Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei dem folgenden Problem weiterhelfen oder einen Hinweis geben.
Da ich seit kurzen in Rente bin, ist der Unterhalt für meine minderjährigen Kinder neu festzulegen.
Die Beistandschaft für die Kinder liegt beim Jugendamt. Auf Anfrage des Jugendamts habe ich deshalb die Unterlagen zu meinem Einkommen an das Jugendamt im Januar 2008 zur Abänderung des Unterhaltstitels übermittelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Ich zahle aber bereits vorab 100% des in Frage kommenden Tabellensatzes.
Zwischenzeitlich hat die KM einen Rechtsanwalt für die Unterhaltsfestlegung beauftragt. Der RA fordert nun Unterlagen zu meinem Einkommen an. Mit einem Schreiben hatte ich den RA mitgeteilt, dass das beim Jugendamt die Unterlagen bereist vorliegen und das Jugendamt die Beistandschaft für die Kinder hat und den Unterhalt neu festlegt. Er besteht aber trotzdem auf die Übersendung von Unterlagen über meine Einkommen.
· Wer ist jetzt zuständig für die Unterhaltsberechnung (und Abänderung des Unterhaltstitels)?
· Oder muss ich sowohl vom Jugendamt wie auch durch den Rechtsanwalt der KM mein Einkommen offen legen und eine Unterhaltsberechnung von beiden durchführen lassen?
Grüße an alle
Dreiherz
vielleicht kann mir jemand bei dem folgenden Problem weiterhelfen oder einen Hinweis geben.
Da ich seit kurzen in Rente bin, ist der Unterhalt für meine minderjährigen Kinder neu festzulegen.
Die Beistandschaft für die Kinder liegt beim Jugendamt. Auf Anfrage des Jugendamts habe ich deshalb die Unterlagen zu meinem Einkommen an das Jugendamt im Januar 2008 zur Abänderung des Unterhaltstitels übermittelt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Ich zahle aber bereits vorab 100% des in Frage kommenden Tabellensatzes.
Zwischenzeitlich hat die KM einen Rechtsanwalt für die Unterhaltsfestlegung beauftragt. Der RA fordert nun Unterlagen zu meinem Einkommen an. Mit einem Schreiben hatte ich den RA mitgeteilt, dass das beim Jugendamt die Unterlagen bereist vorliegen und das Jugendamt die Beistandschaft für die Kinder hat und den Unterhalt neu festlegt. Er besteht aber trotzdem auf die Übersendung von Unterlagen über meine Einkommen.
· Wer ist jetzt zuständig für die Unterhaltsberechnung (und Abänderung des Unterhaltstitels)?
· Oder muss ich sowohl vom Jugendamt wie auch durch den Rechtsanwalt der KM mein Einkommen offen legen und eine Unterhaltsberechnung von beiden durchführen lassen?
Grüße an alle
Dreiherz