Hallo zusammen,
ich hatte versprochen Neuigkeiten einzustellen, sobald mein Lebensgefährte seine nächste Verhandlung hatte. Die war heute.
Nachdem die Richterin im einstweiligen Anordnungsverfahren die Verhandlung nach 10 Minuten mit dem Hinweis einigt Euch und sonst nichts geschlossen hatte, gab es heute die Hauptverhandlung.
Es geht um Trennungsunterhalt, der wenn alles was möglich ist ( Wohnwertvorteil einer nach derTrennung von Exe angeschafften 110qm Eigentumswohnung und Arbeit im Rahmen der Zeit in der das Kind schon seit dem 2. Lebensjahr betreut ist ) ca. 230,- im Monat, wenn nichts davon angerechnet wird rund 1.700,- € im Monat beträgt. Die Richterin bekräftigte heute erneut, dass Wohnwertvorteil in ihrem Gerichtssaal nicht berücksichtigt wird ( wir sollen doch froh sein, wenn sie das Geld so gut anlegt ) und Mehrarbeit eigentlich nicht gefordert werden kann ( sie arbeitet doch ein paar Stunden ). Eine Einigung ist trotz 5fachen Angebotes meines LG an die Ex nicht mit einem Wort möglich, sie will alles über den Anwalt regeln.
So wird es nächste Woche für die eA und Anfang April das Urteil geben. heißt auch, dass wir damit rechnen können, dass er wohl auch Ihre Anwaltskosten aufgebrummt bekommt, dann sind wir nur für den Trennungsunterhalt auf Grund des hohen Streitwertes bei ca. 10.000,- € reinen Anwaltskosten ( sein und ihr Anwald zusammen).
Scheidung erst nachdem der Unterhalt geregelt ist, Trennungszeit bis heute über 2 Jahre und kein Scheidungstermin in Sicht.
Ich glaube an nichts mehr, folgenden total unsachlichen, beleidigenden Text in die Tonne entsorgt ! noch so ein Ding und alles landet dort !! WB
Schockierte Grüße
´stueck
ich hatte versprochen Neuigkeiten einzustellen, sobald mein Lebensgefährte seine nächste Verhandlung hatte. Die war heute.
Nachdem die Richterin im einstweiligen Anordnungsverfahren die Verhandlung nach 10 Minuten mit dem Hinweis einigt Euch und sonst nichts geschlossen hatte, gab es heute die Hauptverhandlung.
Es geht um Trennungsunterhalt, der wenn alles was möglich ist ( Wohnwertvorteil einer nach derTrennung von Exe angeschafften 110qm Eigentumswohnung und Arbeit im Rahmen der Zeit in der das Kind schon seit dem 2. Lebensjahr betreut ist ) ca. 230,- im Monat, wenn nichts davon angerechnet wird rund 1.700,- € im Monat beträgt. Die Richterin bekräftigte heute erneut, dass Wohnwertvorteil in ihrem Gerichtssaal nicht berücksichtigt wird ( wir sollen doch froh sein, wenn sie das Geld so gut anlegt ) und Mehrarbeit eigentlich nicht gefordert werden kann ( sie arbeitet doch ein paar Stunden ). Eine Einigung ist trotz 5fachen Angebotes meines LG an die Ex nicht mit einem Wort möglich, sie will alles über den Anwalt regeln.
So wird es nächste Woche für die eA und Anfang April das Urteil geben. heißt auch, dass wir damit rechnen können, dass er wohl auch Ihre Anwaltskosten aufgebrummt bekommt, dann sind wir nur für den Trennungsunterhalt auf Grund des hohen Streitwertes bei ca. 10.000,- € reinen Anwaltskosten ( sein und ihr Anwald zusammen).
Scheidung erst nachdem der Unterhalt geregelt ist, Trennungszeit bis heute über 2 Jahre und kein Scheidungstermin in Sicht.
Ich glaube an nichts mehr, folgenden total unsachlichen, beleidigenden Text in die Tonne entsorgt ! noch so ein Ding und alles landet dort !! WB
Schockierte Grüße
´stueck
Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()