Hallo,
ich lebe getrennt von meiner Ehefrau und habe Fragen zu meinem Ehevertrag, der zum Zeitpunkt der Eheschließung geschlossen wurde:
1. Was bedeutet folgende Aussage:
"Für unsere Ehe soll grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Nur für den Fall der Ehescheidung vereinbaren wir den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft schließen wir hiermit aus und vereinbaren, daß der Güterstand der Gütertrennung gelten soll und wir vereinbaren, daß für unsere bisherige Ehezeit keine Zugewinnausgleichsansprüche entstanden sind und verzichten gegenseitig auf jedwede Ausgleichsansprüche für die Vergangenheit. Dieser Verzicht wird von uns wechselseitig angenommen."
Welche Wirkung hat nun diese Aussage?
- Zugewinngemeinschaft gilt nur bis Zeitpunkt der Trennung?
- Zugewinngemeinschaft gilt nur bis Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages?
- Zugewinngemeinschaft gilt bis zur Rechtskraft der Scheidung?
- Was soll hier die Gütertrennung, wenn man sowieso nicht mehr zusammenlebt? Vorteile? Nachteile?
- Was geschieht mit den Schulden? Werden diese überhaupt angerechnet/ausgeglichen? Bis wann? Bis Trennungstag? Bis Zustellung Scheidungsantrag? Ausgleich nach Rechtskraft Scheidung? Überhaupt keine Relevanz?
2. Ich hatte im Ehevertrag mein gesamtes (Anfangs-)Vermögen aufgelistet. Meine Ehefrau hingegen nur einen unwesentlichen Bruchteil - wie ich ca. 2 Jahre später feststellen mußte. Besitzt das irgendeine rechtliche Wirksamkeit hinsichtlich des gesamten Ehevertrages bzw. obigem unter Ziff. 1?
Vielen herzlichen Dank im voraus für die Antworten.
Viele Grüße
Aias
ich lebe getrennt von meiner Ehefrau und habe Fragen zu meinem Ehevertrag, der zum Zeitpunkt der Eheschließung geschlossen wurde:
1. Was bedeutet folgende Aussage:
"Für unsere Ehe soll grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelten. Nur für den Fall der Ehescheidung vereinbaren wir den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft schließen wir hiermit aus und vereinbaren, daß der Güterstand der Gütertrennung gelten soll und wir vereinbaren, daß für unsere bisherige Ehezeit keine Zugewinnausgleichsansprüche entstanden sind und verzichten gegenseitig auf jedwede Ausgleichsansprüche für die Vergangenheit. Dieser Verzicht wird von uns wechselseitig angenommen."
Welche Wirkung hat nun diese Aussage?
- Zugewinngemeinschaft gilt nur bis Zeitpunkt der Trennung?
- Zugewinngemeinschaft gilt nur bis Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages?
- Zugewinngemeinschaft gilt bis zur Rechtskraft der Scheidung?
- Was soll hier die Gütertrennung, wenn man sowieso nicht mehr zusammenlebt? Vorteile? Nachteile?
- Was geschieht mit den Schulden? Werden diese überhaupt angerechnet/ausgeglichen? Bis wann? Bis Trennungstag? Bis Zustellung Scheidungsantrag? Ausgleich nach Rechtskraft Scheidung? Überhaupt keine Relevanz?
2. Ich hatte im Ehevertrag mein gesamtes (Anfangs-)Vermögen aufgelistet. Meine Ehefrau hingegen nur einen unwesentlichen Bruchteil - wie ich ca. 2 Jahre später feststellen mußte. Besitzt das irgendeine rechtliche Wirksamkeit hinsichtlich des gesamten Ehevertrages bzw. obigem unter Ziff. 1?
Vielen herzlichen Dank im voraus für die Antworten.
Viele Grüße
Aias
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