Guten Morgen zusammen,
ich hatte doch versprochen zu berichten, wie die Verhandlung meines Lebensgefährten „nach neuem Recht“ abgelaufen ist. Verhandlung war gestern als einstweilige Anordnung angesetzt, da er sich mit Exe nicht mehr auf den Trennungsunterhalt einigen konnte.
Mein LG hat nun seit genau 2 Jahren ca. 1.500 € plus Kindesunterhalt höchste Stufe Kind / 6 Jahre gezahlt. Zzgl. In den ersten Monaten noch die komplette Miete zusätzlich, allen Hausrat überlassen, Auto überlassen etc.
Nun war nach neuem Recht eigentlich eine Änderung fällig, es steht ein hoher Wohnwert und ein seit Jahren ganztagsbetreutes Kind / Erweiterung Ihrer Halbtagstätigkeit im Raum.
Der Termin ( Düsseldorf / ältere Richterin ) begann mit einem total bornierten Hinweis an den Anwalt der Gegenseite er hätte die Richterin „not amused“ ( wörtlich ) weil er die geforderten Beträge nicht aufgerundet hat. Danach ein Hinweis auf „Wohnwertanrechnung gibt es in ihrem Gerichtssaal nicht“, „kann ja jeder mit seinem Geld machen was er will“. Mehr arbeiten der Exfrau „wüsste sie aber nicht“, das Kind ist ja erst 6 Jahre alt ( Ganztagskindergarten und demnächst Ganztagsschule ). Dann eine Ansprache an den Beklagten ( meinen Lebensgefährten) warum er denn nicht einfach die Beträge weiterzahlt wie bisher, er verdiene doch genug. Geschlossen wurde die Verhandlung mit der Anweisung sich auf „so um die 1.000,- € mindestens ) zu einigen.
Neuer Termin für März wurde vergeben. Auf den Einwand im März wäre doch schon die Hauptverhandlung wurde der zurückgezogen ( hatte die überhaupt die Unterlagen gelesen ?? )
Zur Frage nach der neuen Rechtsprechung wurde ledig erwidert sie wüsste noch nichts und müsste erst abwarten was der Senat und die anderen Gerichte so sprechen. Termin war nach 10 Minuten geschlossen, keine Entscheidung außer einigt Euch. Jetzt geht’s im März weiter.
Unglaubliche Grüße
´stueck
ich hatte doch versprochen zu berichten, wie die Verhandlung meines Lebensgefährten „nach neuem Recht“ abgelaufen ist. Verhandlung war gestern als einstweilige Anordnung angesetzt, da er sich mit Exe nicht mehr auf den Trennungsunterhalt einigen konnte.
Mein LG hat nun seit genau 2 Jahren ca. 1.500 € plus Kindesunterhalt höchste Stufe Kind / 6 Jahre gezahlt. Zzgl. In den ersten Monaten noch die komplette Miete zusätzlich, allen Hausrat überlassen, Auto überlassen etc.
Nun war nach neuem Recht eigentlich eine Änderung fällig, es steht ein hoher Wohnwert und ein seit Jahren ganztagsbetreutes Kind / Erweiterung Ihrer Halbtagstätigkeit im Raum.
Der Termin ( Düsseldorf / ältere Richterin ) begann mit einem total bornierten Hinweis an den Anwalt der Gegenseite er hätte die Richterin „not amused“ ( wörtlich ) weil er die geforderten Beträge nicht aufgerundet hat. Danach ein Hinweis auf „Wohnwertanrechnung gibt es in ihrem Gerichtssaal nicht“, „kann ja jeder mit seinem Geld machen was er will“. Mehr arbeiten der Exfrau „wüsste sie aber nicht“, das Kind ist ja erst 6 Jahre alt ( Ganztagskindergarten und demnächst Ganztagsschule ). Dann eine Ansprache an den Beklagten ( meinen Lebensgefährten) warum er denn nicht einfach die Beträge weiterzahlt wie bisher, er verdiene doch genug. Geschlossen wurde die Verhandlung mit der Anweisung sich auf „so um die 1.000,- € mindestens ) zu einigen.
Neuer Termin für März wurde vergeben. Auf den Einwand im März wäre doch schon die Hauptverhandlung wurde der zurückgezogen ( hatte die überhaupt die Unterlagen gelesen ?? )
Zur Frage nach der neuen Rechtsprechung wurde ledig erwidert sie wüsste noch nichts und müsste erst abwarten was der Senat und die anderen Gerichte so sprechen. Termin war nach 10 Minuten geschlossen, keine Entscheidung außer einigt Euch. Jetzt geht’s im März weiter.
Unglaubliche Grüße
´stueck
Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
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