Zugewinn

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    • Hallo liebe Mitglieder,

      habe noch mal ein paar Fragen zur Berechnung.

      Er:Anfangsvermögen 7000 EUR durch Schenkung der Eltern im Trennungsjahr
      Sie : 0 Eur

      Endvermögen

      Er: 10000 EUR Schulden bei Lebenspartnerin
      10000 EUR Schulden für Motorrad
      5000 EUR noch auf Konto durch Wohnungsverkauf

      nach Eingang des Geldes durch den Notar hat er schnell 15000 EUR vom Konto abgehoben, da ja Schulden vom Motorrad angeblich bezahlt wurden.
      Nach 7 Tagen nach Eingang des Geldes Scheidung durch ihn eingereicht, obwohl er meinte man müßte sich ja nicht scheiden lassen. Ich hätte dann sicher nicht die Wohnung ohne Anwalt verkauft.

      Sie 20000 EUR auf Konto (da gemeinsame Wohnung hälftig verkauft)
      12000 EUR Schulden
      30000 EUR Abfindung (nach 2 Monaten neue Arbeitsstelle) flossen komplett in die damalige Wohnung, werden aber nicht berücksichtigt vom Gericht.
      Kann mir jemand helfen, was sich da konkret errechnet und was man machen kann? Seine Schulden hatte er nicht angegeben bei der Berechnung (Anwalt) und bei Gericht sind sie auf einmal da. Motorad wurde 5 Monate später dann verkauft.
      Vielen Dank für die Hilfe im voraus.
      Grüßle Sorin.
    • RE: Zugewinn

      Hallo Wolfgang Becker,

      meine Fragen sind: 1. Was errechnet sich zum heutigen stand
      2. kann man hier eine vorsätzliche Absicht seinerseits bei Gericht vortragen, da es 2004 bei der 1. Zugewinnberechnung keine Kredite Motorrad und bei der Lebensgefährtin gab ( hääte er ja da schon haben müssen)
      3. Da die Wohnung ohne Anwalt vorher verkauft wurde und 7 Tage nach Geldeingang die Scheidung eingereicht wurde, darf das Gericht bei mir den vollen Betrag anrechnen und bei ihm nur die 5000 EUR auf dem Konto?
      4. Gehört meine Abfindung, da ich ja gleich wieder Arbeit hatte und komplett in die Wohnung floss, nicht zu meinem Anfangsvermögen?
      5. Die Schulden für das Motorrad sind auch nicht glaubwürdig, den er hatte es schon 2002 gekauft und erst 2003 vom Geld der Wohnung zurückbezahlt. Ein Schuldschein existiert aber nicht und den Kaufvertrag gibt es auch nicht mehr.

      Weis, das sind viele Fragen, aber ich würde mich freuen, wenn Du mir helfen kannst.

      Vielen Dank. Das Forum finde ich super. Man fühlt sich da nicht so hilflos.
    • RE: Zugewinn

      Hallo sorin, ich hatte das mehr als Bericht aufgefaßt. Nun ergeben sich Fragen meinerseits:
      • Du schreibst von einer "1. Berechnung bei Anwalt". Wessen RA ? Gibt es davon ein Protokoll vom RA ? Wann war das ? + warum wurde damals nicht gleich berechnet + von Euch beiden unterzeichnet. Wieso ging es vor Gericht damit ?
      • hat Richter schon gerechnet + Urteil darüber verkündet ? Wenn ja stelle das bitte ein, anonymisiert.
        Hast Du, Dein RA, die hier gemachten Einwände dem Richter mitgeteilt ? Wie hat er darauf reagiert ?

      Zu Deinen Fragen, soweit jetzt schon beantwortbar:
      1. aus Deinen Zahlen aus Startbeitrag (sind das die vom Stichtag ?) ergibt sich:
        "er" kein Zugewinn (eigentlich negativ, aber das wird als "0" gerechnet.
        "sie" (= Du ?) 8.000 € Zugewinn,
        Also muss "sie" 4.000 € an "ihn" zahlen, ausgleichen.
      2. wird schwer zu beweisen sein. Wo bleibt hier der Wert des Motorrades am Stichtag ?
        Ich kenne mich nicht mit den Dingern aus, aber schreib mal rein was das für ein Teil war, genaue Bezeichnung, Alter, km-Stand. Kann sicher jemand was dazu schreiben.
      3. es gilt der Kontostand am Stichtag. Alle Konten, alle Werte zusammen zählen.
        Zum Wohnung verkaufen braucht man keinen RA sondern Notar. Verstehe Deine Bemerkung dazu nicht.
      4. auf gar keinen Fall Ihr wart ja sicher länger als 2 Monate verheiratet, die Abfindung wurde sicher nicht an Eurem Hochzeitstag auf Dein Konto gutgeschrieben.
      5. siehe 2.
      .
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: Zugewinn

      Hallo Wolfgang,

      Ich habe versucht den Zugewinn schon 04/05 zumachen.Mein RA hat dann Unterlagen angefordert. Ex reichte nicht die kompletten Unterlagen ein (Kopien) und das verlief sich dadurch im Sand.

      Der Richter hat versucht zu rechnen und ein Urteil gibt es noch nicht. Der Richter hat bei der 1.Verhandlung nur kurz duchgerechnet und ich habe den Kredit seiner Freundin und des Motorrads angezweifelt, da diese auch 04/05 nicht da waren. Jetzt werden die Zeugen geladen und dann wird entschieden.

      Zum Motorrad kann ich nichts genaues sagen, aber danke für den Tip mit dem Wert.

      Zum Wohnungsverkauf: Ich wollte die Wohnung nicht verkaufen, da wir sie für unserer Kind damals gekauft haben. Er weigerte sich, also wurde verkauft und der Gewinn nach Abzug der Schulden geteilt. (Er redete immer, wir brauchen uns erst scheiden lassen, wenn jemand wieder heiraten möchte, wegen Kind.) Deshalb habe ich dem Verkauf zugestimmt. Nach dem Geldeingang vom Notar (jeder 20000 EUR) auf jedem sein Konto, hat er 15000 EUR abgehoben und angeblich 7000 EUR Schulden für Motorrad zurückgezahlt. Dann reichte er die Scheidung ein, nachdem er von der Wohnung nur noch 5000 auf seinem Konto hatte und da ich ahnungslos und gutgläubig war, lagen auf meinen Konto 20000 EUR. Also meiner Meinung nach müßte der Richter beide Konten auf null stellen, da der Ex doppelt profitiert. Meine Abfindung steckte auch komplett in der Wohnung.

      Gruß Sorin