Verknüpfung Unterhalt-Studienbescheinigung?

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    • Verknüpfung Unterhalt-Studienbescheinigung?

      Hallo,

      Frage: Ist es vor Gericht (per Vergleich?) durchsetzbar, beim studierenden Kind die (monatliche) Zahlung des Unterhalts von der automatischen Erbringung der Leistungsnachweise abhängig zu machen? So in etwa: Kein Leistungsnachweis Ende Juli über Sommersemster X und auch keine Erklärung - also, kein Unterhalt für August?

      Hintergrund: Es besteht ein Vergleich aus 1997, in welchem ich Unterhalt an meine Ex-Frau und meine beiden Kinder zahle: Ist dieser VERGLEICH noch zeitgemäß?
      Der "Jüngste" wird jetzt 20 und legt aller Voraussicht im Juni d.J. sein Abitur ab. Ich bekam bisher alle Zeugnisse und Bescheinigung von der Kindesmutter und später vom volljährigen Sohn nie automatisch, sondern jedes Mal erst nach zahlreichen Bitten, Mahnungen, Aufforderungen, Drohungen usw.usw.

      Um mir nun dieses lästige Geschreibsel zu ersparen, würde ich gern Unterhaltsleistung mit erwiesener Leistungserbringung (Scheine, Zeugnis etc.) im Studium verknüpfen.

      Kontakte zu mir wird - dank meiner "lieben" Ex-Frau - grundsätzlich abgelehnt, da mir nur die Rolle des Erzeugers und Zahlvaters zustand und wohl auch weiter zustehen wird...

      Danke für jeden Hinweis!

      Grüße,
      Pulsatilla
    • RE: Verknüpfung Unterhalt-Studienbescheinigung?

      Hallo Pulsatilla,

      Ich denke, wenn Du das vorher ankündigst, dass Du die UH-Zahlungen bis auf weiteres einstellst, falls keine Leistungsnachweise, Immatrikulationsbescheinigungen, etc. unaufgefordert vorgelegt werden, dann ist das soweit auch rechtens, weil der Student seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Und auf diese Auskünfte hast Du ja ein Recht, weil davon auch abhängig ist, ob Du noch UH zahlen muss. Aber ich fürchte, Du darfst den UH nur zurückhalten und muss ihn nach Vorlage der Unterlagen rückwirkend zahlen.

      Kann allerdings einen armen Studi schon ins schwimmen bringen, wenn die Kohle nicht pünktlich kommt - ergo wird er in Zukunft darauf achten, bei Zeiten alle Unterlagen vorzulegen. Als Erziehungsmaßnahme also durchaus empfehlenswert.

      Vielleicht weiß noch jemand, in welchem Zeitraum der/die Studierende seine/ihre Ansprüche verwirkt, wenn die erforderlichen Nachweise für das angemessene Betreiben des Studiums nicht vorgelegt werden. Verfällt der UH-Anspruch irgendwann und kann dann auch nicht rückwirkend gefordert werden?
      Herzlichen Gruß von Spacecat64!

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