Hallo,
Frage: Ist es vor Gericht (per Vergleich?) durchsetzbar, beim studierenden Kind die (monatliche) Zahlung des Unterhalts von der automatischen Erbringung der Leistungsnachweise abhängig zu machen? So in etwa: Kein Leistungsnachweis Ende Juli über Sommersemster X und auch keine Erklärung - also, kein Unterhalt für August?
Hintergrund: Es besteht ein Vergleich aus 1997, in welchem ich Unterhalt an meine Ex-Frau und meine beiden Kinder zahle: Ist dieser VERGLEICH noch zeitgemäß?
Der "Jüngste" wird jetzt 20 und legt aller Voraussicht im Juni d.J. sein Abitur ab. Ich bekam bisher alle Zeugnisse und Bescheinigung von der Kindesmutter und später vom volljährigen Sohn nie automatisch, sondern jedes Mal erst nach zahlreichen Bitten, Mahnungen, Aufforderungen, Drohungen usw.usw.
Um mir nun dieses lästige Geschreibsel zu ersparen, würde ich gern Unterhaltsleistung mit erwiesener Leistungserbringung (Scheine, Zeugnis etc.) im Studium verknüpfen.
Kontakte zu mir wird - dank meiner "lieben" Ex-Frau - grundsätzlich abgelehnt, da mir nur die Rolle des Erzeugers und Zahlvaters zustand und wohl auch weiter zustehen wird...
Danke für jeden Hinweis!
Grüße,
Pulsatilla
Frage: Ist es vor Gericht (per Vergleich?) durchsetzbar, beim studierenden Kind die (monatliche) Zahlung des Unterhalts von der automatischen Erbringung der Leistungsnachweise abhängig zu machen? So in etwa: Kein Leistungsnachweis Ende Juli über Sommersemster X und auch keine Erklärung - also, kein Unterhalt für August?
Hintergrund: Es besteht ein Vergleich aus 1997, in welchem ich Unterhalt an meine Ex-Frau und meine beiden Kinder zahle: Ist dieser VERGLEICH noch zeitgemäß?
Der "Jüngste" wird jetzt 20 und legt aller Voraussicht im Juni d.J. sein Abitur ab. Ich bekam bisher alle Zeugnisse und Bescheinigung von der Kindesmutter und später vom volljährigen Sohn nie automatisch, sondern jedes Mal erst nach zahlreichen Bitten, Mahnungen, Aufforderungen, Drohungen usw.usw.
Um mir nun dieses lästige Geschreibsel zu ersparen, würde ich gern Unterhaltsleistung mit erwiesener Leistungserbringung (Scheine, Zeugnis etc.) im Studium verknüpfen.
Kontakte zu mir wird - dank meiner "lieben" Ex-Frau - grundsätzlich abgelehnt, da mir nur die Rolle des Erzeugers und Zahlvaters zustand und wohl auch weiter zustehen wird...
Danke für jeden Hinweis!
Grüße,
Pulsatilla