Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

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    • Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      Hallo,
      vielleicht kann mir jemand bei dem folgenden Problem weiterhelfen oder einen Hinweis geben.
      Da ich seit kurzen in Rente bin, ist der Unterhalt für meine minderjährigen Kinder neu festzulegen.

      Die Beistandschaft für die Kinder liegt beim Jugendamt. Auf Anfrage des Jugendamts habe ich deshalb die Unterlagen zu meinem Einkommen an das Jugendamt im Januar 2008 zur Abänderung des Unterhaltstitels übermittelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Ich zahle aber bereits vorab 100% des in Frage kommenden Tabellensatzes.

      Zwischenzeitlich hat die KM einen Rechtsanwalt für die Unterhaltsfestlegung beauftragt. Der RA fordert nun Unterlagen zu meinem Einkommen an. Mit einem Schreiben hatte ich den RA mitgeteilt, dass das beim Jugendamt die Unterlagen bereist vorliegen und das Jugendamt die Beistandschaft für die Kinder hat und den Unterhalt neu festlegt. Er besteht aber trotzdem auf die Übersendung von Unterlagen über meine Einkommen.

      · Wer ist jetzt zuständig für die Unterhaltsberechnung (und Abänderung des Unterhaltstitels)?
      · Oder muss ich sowohl vom Jugendamt wie auch durch den Rechtsanwalt der KM mein Einkommen offen legen und eine Unterhaltsberechnung von beiden durchführen lassen?
      Grüße an alle
      Dreiherz
    • RE: Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      Wenn das Jugendamt die Beistandschaft für die Kinder hat, hätte deine Ex den Anwalt gar nicht beauftragen dürfen bzw. hat er gar keine Befugnis zur Datenabfrage!
      Deine Exe scheint mit Hilfe des Anwalts eine Klage vorzubereiten (versuchen).

      Du klärst das jetzt umgehend mit dem Jugendamt. Du unterschreibst dort die neue Urkunde und meines Verständnisses nach erhält dann das Jugendamt weil Beistandschaft auch gleich die vollstreckbare Fassung davon. Nichtmal deine Ex noch dieser Anwalt bekommen eine Kopie von dir sondern sollen sich ans Jugendamt wenden, haben sie eine Frage dazu.

      Oder diese Beistandschaft existiert nicht mehr. Das musst du aber mal beim Jugendamt erfragen ...

      Dennoch - insofern du beim Jugendamt einen neue Unterhaltshöhe bestätigt bekommst, bevor jener Anwalt nächste Schritte einleitet - musst du seine Post nichtmal beantworten.

      Klär das mit der Beistandschaft erstmal parallel! Damit du weißt, wer hier überhaupt wirklich dein Ansprechpartner ist und wer nicht!
    • RE: Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      so einfach ist das leider nicht . . .

      Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Jugendamt "neben" der Mutter die Interessen der Kinder und nicht "anstelle". Die Mutter hat also sehr wohl das Recht weiterhin die unterhaltsrechtlichen Interessen des Kindes wahrzunehmen. Allein wenn der Beistand in einem Rechtsstreit als Vertreter des Kindes auftritt ist dieser "allein zuständig" (§ 35a ZPO).

      Nach § 1605 BGB besteht eine Auskunftspflicht gegenüber dem Kind. Da dieser Auskunftspflicht bereits nachgekommen wurde, kann der Anwalt meiner Meinung nach nicht nochmals im Namen des Kindes die Auskünfte verlangen.

      Wie Brit schon ausführte: Unbedingt mit dem Jugendamt den Sachstand der Unterhaltsneuberechnung klären

      Gruß
      ernst
    • RE: Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      Original von _Ernst_
      so einfach ist das leider nicht . . .

      Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Jugendamt "neben" der Mutter die Interessen der Kinder und nicht "anstelle". Die Mutter hat also sehr wohl das Recht weiterhin die unterhaltsrechtlichen Interessen des Kindes wahrzunehmen. Allein wenn der Beistand in einem Rechtsstreit als Vertreter des Kindes auftritt ist dieser "allein zuständig" (§ 35a ZPO).


      Hallo du - hat sich wirklich soviel verändert in den letzten Jahren? Ich höre (lese) hier seit Tagen soviel - was bei uns so absolut unwahrscheinlich war. Wahnsinn.

      Ich hatte für meine Tochter vor vielen Jahren die Beistandschaft ans Jugendamt übertragen, weil der KV schon damals keinen KU zahlen wollte (Absichtserklärung schriftlich sogar).
      Die Frau im Jugendamt nahm mir die Geburtsurkunde ab, schob mir ein Formular zu und als ich unterschrieben hatte, sagte sie wörtlich zu mir "Ab jetzt entscheiden wir alles, und was nötig ist, geht Sie ab heute gar nichts mehr an. Das Kind darf nur der gesetzlich vertreten, der im Besitz der Geburtsurkunde ist." --- jepp, ich bin wie ein Hefekuchen hochgegangen. Mit Datum Folgetag hatten sie die Beistandschaft nicht mehr. Aber wie gesagt - ich kenne nur die "andere Version". Aber wenns heute menschlicher ablaufen würde, würde ich mich freuen.
    • RE: Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      ja ja , diese Vordrucke :)

      Sicherlich steht es so auf vielen (auch mir bekannten) Antragsformularen. Da das Jugendamt natürlich im Sinne des Kindes handeln sollte wäre es auch meist "unlogisch" wegen der gleichen Sache einen Anwalt zu bezahlen. Auch könnte in der gleichen Sache ja nur einer von beiden den gerichtlichen Weg einschlagen.

      Eine Änderung der Rechtslage (Beistandschaft gibt es seit 1998) ist dies jedoch nicht, war im Gegensatz zu der früheren "Amtsgflegschaft" schon immer so.

      Mit der Geburtsurkunde hat dies aber rein garnichts zu tun (kann man sich ja eine neue holen), eher mit dem Unterhaltstitel, da nur mit diesem gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich sind.
    • RE: Unterhaltsberechnung, Jugendamt oder Rechtsanwalt?

      Hallo Brit, hallo Ernst,
      danke für Euere Ausführungen. Am Montag werde ich mich gleich mal bei der Sachbearbeiterin im Jugendamt um einen Termin bemühen. Mit dieser Sachbearbeiterin habe ich schon meine 'Erfahrungen' gemacht. Mal sehen, wie sie sich diesesmal verhält. Ich werde dann an dieser Stelle wieder berichten wie es weitergeht.
      Dreiherz