Trennungsunterhalt

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    • Trennungsunterhalt

      Hallo

      ich hatte bereits vor einigen Wochen einen Eintrag hier mit " Frau verweigert Scheidung".
      Ihre damalige Ankuendigung die Scheidung zu verweigern bzw. zu verschleppen setzt sie bereits in die Tat um, indem sie die Formulare fuer den Versorgungsausgleich nicht ausfullt und dies hinauszoegert.

      Ihr geht es hier einzig und allein um den Trennungsunterhalt. Sie ist der Meinung, dass ich Trennungsuntehalt zu zahlen habe, obwohl wir im Juli 2007 einen Notariellen Ehevertrag gemacht haben, der besagt, dass etwaige Einkuenfte ihrerseits meinen Unterhaltszahlungen angerechnet werden bzw. dass der Unterhalt dementsprechend gekuerzt wird. Sie geht uebrigens seit Oktober 2007 arbeiten und hat eine feste Anstellung.

      Sie ist sich hier ganz sicher, dass ich den Trennungsunterhalt rechtlich nicht kuerzen darf.
      Leider kommt von meinem Anwalt diesbezueglich keine Aussage bzw. ueberhaupt kein Vorschlag.

      Zum Thema kuerzung des Trennungsunterhalts gibt es wohl verschiedene Meinungen bzw. Urteile. So habe ich z.B. gelesen, dass Trennungsunterhalt keinesfalls gekuerzt werden darf, auch wenn die Ehefrau waehrend des Trennungsjahrs arbeiten geht, in anderen Faellen konnte ich lesen, dass der Trennungsunterhalt gekuerzt wurde.

      Hat den von Euch jemand Erfahrungen gemacht diesbezueglich, oder weiss jemand von Euch welche Aussage nun richtig ist?

      Fuer ein paar Tips bzw. Antworten wuerde ich mich sehr freuen.

      Gruss

      Gunter
    • RE: Trennungsunterhalt

      Hallo Gunter,
      ich hatte bereits vor einigen Wochen einen Eintrag hier mit " Frau
      verweigert Scheidung".
      warum kommt niemand auf die Idee da gleich einen Link hin zu setzen ? Ist doch hier ganz einfach ! Nur die URL (findest Du oben in der Adresszeile des Browsers) einstellen, die Forensoftware macht dann einen direkten Link dahin daraus.

      Scheidung zu verweigern bzw. zu verschleppen setzt sie bereits in die Tat um, indem sie die Formulare fuer den Versorgungsausgleich nicht ausfullt
      da sollte Dein RA bei Gericht auf Fristsetzung + ggf. Zwangsmaßnahmen drängen.

      So habe ich z.B. gelesen, dass Trennungsunterhalt keinesfalls gekürzt werden darf, auch wenn die Ehefrau waehrend des Trennungsjahrs arbeiten geht,
      wo, in welchem Urteil hast Du das gelesen ? Trifft das auf Eure Konstellation (dazu schreibst Du nix) zu ? "Euer" OLG ?

      Es steht zwar in den Leitlinien (wohl aller OLG's) dass eine Aufnahme oder Ausweitung einer Arbeit nicht verlangt werden kann. Daraus kann man aber m.E. nicht zwangsläufig schließen dass, wenn doch "freiwillig" gemacht, deswegen dieses Einkommen nicht anzurechnen wäre. Noch dazu wenn Ihr das extra im Vertrag so vereinbart habt.

      Dann müßte sie erst mal gegen diesen Teil des Vertrages angehen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Trennungsunterhalt

      Hallo Gunter11,

      ein Verzicht auf Getrenntlebensunterhalt ist grundsätzlich unzulässig.

      Grund:
      Umkehrschluß aus § 1585c BGB, der den Verzicht auf nacheehelichen Unterhalt ausdrücklich zulässt. Das gilt im übrigen auch für sogennte Teilverzichte, soweit diese nicht unerheblich sind.

      Die Parteien sind jedoch nicht gehindert, von der Geltendmachung von Getrenntlebensunterhaltsansprüchen abzusehen.

      MfG
      Prinzip