Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

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    • Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Ich suche Informationen zum Thema "wer kommt für den privaten Krankenversicherungsbeitrag des Kindes auf"?
      Ich bin eine alleinerziehende Mutter eines 20 Monate alten Kindes. Zur Zeit bin ich in Erziehungszeit, gehe aber teilzeit arbeiten. Mein Sohn und ich sind privat kranakenversichert.
      Zur Zeit bezahle ich den Krankenversicherungsbeitrag für meinen Sohn alleine,
      irgendwie kommt mir das aber nicht ganz korrekt vor
      Mein Kind bezieht Unterhalt von seinem Vater. Die Düsseldorfer Tabelle weist in einem Punkt daraufhin, das Krankenversicherungsbeiträge nicht im Unterhalt enthalten sind.
      Meine Frage:
      Wer hat für die (private) Krankenversicherungsbeiträge aufzukommen?
      Die alleinerziehende Mutter oder der unterhaltspflichtige Vater?
      Es grüßt
      lucky
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Ich nehme an KV steht für Kindsvater?

      Ich glaube das ist wohl auch in die Berechnung des Kindesunterhalt mit einberechnet worden
      (Abzug des KVBtertages vom Brutto), nur mit der kleinen Fehlgedanken, das nicht der Vater den Beitrag zahlt sondern ich selbst.
      Hätte der KVbeitrag dann vom KV an mich zurückerstattet werden müßen in dem Falle?

      Ich habe das ganze mit Hilfe des JA berechnen lassen aber ehrlich gesagt hatte ich von Anfang an den Eindruck, das sich der JA Beamte nicht soo gut damit auskannte,
      insbesondere wenn ein Seltenheitsfall dazukommt indem die Frau privat krankenversichert ist und ihr Kind dementsprechend auch privat krankenversichern muß (ganz nebenher, der KV ist auch privat kv)

      Ich habe schon versucht alle möglichen Informationen zu diesem Thema einzuziehen, aber iregndwie werde ich nicht so richtig fündig und beim JA möchte ich nicht nochmal anfragen, da ich dort wie gesagt das Gefühl habe das sich der JA Beamte seiner Sache nicht ganz sicher ist.

      Ist irgendwo schriftlich festgehalten wer für den Krankenversicherungsbeitrag aufzukommen hat?

      Gruß
      Lucky69
      Es grüßt
      lucky
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo lucky69,

      es ist eigentlich ganz klar, dass der PKV-Beitrag vom Unterhaltspflichtigen zusätzlich zum Tabellenbetrag gezahlt werden muss.

      Den PKV-Beitrag für dich wird er ja auch zusätzlich zum Betreuungsunterhalt bezahlen müssen. Immer ausreichende Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, natürlich.

      MfG
      Vater Klaus
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Vielen Dank für die Antworten.
      Aus welchem Gesetzestext geht den hervor das er den Beitrag zur PKV zu zahlen hat (zusätzlich zum Unterhalt)?
      Weil darüber kan ich nirgends etwas finden.
      Für mich selbst nehme ich gar nichts in Anspruch vom KV (kein Unterhalt, kein PKV Beitrag, o. ä.)
      ich möchte hier lediglich die Rechte meines Kindes wahrnehmen.

      Leider ziert sich der KV etwas und die letzten 20 Mionate bin ich alleine für die PKV meine Kindes aufgekommen, jetzt brauche ich Paragraphen oder dergleichen um die Hintertüren für den KV zu schließen.
      Es grüßt
      lucky
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo lucky,

      geregelt ist dies i.a. in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Dich zuständigen OLG (meist unter Punkt 11.1).

      Es müsste ausreichen, hierauf zu verweisen - insbesondere wenn der PKV-Beitrag bereits bei der Bildung des bereinigten Nettoeinkommens berücksichtigt wurde.

      Der PKV-Beitrag ist dann zusätzlich zum Tabellenunterhalt nach DT (bzw. zum Zahlbetrag nach Anzug von 1/2 KG) zu bezahlen.

      Gruß
      Gerhard
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo Gerhard,
      expliziet ausgedrückt habe ich das leider nicht im Leitfaden des OLG's finden können.
      Dort heißt es unter besagtem Punkt lediglich das Beiträge zur KV nicht in dem Unterhaltsbeitrag laut DT beinhaltet sind.
      Wenn man sich nun vor der Zahlung schützen möchte, kann man das auch so auslegen das dort nichts darüber geschrieben steht, wer den nun den Beitrag zu zahlen hat.
      Ich habe das auch so verstanden und gelesen wie du das schreibst, aber leider kann man diesen Punkt nach Gutdünken für sich auslegen.

      Vielen Dank aber für die Gedankenbestätigung, das macht mich wieder sicherer in meinem Verständnis für den Leitfaden.
      Es grüßt
      lucky
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo lucky,

      ich denke nicht, dass das nach Gutdünken ausgelegt werden kann. Der Unterhaltsanspruch des Kindes umfasst auch die Kosten einer Krankenversicherung, wenn dieses nicht GKV versichert ist. Insoweit stellen alle OLG's zumindest klar, dass KV-Kosten nicht im Tabellenunterhalt enthalten sind.

      Die KV-Kosten zählen allerdings zum laufenden regelmässigen Bedarf und können m.E. nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

      Vielleicht wäre ggfs. zu diskutieren, ob die KV-Kosten Mehrbedarf des Kindes darstellen, der dann von beiden Eltern anteilig nach Leistungsfähigkeit aufzubringen wäre.

      Schönen Gruß
      Gerhard
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo lucky,

      Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhaltes (KU) ist das bereinigte Einkommen. Bereinigt wird Einkommen z. B. auch durch den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen, wenn diese nicht schon vorher vom Gehalt abgezogen wurden.

      Aus deinem Hinweis, der Kindsvater (KV) privat krankenversichert ist schließe ich, dass derin der Jugendsamtberechnung vorgenommen Abzug des Krankenversicherungsbetrages vom Brutto eben den Betrag darstellt, den der KV für seine eigene Krankenversicherung aufbringen muss. Der nach Abzug dieser Kosten (und ggf. weiterer Positionen - die aber ebenfalls in der Berechnung auftauchen müssten - ) übrig bleibende Betrag ist dann der Betrag, der zur ERmittlung des KU zu Grunde gelegt wird.

      Es ist hier m. E. also nicht der Krankenversicherungsbetrag für das Kind abgezogen worden.
      Insofern ist auch die Berechnung nicht fehlerhaft, bzw. dir Geld nicht zur Verfügung gestellt worden, was vorher in der Berechnung abgezogen wurde.

      Zu der Frage, wer für die Krankenversicherung des Kindes aufkommen muss, kann ich dir leider nichts sagen.

      Gruß Jona
    • RE: Unterhalt und private Krankenversicherungsbeiträge

      Hallo Lucky,

      lange Rede kurzer Sinn:
      Der Unterhaltspflichtige muss die PKV für das Kind bezahlen. Er kann den Beitrag von seinem Einkommen abziehen und rutscht dann vielleicht mit Glück in eine niedrigere Einkommensstufe, das ist aber auch alles.
      In den Leitlinien der OLGs Süd ist das recht eindeutig ausgeführt. Schau mal bei Stuttgart oder Karlsruhe. Dies handhaben die anderen OLGs ebenso. Ich bezahls ja auch!

      Und: Es ist kein Mehrbedarf, der geteilt werden muss.

      Grüße

      The post was edited 1 time, last by Max ().