücksichtigungsfähig bei Kindesunterhaltsberechnung ?

      Hallo Wissensdurst,

      Eheprägende Schulden sind bei der Berechnung des KU nur dann abzugsfähig, wenn die Kinder vom Kredit profitieren.
      Ansonsten: Nein!

      Bei nichtpriviligierten Volljährigen weiß ichs nicht.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: eheprägende Schulden - berücksichtigungsfähig bei Kindesunterhaltsberechnung ?

      Hallo Mad-Max,
      das ist leider so nicht ganz richtig. Kinder haben keine eigene Lebensstellung sondern nur eine solche, die von den Eltern abgeleitet wird, d.h., sie nehmen grundsätzlich am "Elend" der Eltern teil.

      Aber:

      Auch bei eheprägenden Schulden ist jeweils zu prüfen, ob sie anerkennenswert - jedenfalls in ihrer monatlichen Höhe - sind. Eventuell kommt Ratenherabsetzung in Betracht. Wenn diese Frage zu bejahen ist, können ssie ggf. auch immer gegenüber den Kindern als Bereinigungsposition in Ansatz gebracht werden. Ein persönlicher Nutzen der Kinder ist nicht erforderlich. Gleiches gilt selbstverständlich auch für privilegierte Volljährige.

      MfG
      Prinzip