Abfindung/Zugewinn

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    • Abfindung/Zugewinn

      Hallo an alle Forenteilnehmer,

      vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten.

      Ehepaar verh. 1 Jahr 3 Monate.Keine Kinder.Beide berufstätig er macht sich nach Absprache mit Ihr mit seinem Nebenerwerb,, den er schon seit ca.10 jahren hat, selbstständig und gibt seinen Hauptberuf auf.

      Grundlage war, das Nebenerwerb und Ihr Gehalt ausreichend sind und da nun mehr Zeit vorhanden der Nebenerwerb noch intensiver betrieben werden kann.

      Er erhält von seiner Firma eine Abfindung.Sie trennt sich 4 Monate später Knall auf Fall.

      Wie sieht das mit der Abfindung aus steht Ihr davon etwas zu?

      LG Sunnly
    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo,

      eine wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist als Ersatz des fortgefallenen Arbeitseinkommens anzusehen, denn sie soll eine Zeit lang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse aufrecht zu erhalten. Deshalb stellt sich wohl die Frage, ob die Abfindung beim Unterhalt(-->Berechnung ber. Nettoeinkommen) oder bei der Zugewinnberechnung einen Niederschlag findet. Ich würde wie Susanne mich für den Zugewinn entscheiden und hier die Abfindung in das Anfangsvermögen des Empfängers einstellen (dadurch reduziert sich die Differenz zum Endvermögen um die Höhe der Abfindung und in der Folge fällt der Zugewinnausgleich geringer aus).

      So urteilte auch das OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 1 WF 96/04:
      „Die ehelichen Lebensverhältnisse werden durch das bereinigte Nettoeinkommen geprägt und erhöhen sich nicht durch den Erhalt einer aufgrund des Eintritts der Arbeitslosigkeit gezahlten Abfindung.“

      Die Tatsache, dass der Empfänger nach Erhalt der Abfindung nicht arbeitslos wurde, sondern einen anderen Beruf ausübte, ist meiner Meinung nicht relevant. Relevant hingegen könnte sein, wenn die Abfindung z.B. wegen der Schließung des Betriebes als Lohnersatz/für Lohnausfall gezahlt worden wäre, dann könnte sie vielleicht als sog. vorweggenommenes Einkommen zählen und nicht in den Zugewinn einfließen.

      Gruß


      PS:
      Es könnte evtl. noch wichtig sein, WANN das Arbeitsverhältnis, aus dem die Abfindung hervorging - und zwar ob es VOR oder NACH Eheschließung begonnen wurde. Ich sehe da evtl. Probleme, wenn das Arbeitsverhältnis erst während der Ehe begonnen wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rhapsodie ()

    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo,

      danke für eure Antworten.

      das Arbeitsverhältnis wurde 20 Jahre vor Eheschließunng begonnen.Der Betrieb wurde nicht geschlossen oder ähnliches Ausstieg erfolgte auf eigenen Wunsch.

      Scheidung wurde noch nicht eingereicht.Geld wurde wohl angelegt auf Empfänger.

      Also sehe ich das richtig das Abfindung:

      a) entweder zum Zugewinn kommt oder
      b) Ihm ein fiktives Nettoeinkommen angerechnet wird in Höhe der Abfindung monatlich eben verteilt?

      LG Sunnly

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sunnly ()

    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo Rhapsodie,
      die Abfindung gehört in das Endvermögen, wenn sie noch beim Gütertandende vorhanden ist, egal wann das Arbeitsverhälnis begründet worden ist.

      Einzige Ausnahme:
      Die Abfindung war vor der Eheschließung bereits als Forderung durch vertragliche Abrede mit dem Arbeitgeber begründet, ist aber erst nach Eheschließung ausgezahlt worden.

      Grund:

      Auch Forderungen gegen Dritten stellen einen Vermögenswert dar.

      MfG
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo,

      war nicht vor Eheschließung als Forderung begründet.

      Wenn ein Teil des Geldes in das neue Geschäft investiert wurde wird dies dann auch angerechnet?Er musste ein neues Auto kaufen da sie das Auto(was Ihr vorher gehörte) mitgenommen hat, dann als gemeinsammes Auto genutzt wurde, und er nun geschäftlich ein Auto braucht.Wie sieht es damit aus?Ausserdem musste er Schulden die er vor ca.5 Jahren bei seinen Eltern gemacht hat von der Abfindung zurückzahlen wie sieht das damit aus?

      LG Sunnly
    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo Sunnly, wenn er sich ein neues Auto kauft, z.B. für 20.000,-- € vermindert sich natürlich die Abfindung. Es ist aber zu beachten, dass nun zu seinem Endvermögen an die Stelle der verbrauchten Abfindung der Zeitwert des Autos tritt.

      Schulden sind beim Endvermögen auf der sogenannten Passivseite in Abzug zu bringen. Wenn er also von der Abfindung alte Schulden begleicht, ändert sich nichts durch den Teilverbrauch der Abfindung, weil dann, wenn diese Schulden abgelöst sind, naturgemäß beim Endvermögen keine Schulden mehr von den dann noch vorhandenen Aktiva mehr in Abzug gebracht werden können.

      Beispiel:

      Aktiva im Endvermögen € 50.000
      Passiva im Endvermögen € 10.000
      tatsächliches Endvermögen € 40.000

      Alternative Abfindung € 50.000
      Tilgung Schulden € 10.000
      Endvermögen ebenfalls € 40.000

      MFG
      Prinzip
    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo Prinzip,

      danke für deine Antwort.Da ich in meiner Ausbildung schon eine 5 in Buchführung hatte versteh ich nun grad nur Bahnhoft:-(

      Also egal wie er sein Geld verbraucht am Ende profitiert sie doch immer irgendwie durch Anfangs oder Endvermögen sehe ich das richtig?

      LG Sunnly
    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo Sunnly,

      nein, so ist es nicht, wie Du es offenkundig verstehst.

      Wenn das Geld verbraucht - nicht verschleiert und nicht verschwendet - wird, vermindert sich das Endvermögen.

      Wenn allerdings Anschaffungen von dem Geld getätigt werden, z.B. Kauf eines Goldbarrens oder eines Autos, dann ist ein entsprechender Gegenwert vorhanden, der die Geldausgabe wieder "neutralisiert".

      MfG
      Prinzip
    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo Sunnly,

      nein, denn dann ist ja in Form der Möbel ein gegenwert da und es liegt kein Verbrauch vor.

      Im Normalfall gehören Möbel allerdings in die Rubrik "Hausrat". Das gilt aber nur für die Fälle, wenn diese Möbel während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens als "ehelicher Hausrat" Verwendung gefunden haben.

      Das ist nach Deiner Sachverhaltsschilderung aber nicht der Fall gewesen. Deshalb wären diese Möbel dem Güterrecht zuzuordnen, wenn sie vor Zustellung des Scheidungsantrages angeschaft worden sind.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Abfindung/Zugewinn

      Hallo Prinzip,

      okay das habe ich verstanden das dies dann zum Güterrecht gehört.Die Möbel die sie mitgenommen hat würden ja dann zum Hausrat gehören und dieser muss ja geteilt werden.Wenn Sie nun behauptet keine Möbel mitgenommen zu haben was dann?

      Verschleierung ist mir klar.Jedoch denke ich Verbrauch und Verschwendung ist in vielem dann Auslegungssache

      zb: Für den einen ist ein Urlaub Verbrauch für den anderen reine Verschwendung.

      Über sowas kann man sich dann sicher vor Gericht streiten.

      Danke für deine Antworten:-)

      LG Sunnly
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