Hi Ihr Lieben,
es geht um das leidige Thema der gemeinsamen Veranlagung im Scheidungsjahr:
Trennung im Jahr 2005.
ER (sehr hohes Einkommen, SIE kein Einkommen) hat per Anwalt in einem Schreiben Ende 2005 getrennte Veranlagung ab 1.1.2006 gewünscht.
Ab 1.1.2006 getrennte Wohnsitze und Änderung der Steuerklassen.
In Oktober 2006 Scheidung.
Als das wurde ins Scheidungsprotokoll aufgenommen.
Nicht aber, dass es im Juni einen vergeblichen Versöhnungsversuch gab, das können nur die 3 Kinder und enge Freunde bezeugen, wurde aber nicht ins Scheidunsprotokoll mit aufgenommen.
Was passiert jetzt, wenn ER gemeinsame Veranlagung verlangt?
1) Kann ER SIE dazu zwingen, wenn ER schriftlich bestätigt alle steuerrechtlichen Nachteile die IHR womöglich entstehen zu tragen?
2) Was passiert im Falle einer Steuererprüfung? Es wurde ja nirgends schriftlich festgehalten, dass es den Versöhnungsversuch gab? Kann der Steuerprüfer einem Betrug vorwerfen?
Und einen weiteren, sehr kritschen Punkt gibt es noch:
3) SIE weigert sich auch aus einem zweiten Grund gemeinsame Veranlagung zu beantragen, nämlich dass sie glaubt SEINE Steuerklärung wäre sehr an der Grenze der Gesetzwidrigkeit und der Steuerberater sei auch eher für Krumme Dinge bekannt. Da SIE nicht nachvollziehen kann was in 2006 alles angegeben wurde, befürchtet SIE für evtl. Steuerhinterziehung (die SIE von IHM befürchtet) verantwortlich gemacht zu werden, dadurch, dass SIE gemeinsame Veranlagung unterschreibt. Ist da was dran bzw. sind die Bedenken gerechtfertigt? Gibt es Möglichkeiten, dass SIE die Steuererklärung unterschreibt aber gleichzeitig von allen evtl. Konsequenzen enthoben wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe, es ist wirklich zum Verzweifeln!!!!
grüße
es geht um das leidige Thema der gemeinsamen Veranlagung im Scheidungsjahr:
Trennung im Jahr 2005.
ER (sehr hohes Einkommen, SIE kein Einkommen) hat per Anwalt in einem Schreiben Ende 2005 getrennte Veranlagung ab 1.1.2006 gewünscht.
Ab 1.1.2006 getrennte Wohnsitze und Änderung der Steuerklassen.
In Oktober 2006 Scheidung.
Als das wurde ins Scheidungsprotokoll aufgenommen.
Nicht aber, dass es im Juni einen vergeblichen Versöhnungsversuch gab, das können nur die 3 Kinder und enge Freunde bezeugen, wurde aber nicht ins Scheidunsprotokoll mit aufgenommen.
Was passiert jetzt, wenn ER gemeinsame Veranlagung verlangt?
1) Kann ER SIE dazu zwingen, wenn ER schriftlich bestätigt alle steuerrechtlichen Nachteile die IHR womöglich entstehen zu tragen?
2) Was passiert im Falle einer Steuererprüfung? Es wurde ja nirgends schriftlich festgehalten, dass es den Versöhnungsversuch gab? Kann der Steuerprüfer einem Betrug vorwerfen?
Und einen weiteren, sehr kritschen Punkt gibt es noch:
3) SIE weigert sich auch aus einem zweiten Grund gemeinsame Veranlagung zu beantragen, nämlich dass sie glaubt SEINE Steuerklärung wäre sehr an der Grenze der Gesetzwidrigkeit und der Steuerberater sei auch eher für Krumme Dinge bekannt. Da SIE nicht nachvollziehen kann was in 2006 alles angegeben wurde, befürchtet SIE für evtl. Steuerhinterziehung (die SIE von IHM befürchtet) verantwortlich gemacht zu werden, dadurch, dass SIE gemeinsame Veranlagung unterschreibt. Ist da was dran bzw. sind die Bedenken gerechtfertigt? Gibt es Möglichkeiten, dass SIE die Steuererklärung unterschreibt aber gleichzeitig von allen evtl. Konsequenzen enthoben wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe, es ist wirklich zum Verzweifeln!!!!
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