Hallo,
habe seit Mitte letzten Jahres eine 14-tägige Umgangsregelung.
Bin seit circa dreiviertel Jahr getrennt, Scheidungsantrag ist mittlerweilen gestellt.
Habe der Noch-Frau anfang des Jahres Vorschlag zur Abstimmung der Urlaubszeiten geschickt. plane mit den Kindern in den Osterferien wegzufahren. Noch-Frau diktiert nun, daß im Urlaub die Umgangsregelung aufgehoben sei; Folge: weder kann ich mit Kindern wegfahren, noch mein geregeltes Umgangswochenende wahrnehmen => ich sehe die Kinder 4 Wochen nicht.
Muss ich mir das gefallen lassen? Was kann ich tun?
Danke
Bin verzweifelt
habe seit Mitte letzten Jahres eine 14-tägige Umgangsregelung.
Bin seit circa dreiviertel Jahr getrennt, Scheidungsantrag ist mittlerweilen gestellt.
Habe der Noch-Frau anfang des Jahres Vorschlag zur Abstimmung der Urlaubszeiten geschickt. plane mit den Kindern in den Osterferien wegzufahren. Noch-Frau diktiert nun, daß im Urlaub die Umgangsregelung aufgehoben sei; Folge: weder kann ich mit Kindern wegfahren, noch mein geregeltes Umgangswochenende wahrnehmen => ich sehe die Kinder 4 Wochen nicht.
Muss ich mir das gefallen lassen? Was kann ich tun?
Danke
Bin verzweifelt
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