Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

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    • Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hallo!

      Ich war 9 Jahre verheiratet und muss nun an meinen Ex den Versorgungsausgleich zahlen, da ich (mit Ausnahme von 2 1/2 Jahren Erziehungsurlaub) Vollzeit gearbeitet habe und er lange Zeit arbeitslos war. Wir sind auch beide von der Pension/Rente noch einige Jahre entfernt...

      Fange ich gleich ab Rechtskraft des Scheidungsurteils mit der Zahlung des VA an und zahle nun bis an`s Ende meiner Tage, oder gibt es eine zeitliche Begrenzung?


      Vielen Dank im Voraus!
      herona
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hallo schomabi,

      wer hat Dir denn erzählt, dass Du den Versorgungsausgleich bezahlen musst? Beim VA passiert nichts anderes, als dass die Renten/Pensionsanwartschaften (Punkte) vom einen zum anderen verschoben werden. Erst wenn Du Rente beziehst, merkst Du, dass Du etwas weniger hast. Während der Arbeitslosigkeit läuft die Rentenversicherung weiter! Und in jungen Jahren sind das sehr wenig Anteile, die Du verlierst, wenn überhaupt.
      Für die Berechnung des VA zählt nicht die Rechtskraft der scheidung, sondern der auf den Scheidungsantrag folgende Monat.
      Ach ja, die Frage kommt sicher: beim Beamten bezahlt der Versorgungsträger (Bund, Land, Gemeinde,...) dem Rentenversicherer einen Abschlag.

      Grüße
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Tatsächlich bin ich Beamtin, diese Frage hätte sich also in der Tat gestellt.

      Im Scheidungstermin wurde ich zur Zahlung des VA i.H.v. 43,00 Euro verpflichtet. Meine Sorge ist nur, ob sich dieser VA jetzt auf meiner Bezügemitteilung bemerkbar macht.

      Ich musste meinen Ex von Unterhaltsansprüchen für unser gemeinsames Kind freistellen, weil ich sonst nicht aus der Mitschuld für einen Kredit (Haus) entlassen worden wäre. Er hat den Termin beim Notar verschwiegen und sich als alleiniger Eigentümer eintragen lassen. Jetzt zählt natürlich jeder Euro für mich...

      Gruß

      Herona
      herona
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hä?

      Ich musste meinen Ex von Unterhaltsansprüchen für unser gemeinsames Kind freistellen


      wie geht das denn?

      Da benötigen wir die Hilfe von prinzip oder erfahrenen Moderatoren.

      Was den VA betrifft (meine Schätzung lag bei ca. 50 €), so ist das der Betrag, den Du von Deiner Pension abgezogen bekommst.
      Bei der normalen Rente wird das über Rentenpunkte geregelt, bei Beamtenpensionen muss der Betrag festgesetzt werden. Aber auch beim Rentenberechtigten wird Dir die Zahl genannt, die sich nach dem heutigen Stand, hochgerechnet auf das Renteneintrittsalter ergibt.

      Grüße
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Original von Mad-Max

      Hallo Mad-Max,

      Für die Berechnung des VA zählt nicht die Rechtskraft der scheidung, sondern der auf den Scheidungsantrag folgende Monat.

      Das ist leider nicht ganz richtig. Maßgeblich ist das Ende des Vormonats zu dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.

      Beispiel:

      Zustellung am 26.02.08
      Ende der Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichs: 31.01.08.

      Nichts für ungut.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hallo prinzip,

      ja, klar, da habe ich nicht mehr so genau geschaut, obwohl Du es mir schon mal erklärt hattest. Da habe ich versehentlich den Monat in die falsche Richtung geschoben. Ich glaube aber, dass es da nicht so genau auf den Monat ankommt.

      Mein Hilferuf ging in die Richtung, ob dies überhaupt rechtlich sauber ist, ein unterhaltspflichtiges Elternteil aus der Unterhaltspflicht zu entlassen. Könnte das in ein paar Jahren volljährige Kind nicht den Elternteil verklagen, der auf den Unterhalt verzichtet hat?

      Grüße
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hallo Mad-Max!

      Ich muss noch kurz klarstellen, dass ich auf den Kindesunterhalt nicht verzichtet habe (das kann ich auch gar nicht), sondern den Vater von der Zahlung freigestellt habe, was wohl rechtlich gesehen ein großer Unterschied ist.

      Das habe ich getan, weil wir gemeinsam den Kreditvertrag für den Kauf des Hauses unterschrieben haben, er aber den Kaufvertrag bei dem Notar alleine unterschrieben hat. Von diesem Termin hatte ich keine Kenntnis. Die Bank hat als Voraussetzung für die Entlassung aus der Mitschuld von mir verlangt, dass ich auf jegliche Unterhaltszahlungen verzichte. Mein Anwalt meinte nur, dass ich ihn sehr wohl freistellen könne, was ich dann letztendlich auch getan habe. Der monatliche Abtrag hätte die Höhe der Unterhaltszahlungen nämlich bei Weitem überschritten.

      Trotzdem bekomme ich jetzt aber doch langsam Angst!

      Gruß

      herona
      herona
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hallo Mad-Max,

      eine Freistellungsvereinbarung zwischen den Eltern ist keine Verzicht und deshalb grundsätzlich zulässig.

      Aber:
      Diese Freistellunsvereinbarung bindet die Kinder nicht und deshalb sind sie nicht gehindert, den freigestellten Elternteil auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch zu nehmen. Ein Schaden kann für die Kinder deshalb aus der Freistellungsvereinbarung nicht entstehen.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Hallo Mad-Max!

      Der Gedanke, vom eigenen Kind verklagt zu werden, ist nicht gerade beruhigend. Aber ich habe wohl doch keine Fehlentscheidung getroffen. Ich denke, dass mein Kind trotz Unterhaltszahlungen mehr Einbußen hinzunehmen hätte, würde ich den Kredit abbezahlen müssen.

      Ich habe also richtig verstanden: Ich habe momentan keine finanziellen Einbußen durch den VU, sondern erst bei Zahlung meiner Pension?
      Tut mir Leid, aber ich frage lieber dreimal nach.

      Gruß

      herona
      herona
    • RE: Versorgungsausgleich öffentlicher Dienst/freie Wirtschaft

      Richtig verstanden! Allerdings schon dann, wenn Dein Ex in Rente geht, wobei Du das ja nicht merkst.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()