Guten Abend miteinander,
ist es korrekt (im Bereich des OLG Köln), eheprägende Schulden, die von mir alleinig getilgt werden, vom Einkommen abzuziehen und dann vom verbleibenden "Einkommen" ausgehend den Kindesunterhalt zu berechnen (der in jedem Fall über dem Mindesbetrag liegt).
Oder ist erst der Kindesunterhalt zu berechnen und sind dann sie eheprägenen Schulden abzuziehen für weitere Berechnungen von Unterhaltsansprüchen (nicht priviligierte Volljährige)
Gruß Wissendurst
ist es korrekt (im Bereich des OLG Köln), eheprägende Schulden, die von mir alleinig getilgt werden, vom Einkommen abzuziehen und dann vom verbleibenden "Einkommen" ausgehend den Kindesunterhalt zu berechnen (der in jedem Fall über dem Mindesbetrag liegt).
Oder ist erst der Kindesunterhalt zu berechnen und sind dann sie eheprägenen Schulden abzuziehen für weitere Berechnungen von Unterhaltsansprüchen (nicht priviligierte Volljährige)
Gruß Wissendurst
...es gibt für jede Lösung
mindestes ein Problem ...
mindestes ein Problem ...