Hallo,
beinhaltet das Auskunftsrecht gemäß § 1686 BGB auch das Recht, in Erfahrung zu bringen, welche Adresse das Kind hat?
Ich bin Beamter und habe Anspruch auf Familienzuschlag für das unterhaltsberechtigte Kind nach Beamtenrecht. Die sonstigen Voraussetzungen sind erfüllt. Jedoch erwartet die Besoldungsstelle Auskunft über das Kind, unter anderem die Anschrift.
Leider besteht auf Wunsch der kindesmutter seit 1999 kein Kontakt. Der Unterhalt wird durch das Jugendamt eingefordert.
Viele Grüße
beinhaltet das Auskunftsrecht gemäß § 1686 BGB auch das Recht, in Erfahrung zu bringen, welche Adresse das Kind hat?
Ich bin Beamter und habe Anspruch auf Familienzuschlag für das unterhaltsberechtigte Kind nach Beamtenrecht. Die sonstigen Voraussetzungen sind erfüllt. Jedoch erwartet die Besoldungsstelle Auskunft über das Kind, unter anderem die Anschrift.
Leider besteht auf Wunsch der kindesmutter seit 1999 kein Kontakt. Der Unterhalt wird durch das Jugendamt eingefordert.
Viele Grüße