Hallo liebe Forum- und ISUV-Mitglieder,
ich habe mal eine für mich relevante Frage bezüglich einer ausnahmsweise besonders hohen Sonderzahlung in 2007, die mit netto TEUR 35 zu Buche schlägt und die aus besonders günstigen Umständen eines Aktienoptionspaketes (einmalig) resultiert.
Wir eine solche Sonderzahlung eigentlich für KU auf mehrere Jahre umverteilt oder führt diese nur für das laufend Jahr zu einer (signifikanten) Erhöhung des Kindesunterhaltes bis zur Grenze des Satzes nach der DD-Tabelle ? Geht es eigentlich über die Tabellensätze hinaus ?
Aus intensiver Lektüre der Forumsbeiträge habe ich zwar entnommen, dass es aus dem Rahmen der Regelsätze der DD-Tabelle nicht hinausgehen dürfte, sicher bin ich aber nicht. Auch die Berücksichtigung in nur EINEM Jahr ist zwar Schmerzhaft, aber sicher besser, als hier eine Verteilung auf viele Jahre zu begründen.
Vielen Dank für die Übermittlung Eurer Auffassungen.
Voki
ich habe mal eine für mich relevante Frage bezüglich einer ausnahmsweise besonders hohen Sonderzahlung in 2007, die mit netto TEUR 35 zu Buche schlägt und die aus besonders günstigen Umständen eines Aktienoptionspaketes (einmalig) resultiert.
Wir eine solche Sonderzahlung eigentlich für KU auf mehrere Jahre umverteilt oder führt diese nur für das laufend Jahr zu einer (signifikanten) Erhöhung des Kindesunterhaltes bis zur Grenze des Satzes nach der DD-Tabelle ? Geht es eigentlich über die Tabellensätze hinaus ?
Aus intensiver Lektüre der Forumsbeiträge habe ich zwar entnommen, dass es aus dem Rahmen der Regelsätze der DD-Tabelle nicht hinausgehen dürfte, sicher bin ich aber nicht. Auch die Berücksichtigung in nur EINEM Jahr ist zwar Schmerzhaft, aber sicher besser, als hier eine Verteilung auf viele Jahre zu begründen.
Vielen Dank für die Übermittlung Eurer Auffassungen.
Voki