Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

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    • Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      Hallo Zusammen,

      ich habe ein Einladung vom Jugendamt ... Hier: Einvernehmliches Erziehungskonzept für Ihre Tochter erhalten. Darauf hin habe ich dem Jugendamt geschrieben mir doch bitte mitzuteilen welche Probleme erörtert werden sollen.

      Sehr geehrte Frau / Herr xxx,

      natürlich nehme ich Ihre Einladung im Interesse meiner Tochter gerne an.

      Mich verwundert jedoch ihre Aussage, es gebe nach Mitteilung der KM, "...immer wieder Schwierigkeiten bei gemeinsamen Absprachen in erzieherischen Fragen."

      Seit ich Frau yyyy mit dem Schreiben vom 17.01.08 die Auswirkungen des neuen Unterhaltsrechtes bezüglich der Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten darlegte und sie bat, mir bis zum 25.01.08 Vorschläge zur Betreuung von C. zu unterbreiten, ist die KM sehr distanziert.  Eine Antwort werde ich wohl nicht bekommen. Um mir aus dem Weg zu gehen, lässt die KM sogar C. bei der Übergabe von ihrem neuen Lebenspartner abholen! Die ist sicherlich nicht im Interesse des Kindeswohls.

      Wir sollten uns auch über die zukünftigen Betreuungszeiten von C. unterhalten.
      Hierzu schlage ich folgende Umgangszeiten vor:
      - C. bleibt von  Freitag 18:00 bzw. Sonntag 18:00 bis Mittwochs 12:00
      bzw. bis zum Schulbeginn bei mir.
      - Wochenende im 14-tägigen wechsel
      - Der Elternteil bei dem sich C. aufhält bringt C. zu ihrem nächsten Aufenthaltsort.
      - Ferienzeiten hälftig, frühzeitige Abstimmung erforderlich.

      C. kommt sehr gerne zu mir. Dies hat auch die KM mehrfach bestätigt (Jugendamt LRA zz, Schreiben vom .......). C. lebt bei mir in ihrer gewohnten Umgebung, hat hier ihre Freunde und ihr eigenes Zimmer. Der Weg zur Schule beträgt ca. 15 min Fahrzeit und hat sich bereits heute als gut durchführbar eingespielt.
      Aufgrund meiner Arbeitszeiten lässt sich das o.g. Modell gut umsetzen.

      Damit steht einer Ausweitung der beruflichen Tätigkeit der KM nichts im Wege, zumal die Grundschule in W........ die Kernzeit-Betreuung anbietet.

      Um mich auf unser gemeinsames Gespräch vorbereiten zu können, bitte ich Sie mir mitzuteilen welche von der Mutter vorgetragenen gemeinsamen Absprachen und welche Schwierigkeiten erörtert werden sollen.

      Mit freundlichem Gruß



      Trotz nochmaligen nachfragens wurde die Auskunft verweigert.

      Sehr geehrter Herr K....,  
      wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben werden wir das weitere Vorgehen im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und der Mutter erörtern.
      Freundliche Grüße


      Nun meine Frage:

      Soll ich den Termin unvorbereitet wahrnehmen und evtl. kopflos in eine Falle tappen?

      Oder soll ich unter den Voraussetzungen den Termin absagen ?

      Kann mir das Jugendamt die so einfach die Auskunft verweigern?

      Danke für eure Ratschläge.
      Gruß hampelmann
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hampelmann ()

    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      hallo.
      vielleicht mal von der anderen warte aus sehen:
      die vom Ja wissens vielleicht auch nicht so genau,eventuell hat km wirklich nur gesagt es geht um erziehungsfragen.das kann alles sein.
      warum vermutest du denn eine falle?
      lg
      bebum
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      hallo bebum,
      warum vermutest du denn eine falle?

      Na weil ich die KM kennengelernt habe! X(

      Wenn der Richter nicht gewesen wäre hätte ich heute nur den Mindestumgang.
      Sie wird aber alles daransetzen den Umgang auf ein Minimum zu reduzieren!!

      Gruß
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      hallo hampelmann.

      lass sie doch.mit welcher begründung will sie denn damit durch kommen,den umgang aufs minimum zu reduzieren?
      hast du was gemacht bzw. unterlassen,was ihr helfen würde,diese sache durchzusetzen ?

      ich würde mich auf alles vorbereiten . oder du rufst mal vbeim Ja an oder gehst hin,das wäre zumindest ne chance auf eine antwort.

      bebum
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      nochmals hallo:) ,

      hast du was gemacht bzw. unterlassen

      Jo, ich habe ihr geschrieben dass sie auf Grund des neuen Unterhaltsrechtes und der gesicherten Betreuung meiner Tochter (durch mich und die Kernzeitbetreuung), sie sich bis Juli 08 ein neuen Stelle suchen soll. :rolleyes:

      Beim JU anrufen? ........ glaube nicht dass das etwas ändert!?

      Danke
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      hei.
      das weckt doch,wenn überhaupt,nur ein müdes gähnen hervor.
      ich sehe nicht,wo du was befürchten mußt oder wie km dich irgendwo reinreiten will.
      geh zum ja. -termin,bereite dich auf alle möglichen eventualitäten vor.
      zeig guten willen,aber sei dir deiner rechte und der rechte deines kindes (auf zusammensein mit dir) bewußt.
      man kann nicht wissen,wie was ausgeht,aber hier seh ich blo´ß ne giftige km,die dir nix kann.

      hoffe,dass ich recht behalte. jeder papa der sich kümmert,erhält von mir größte anerkennung.ich weiß,wie es andersrum ist. :(

      vielleicht hat noch jemand anderes eine idee.

      dir alles gute und mach dich nicht vorher verrückt.

      glg

      bebum
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      Hallo zusammen und schöne Ostern :]

      ich habe nun ein Schreiben des Jugendamtes erhalten .........

      Wir sind auf Antrag der KM ........ Beistand von C........ geworden und haben die Aufgabe dessen Unterhaltsanspruch geltend zu machen. Die Höhe der U-Verpflichtung beträgt derzeit laut Vereinbarung vor dem Amtsgericht......... 257 €.
      Wir bitten Sie die Unterhaltszahlungen ab April an das JAmt zu überweisen. Wir werden die Zahlungen an Frau ........ weiterleiten.

      Ich bin verwirrt......... Ich habe die KM schon im Dez. 2007 darauf hingewiesen das meiner Tochter inf. der neuen DT mehr KU zusteht. Gleichzeitig reduziert sich allerdings auch der BU. Sie bestand auf den statischen Titel .... eine Zwangsvollstreckung drohte !!X(

      Kann mir bitte Eine / Einer erklären was das nun wieder bedeuten könnte?

      PS: KU wurde/wird immer pünktlich gezahlt.

      Gruß
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      Hallo!

      Also mit der ursprünglichen Sache (Gespräch) hat das sicherlich nichts zu tun. Sie scheint Dir nur einen reinwürgen zu wollen, dadurch, dass nunmehr der KU per JA eingezogen wird und damit der Druck auf dich steigt.
      Die vollstrecken nämlich wirklich gerne mal auch ohne vorherige Mahnung. Denen ist egal, was die Bank dann denkt.

      Locker bleiben!

      papaodernicht
    • RE: Auskunftsverweigerung d Jugendamtes

      Hallo,
      dies war auch mein erster Einduck...........X(

      Ich finde es nur Erstaunlich dass sich das JAmt so vereinahmen lässt !

      Bin locker ;) Habe dem JAmt geschrieben, dass ich die Sache zuerst mit meinem RA besprechen muss! KU überweise ich bis auf weiteres an die KM.

      Rechtliche Konzequenzen ? .......... Mal sehn:rolleyes:

      Gruß
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann