"Verhandlung" nach neuem Recht

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    • "Verhandlung" nach neuem Recht

      Guten Morgen zusammen,

      ich hatte doch versprochen zu berichten, wie die Verhandlung meines Lebensgefährten „nach neuem Recht“ abgelaufen ist. Verhandlung war gestern als einstweilige Anordnung angesetzt, da er sich mit Exe nicht mehr auf den Trennungsunterhalt einigen konnte.

      Mein LG hat nun seit genau 2 Jahren ca. 1.500 € plus Kindesunterhalt höchste Stufe Kind / 6 Jahre gezahlt. Zzgl. In den ersten Monaten noch die komplette Miete zusätzlich, allen Hausrat überlassen, Auto überlassen etc.

      Nun war nach neuem Recht eigentlich eine Änderung fällig, es steht ein hoher Wohnwert und ein seit Jahren ganztagsbetreutes Kind / Erweiterung Ihrer Halbtagstätigkeit im Raum.

      Der Termin ( Düsseldorf / ältere Richterin ) begann mit einem total bornierten Hinweis an den Anwalt der Gegenseite er hätte die Richterin „not amused“ ( wörtlich ) weil er die geforderten Beträge nicht aufgerundet hat. Danach ein Hinweis auf „Wohnwertanrechnung gibt es in ihrem Gerichtssaal nicht“, „kann ja jeder mit seinem Geld machen was er will“. Mehr arbeiten der Exfrau „wüsste sie aber nicht“, das Kind ist ja erst 6 Jahre alt ( Ganztagskindergarten und demnächst Ganztagsschule ). Dann eine Ansprache an den Beklagten ( meinen Lebensgefährten) warum er denn nicht einfach die Beträge weiterzahlt wie bisher, er verdiene doch genug. Geschlossen wurde die Verhandlung mit der Anweisung sich auf „so um die 1.000,- € mindestens ) zu einigen.

      Neuer Termin für März wurde vergeben. Auf den Einwand im März wäre doch schon die Hauptverhandlung wurde der zurückgezogen ( hatte die überhaupt die Unterlagen gelesen ?? )

      Zur Frage nach der neuen Rechtsprechung wurde ledig erwidert sie wüsste noch nichts und müsste erst abwarten was der Senat und die anderen Gerichte so sprechen. Termin war nach 10 Minuten geschlossen, keine Entscheidung außer einigt Euch. Jetzt geht’s im März weiter.

      Unglaubliche Grüße
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Siegfried ()

    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo suessstück,

      das ist ja eine bittere Erfahrung!

      Im Ernst: da kann doch irgend etwas nicht stimmen!
      Ich selbst habe ja auch große Erwartungen an das neue Recht.
      Sieht so die Reform aus???

      Nachdenkliche Grüße
      kopfhoch

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Siegfried ()

    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Unglaublich!

      Das hatte ich auch nicht erwartet. Naja, evtl. habt ihr mehr Glück im März, dann gibt es evtl. noch andere Urteile.

      Bei der Richterin würde ich evtl. auf Guten Willen gehen und einen Vorschlag ausarbeiten, wie ihr mit Frist die Zahlungen reduziern könnt. Evtl. Zeit bis August lassen, dann Aufstockung auf eine Stelle mir mehr Stunden oder so.

      Aber mit dem Wohnwert die Nummer ist ja stark. Meines Wissens ist jeder Beteiligte angehalten, das Geld, welches zur Verfügung steht, bestmöglich zu nutzen, ergo ggf. auch in eine Wohnung zu investieren. Unser Anwalt hat damals eine tolle lange Berechnung gemacht, die zeigte, dass das Geld am besten in eine Immobilie investiert ist.

      viel Glück

      Frau Wallace
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo suessstück,

      es lohnt sich, die neuen Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt zur Frage der Erwerbsobligenheit bei Kindesbetreuung zu betrachten:

      " ... Bis zur Beendigung der Grundschulzeit kann eine Vollzeiterwerbstätigkeit in der Regel nicht erwartet werden ... "

      Gilt im übrigen auch für den Betreuungsunterhalt nach 1615l BGB des nichtverheirateten Elternteils.

      Ich kann mir vorstellen, dass andere OLGs eine ähnliche Position zur Erwerbsobligenheit vertreten.
      Gruß

      K. Ahnung

      Dies ist kein Rechtsrat, sondern lediglich ein Diskussionsbeitrag!
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Ich bin auch erschüttert,
      ich habe ja schon befürchtet, dass man die Richter schon zwingen muss,
      mal anders zu urteilen, dies ist aber Ignoranz pur.
      Man muss wohl wirklich Monate ins Land gehen, damit Sie nach Urteilen der OLG-Gerichte ...wieder einen einfache Regel anwenden können und wieder nach Schema F urteilen, wie es bei mir ja auch nach altem Recht und dem damals bestehenden Altersphasenmodell getan wurde.

      LG

      Heinrichxxy
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo zusammen,

      starkes Stück habe ich auch erst gedacht, aber mal ganz ehrlich, eigentlich haben wir von dieser Katastrophenverhandlung unnützester Art zumindest außer den Gerichtsgebühren keinen Nachteil.

      Denn jetzt zahlen wir weiter den Betrag den unser Anwalt ausgerechnet hat, mindestens bis März. Die Ex findet das bestimmt nicht lustig. Jetzt bekommt sie noch zwei weitere Überweisungen lang den Betrag, den sie eigentlich gerne verdoppeln will. Das kann ja auch nicht der Sinn einer einstweiligen Anordnung sein. Wer sowas anstrengt will ja auch eine schnelle Entscheidung, DAS hätten wir uns alle sparen können.

      Gruß
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo!

      Dabei darf man aber nicht vergessen, dass z.B. auch 6 Stunden/Tag = 30 Stunden/Woche keine Ganztagstätigkeit wären.

      Das hat sogar der exfrauenfreundliche Richter meines Mannes anerkannt (Tochter, die von ex betreut wird ist in der 3. Klasse).

      Teilzeit heißt nicht automatisch halbtags!

      LG gaggien
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo,

      von den Amtsgerichten/Familiengerichten zu erwarten, sie würden Vorreiter in Sachen neues Unterhaltsrecht spielen ist evtl. ein bißchen viel verlangt.:rolleyes:

      Es hilft nichts, da muss man den einen oder anderen Fall bis zum OLG treiben, um Klarheit hineinzubringen.

      Andererseits: Es ist doch klar, dass auch nach neuem Recht so etwas ähnliches wie ein Altersphasenmodell kommen wird. Derzeit beginnt die Verpflichtung zu Aufnahme einer Vollzeittätigkeit glaube ich bei 16 Jahren; wenn das in den Leitlinien schon mal um schlappe 6 Jahre runtergsetzt wird, also Teilzeittätigkeit mit 3 Jahren, Ende Grundschule mit 10 Jahren und dann Vollzeittätigkeit, dann ist das doch auch schon mal was, oder nicht?

      Wer geglaubt hat, aufgrund der Reform mit dem 3. Geburtsatg sämtliche Unterhaltslasten dem betreuenden Elternteil gegenüber losgeworden zu sein, hat sich m. E. von der Reform etwas viel versprochen und war/ist so sicher auch nicht gedacht gewesen.

      Gruß
      Peter H.
      Gruß
      Peter H.
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      hallo süsstück,

      mal ganz ehrlich, hättest du erwartet, der richter(in) verurteilt die unterhaltsempfängerin zu einer vollzeittätigkeit bei einem 6 jährigen kind? auch bei ganztagsschule war doch das nicht zu erwarten. es ist doch ehrlich gesagt für ein kind in dem alter auch nicht so prickelnd, wenn die eltern ganztags arbeiten- selbst wenn eine ganztagsschule gefunden ist.

      wichtig ist für euch, daß ihr in der nächsten verhandlung ganz klar die zeitlichen perspektiven aufzeigt, wie lange noch betreuungsunterhalt (ggfls bis zum 12. lebenjahr) und danach au ihr bereit seid zu zahlen. da muß man, denke ich im moment in die offensive gehen.

      im focus steht ja z.b., daß es in garmisch gerade ein urteil gegeben hat, nachdem auch mit einem viel älteren kind noch nicht oder zumindest nicht vollzeit zu arbeiten ist....

      also ich finde auch, es ist doch schon ein großer fortschritt, wenn das sog. altersphasenmodell um ca. 5-6 jahre nach vorne verschoben wird.

      hast du, suesstück auch ein kind von dem unterhaltsverpflichteten? dann könntest du ja nach der neuen gesetzgebung auch unterhalt verlangen (familienunterhalt) und der quotenunterhalt der ex ließe sich so bestimmt auch reduzieren.

      schönen gruß
      mac
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo Mac,

      in unserem Fall ist es so, das das Kind schon mit 15 Monaten erstmals 2 Tage die Woche fremdbetreut wurde und bevor es 4 Jahre alt war ganztags. Mutti ist zu Hause durchgedreht und wollte wieder 3 halbe Tage arbeiten und danach ihre Ruhe haben zum Freundinnen treffen und putzen. Das war bereits länger vor der Trennung so.

      Sie würde das Kind also auch nicht betreuen wenn sie komplett zu Hause wäre und lässt es auch an den Tagen wo sie frei hat immer bis zum Schluß in der Kita. Und sie muss sich keinen Job suchen, den gibt es und in dem arbeitet sie bereits.

      Wir würden es auch komplett zu uns holen wenn sie das wollte, aber das würde sie mit einem Umzug in ihre Heimat beantworten.

      Mein LG zahlt ja Unterhalt und will das auch weiter tun, aber eben in einer Höhe von ca. 500 €, dann hat sie insgesamt immer noch ca. 2.000 € netto und nicht in der Höhe von ca. 1.500,- €, damit sie den ganzen Tag shoppen geht.

      Gruß
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo!

      Das das Kind schon seit längerem fremdbetreut ist, sind die Chancen gut, dass die Ex auch in diesem Umfang arbeiten muß. Viel schwieriger wäre es den Richter zu überzeugen, die Fremdbetreuung auszubauen, damit mehr gearbeitet wird.

      Ich würde hier nicht allzu schwarz sehen.

      Vorausgesetzt Ihr verlangt nur soviel Arbeitszeit von ihr, wie sie das Kind sowieso fremdbetreuen läßt.

      Schlagt doch dem Gericht beim nächsten Termin eine Übergangsphase vor. Vielleicht dass die Ex noch 3 Monate einen Unterhalt zwischen ihrer und Eurer Vorstellung bekommt und dann einen noch niedrigeren Betrag. Und die Ex soll ab da nachweisen, dass sie arbeitswillig ist, indem sie 20 Bewerbungen/Monat nachweist.

      Das hat der Richter Anfang Januar der Ex meines Mannes auch so aufgegeben.

      Ihr ist nämlich mit einem 9-jährigen Kind auf einmal - selbst nach Meinung des exfrauenfreundlichen, bayrischen Richters - zuzumuten nach neuem Recht 6 Stunden/Tag zu arbeiten, da die Tochter sowieso bis 14 Uhr im Hort ist.

      Macht Vergleichsvorschläge die FAIR und REALISTISCH sind. Die Richter sind zur Zeit froh um jeden Fall, den sie ohne großes Brimborium abschließen können.

      Und über den Exen schwebt genauso das Damokles-Schwert, dass sie vielleicht beim OLG gar nichts mehr zugesprochen bekommen. Das wissen die Exen genausowenig wie Ihr. Das muß man ausnutzen und bluffen.

      Jedenfalls ist es einen Versuch wert.

      LG gaggien
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo ´stueck, erst mal Danke dass Du das einstellst.

      ich will mal eine andere Sichtweise einbringen.

      Ich denke mal dass das nicht so schlecht lief wie es Dir vor kam.
      Eine gewisse Egozentrik, um die Unabhängigkeit stärker herauszustellen muß nicht von Nachteil sein. Es haben hier ja auch beide Parteien "ihr Fett" abbekommen.

      Viel wichtiger ist doch der Hinweis in welcher Größenordnung der Betrag anzusiedeln ist. Danach dürfte doch eine erhebliche TU-Einsparung herauskommen.
      Man sollte nicht vergessen das es ja um Trennungsunterhalt (TU) geht, nicht um nachehelichen Unterhalt (EU). Erst da greift doch die Reform.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Guten Morgen Wolfgang,

      hast recht, stimmt schon, aber das es ja auch "nur" um Trennungsunterhalt geht sind die 4.600,- € Anwaltskosten dafür auch wirklich ängstigend.

      Mein LG würde sich ja gern trennen und wir warten jetzt seit über einem Jahr auf einen Scheidungstermin, Trennungsjahr ist gut 2 Jahre um und sie zieht alles so weit sie kann raus, sie will nicht geschieden werden weil sie weiß wie günstig Trennungsunterhalt für sie ist und weil sie noch an ihm hängt.

      Um jetzt evtl. ca 500,- € im Monat im Monat einzusparen mussten wir das 9-fache ausgeben, denn mein LG wollte sich einigen, aber sie hat EA und Klage angestrengt.

      Laune wie das Wetter heute
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo!

      Das wahre Gesicht der Menschen zeigt sich erst in Situationen wie diesen.

      Es tut mir leid, dass die Ex solche Probleme macht. Ich kann es Euch nachfühlen, wie es Euch geht.

      Mein Mann konnte damals seine Ex nur durch einen Trick zur schnellen Scheidung bringen. Er hatte ihr in Aussicht gestellt, auf das Sorgerecht zu verzichten. Da hat sie auf einmal gaaanz schnell selbst die Scheidung eingereicht.

      Vor Gericht stand sie dann sogar noch schlecht da, weil sie trotz neuem Kindschaftsrechts und keinerlei objektiven Gründen das alleinige Sorgerecht beantragt hatte.

      Was sie natürlich nicht bekommen hat.

      In den letzten Jahren hat sich ihr zickiger Umgangston etwas gemildert, weil wohl ihre Anwältin ihr gesagt hatte, dass das bei den Unterhaltsverhandlungen schlecht ankommt und weil sie Angst hatte, wenn sie uns zu sehr ärgert, dass wir den Antrag stellen, dass die Tochter zu uns kommt.

      Jetzt nach dem Vergleich Anfang Januar wo sie verdonnert wurde 6 Stunden/Tag zu arbeiten, statt € 645,-- BU nur noch bis 30.09.08 € 200,-- bekommt und dann gar nichts mehr, ist sie meinem Mann gegenüber wieder in ihren "liebenswürdigen" Umgangston ("Du wirst schon sehen, ob ich ihr Badesachen mitgebe") zurückgefallen.

      Sie hat ja nichts mehr zu verlieren.

      Gibt es vielleicht etwas, was Eure Ex angreifbar macht? Wo man sie packen könnte, damit sie endlich der Scheidung zustimmt? Subtile Andeutungen kann man ja auch am Telefon machen. Das ist zwar nicht die feine englische Art. Aber die Scheidung zu verzögern, um länger TU zu kassieren ist das auch nicht.

      LG gaggien
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo Gaggien,

      danke für Deine aufmunternden Worte. Wir haben beim TU wie beschrieben die beiden Probleme arbeiten gehen und Wohnwertanrechnung. Bei beidem sah die Reaktion der Richterin eher stark gegen den Ehemann aus. In welcher Stadt oder Bereich waren denn Eure Unterhaltsverhandlungen ?

      Vielleicht will sie aber auch beide nur einschüchtern weil sie hofft beide schließen einen Vergleich und sie muss kein Urteil sprechen. Scheint ja ein Angang für die Richter zu sein, keiner will der erste sein :) Fast schon irgendwie komisch wenns nicht so viel Geld kosten würde.

      Irgendwann wird schon geschieden, notfalls mittels Abtrennung der Unterhaltsverfahren, dann wirds wieder noc´n bisschen teuer, aber was solls. Das macht den Braten auch nicht mehr fett :rolleyes:

      Grüße
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo Süssstück,

      meine Situation hat viele Paralellen:
      - Kind 6 J./ Ganztages-Kita
      - Letze Stufe der Düsseldorfer Tabelle
      - Zahle die von dir genannte Summe zzgl. Krankenvers.
      Der Unterschied ist, dass ich seit 2 Jahren geschieden bin und nun eine Änderung anstrebe.

      Der Vorschlag der Richterin hört sich in meinen Ohren erstaunlich gut an. Wie Wolfgang schon sagte, es handelt sich um TU!
      1000 Eur glingen nach einem "großen Selbstbehalt", und somit einer Existenzsicherung, die bei einem 6J. Kind sicherlich angebracht ist. Allerdings wird die Ex arbeiten müssen. Wichtig ist, dass sie eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt, wegen AV und KV!
      Einen solchen Vorschlag würde ich pers. sofort unterschreiben. Ihr müsst aufpassen, denn nach der Scheidung würde dein Ex nach dem alten Recht knapp 1900 Euro für EU+AV+KV bezahlen (wenn nicht irgendwelche grossen Abzüge wg. Schulden oder Abschreibungen beansprucht werden).

      Mein Ziel ist diese 1000 Eur zu erreichen. Und ich bin bereit dafür bis zum BGH zu gehen. Die Änderungsklage geht diesen Monat an FamGericht raus.

      Paar Fragen an dich:
      - in welchem Bundesland seit ihr?
      - wie lange dauert die Ehe ?
      - wie viel verdient die Ex jetzt ? (welche Ausbildung?)

      Ich würde an eurer Stelle versuchen mich zu einigen, ob das nun 1000 oder 1200 sind ist hierbei egal. Hauptsache einigen UND die Scheidung anstreben. Erst danach kannst Du von einer Begrenzung und Befristung wirklich sprechen.

      Kopf hoch !

      Viele Grüße,
      Pirx

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pirx ()

    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo suesstueck,

      Euer Ziel sollte die Scheidung sein. Während der Trennungsphase muß die Ex auch nach neuem Recht gar nichts. Daher ihre Verzögerungstaktik.

      Nach der Scheidung und dem neuen Recht ist es mehr als wahrscheinlich, dass sie in dem Umfang arbeiten muß, in dem das Kind sowieso schon fremdbetreut wird. Evtl. mit einer Übergangsphase zur Arbeitssuche in der sie 20 ernsthafte Bewerbungen/Monat nachweisen muß (so unser Richter zur Ex meines Mannes).

      Das mit der Wohnwertanrechnung verstehe ich noch nicht ganz: Wollt Ihr weniger Unterhalt zahlen, weil Dein LG die Miete für die Ex zahlt? Meinst Du das?

      Unser Prozess fand in München statt. Stockkonservativer, exfrauenfreundlicher Richter ohne Plan.

      LG gaggien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gaggien ()

    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo zusammen,

      danke für Euer Interesse, dann will ich mal die Fragen beantworten. Zuständig ist das Gericht in Düsseldorf, Ex hat keine Ausbildung, allerdings arbeitet sie ca. 3x6 Stunden die Woche, 1.100,- werden dafür angerechnet / bleiben bereinigt übrig.

      Ehe dauerte 7 Jahre, Kind ist 6 Jahre, täglich 5x die Woche bis 16:30 betreut.

      Wohnwert soll für eine vor 1/2 Jahr von Ihr angeschaffte Eigentumswohnung angerechnet werden, die sie sich ( vom Unterhalt ) gekauft hat. Die frisst nun natürlich die komplette Unterhaltszahlung auf, daher der dringende Wunsch nach mehr Geld.

      Hat eigentlich einer von Euch Erfahrnug mit einer Abtrennung der Unterhaltsverfahren von der Scheidung ? Wenn das so weitergeht ist mein Partner in 2 Jahren noch nicht geschieden. Unser RA sagt, nach ca 2,5 Jahren kann man eine Abtrennung der Verfahren beantragen, aber dann wirds bestimmt wieder teurer, weil die Verfahren nicht mehr im Verbund behandelt werden, richtig ? Wie viel macht sowas aus, weiß das einer ? Und wer entscheidet, ob eine Abtrennung möglich ist ?

      Sonst reden wir nach 4 Trennungsjahren immer noch über Trennungsunterhalt....

      Gruße
      ´stueck
      Nachahmung ist die höchste Form der Verehrung !
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo suesstueck,

      habt Ihr einen Fachanwalt für Familienrecht oder einen "Wald-und-Wiesen"Anwalt?

      Soweit ich weiß, wird auf den Wohnwertvorteil auch die Rate angerechnet. Wenn sie also genausoviel Kreditrate wie fiktive Miete zahlt, bringt das Ganze nichts. Wäre auch unlogisch.

      Warum versucht ihr nicht, das Kind zu Euch zu nehmen? Dann erübrigt sich alles andere!

      Als die Ex meines Mannes in den Anwaltsbriefen von "Karrierenachteilen" durch die Ehe schwatzte (sie waren 5 Jahre verheiratet, nach 2 Jahren kam das Kind, davor und nach der Scheidung hat sie in Ihrem erlernten Beruf gearbeitet), haben wir ihr kurzerhand angeboten, die Tochter zu uns zu nehmen, da sie sich ja soviele Jahre aufopferungsvoll um das Kind gekümmert hätte und jetzt ja mein Mann mal dran sei, damit sie sich um ihre Karriere kümmern könne.

      Wir haben nie wieder ein solches Geschwafel von ihr gehört.

      Und ein 6-jähriges Kind (in Eurem Fall) hat hier durchaus ein Mitspracherecht. Ich könnte mir vorstellen, dass ein Telefonat Deines LG mit der Ex, das in diese Richtung geht, vielleicht die Scheidung beschleunigt.


      LG gaggien
    • RE: "Verhandlung" nach neuem Recht

      Hallo Suessstück,

      nachdem Du diese Infos gegeben hast muss mich etwas korrigieren....
      Zum Verständnis: Prinzipiell wird (solange ihr nicht geschieden seit) das Einkommen der beiden Ehegatten zusammengerechnet, dann KU abgezogen und über die Ehegatten nach dem 3/7 Verfahren aufgeteilt.
      Die Unterhaltsreform hat damit nichts zu tun. Sie greift hier nicht ein!
      Ich habe diese Rechnung "über den Daumen" nachvollzogen und kam eben auf die 1000 - 1200 Euro, die die Richterin genannt hat.
      So wie du die Problematik der Eigentumswohnung beschreibst, wird die Richterin meiner Meinung nach keinen Wohnvorteil berechnen.

      @gaggien :: Guter Tipp mit dem Kind :) das werde ich genauso machen!!!

      Gruss
      Pirx