Hallo an alle,
hoffentlich bin ich in diesem Forum mit dem Thema richtig gelandet. Meine Frage richtet sich an alle, die sich im Arbeitsrecht auskennen:
2 Arbeitnehmerinnen möchten im gleichen Zeitraum in den Schulferien Urlaub nehmen; dass beide gleichzeitig weg sind, wird vom Arbeitgeber nicht bewilligt.
Eine AN'in hat kein/e Kind/er, dafür aber einen schulpflichtigen Lebenspartner (Lehrer).
Die andere AN'in hat ein Kind, dass zwar noch zur Schule geht, aber nicht mehr der gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, da Oberstufe Gymnasium.
Wenn nun beide Arbeitnehmerinnen gleichzeitig ihren Urlaubsantrag beim AG einreichen, wem ist Vorrang zu gewähren, wenn sich beide nicht miteinander arrangieren können?
Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung?
Gibt es für den AG ein MUSS bei dieser Entscheidung?
Ich hoffe auf Eure Tipps und Anregungen.
LG,
Verena
hoffentlich bin ich in diesem Forum mit dem Thema richtig gelandet. Meine Frage richtet sich an alle, die sich im Arbeitsrecht auskennen:
2 Arbeitnehmerinnen möchten im gleichen Zeitraum in den Schulferien Urlaub nehmen; dass beide gleichzeitig weg sind, wird vom Arbeitgeber nicht bewilligt.
Eine AN'in hat kein/e Kind/er, dafür aber einen schulpflichtigen Lebenspartner (Lehrer).
Die andere AN'in hat ein Kind, dass zwar noch zur Schule geht, aber nicht mehr der gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, da Oberstufe Gymnasium.
Wenn nun beide Arbeitnehmerinnen gleichzeitig ihren Urlaubsantrag beim AG einreichen, wem ist Vorrang zu gewähren, wenn sich beide nicht miteinander arrangieren können?
Gibt es hierfür eine gesetzliche Regelung?
Gibt es für den AG ein MUSS bei dieser Entscheidung?
Ich hoffe auf Eure Tipps und Anregungen.
LG,
Verena