Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

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    • Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hallo liebe Forum- und ISUV-Mitglieder,

      ich habe mal eine für mich relevante Frage bezüglich einer ausnahmsweise besonders hohen Sonderzahlung in 2007, die mit netto TEUR 35 zu Buche schlägt und die aus besonders günstigen Umständen eines Aktienoptionspaketes (einmalig) resultiert.

      Wir eine solche Sonderzahlung eigentlich für KU auf mehrere Jahre umverteilt oder führt diese nur für das laufend Jahr zu einer (signifikanten) Erhöhung des Kindesunterhaltes bis zur Grenze des Satzes nach der DD-Tabelle ? Geht es eigentlich über die Tabellensätze hinaus ?

      Aus intensiver Lektüre der Forumsbeiträge habe ich zwar entnommen, dass es aus dem Rahmen der Regelsätze der DD-Tabelle nicht hinausgehen dürfte, sicher bin ich aber nicht. Auch die Berücksichtigung in nur EINEM Jahr ist zwar Schmerzhaft, aber sicher besser, als hier eine Verteilung auf viele Jahre zu begründen.

      Vielen Dank für die Übermittlung Eurer Auffassungen.

      Voki
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hallo.

      Wer a sagt, muss auch b sagen.


      Na, da möchte ich doch gleich den Meister Bert Brecht zitieren:

      "Wer A sagt, muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß B falsch war."

      Leider hab ich zu deinem Problem keine Antwort parat
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Original von menschenkind
      Hallo.

      Wer a sagt, muss auch b sagen.


      Na, da möchte ich doch gleich den Meister Bert Brecht zitieren:

      "Wer A sagt, muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß B falsch war."

      Leider hab ich zu deinem Problem keine Antwort parat



      Na prima, so isses halt mit knappen und prägnanten Signaturen .... Sie regen zum Nachdenken an. Dennoch bin ich nunmehr signaturlos unterwegs. ;-))
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hi nochmal...
      Original von menschenkind
      Na, da möchte ich doch gleich den Meister Bert Brecht zitieren:

      "Wer A sagt, muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß B falsch war."



      Muss natürlich heißen: "Er kann auch erkennen, daß A falsch war." - Peinlich...
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hallo zusammen, hallo voki.
      bei solchen Einmalzahlungen wie z.B. Prämien für langjährige Mitarbeit werden auf 5 Jahre verteilt, dem Brutto hinzugerechnet.
      Klartext: Nimm den Betrag der Prämie, durch 5 geteilt, kommt dem Jahresbrutto für die nächsten 5 Jahre hinzu.
      Gruß
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      @voki

      Steht zur Zeit eine Neuberechnung des KU an?

      2009 ist doch sowieso nicht mehr nachvollziehbar, dass in 2007 hohe Prämien gelaufen sind, da das Gehalt des Vorjahres zur Berechnung herangezogen wird.

      Und wo kein Kläger, da kein Richter. Es bleibt Dir ja unbenommen von der Prämie eine gewisse Summe für das Kind anzusparen.

      LG gaggien

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gaggien ()

    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hallo gaggien,

      was soll denn dieser Beitrag? Kindesunterhalt wird selbstverständlich rückwirkend geschuldet und nicht nur ein Jahr. Es ist im Streitfall durchaus üblich, länger zurückliegende Einkommensnachweise vorzulegen.

      Grüße
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      @gaggien

      Die Gerichte nehmen bei Nichtselbständigen entweder die letzten 12 Monate vor Berechnungszeitpunkt oder das letzte komplette Jahr an (siehe Unterhaltsleitlinien), um den Unterhalt festzusetzen.

      Und es gibt keine Vorschrift, dass der Unterhaltspflichtige "Hier" schreien muß, wenn sich einmalig sein Gehalt erhöht.

      Und er will sich ja nicht um die Zahlung drücken. Ich finde nur, dass es mittlerweile einfach zu weit geht, wirklich alles was geht in die Berechnung mit einzubeziehen. Vor allem, wenn es sich um anständige, regelmäßig zahlende Unterhaltspflichtige geht.

      Und entsprechende Abänderungsurteile kosten Geld. Ich glaube, das Gericht würde nicht schlecht staunen, wenn ein Unterhaltspflichtiger eine Abänderungsklage einreicht, in der steht, er will mehr bezahlen.

      Was anderes wäre es natürlich wenn die Mutter nach der 2-Jahresfrist gerade Auskunft begehrt. Dann muß er wahrheitsgemäß anworten. Alles andere wäre Prozessbetrug.

      Deswegen ja auch mein Vorschlag einen Teil der Prämie direkt fürs Kind anzulegen.

      Wo ist jetzt das Problem?

      LG gaggien
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hallo Gaggien,

      es geht hier nicht darum, was wir so persönlich denken oder tun würden. Wir kennen den Einzelfall und die Beziehung zwischen den beiden geschiedenen Eheleuten nicht.
      Hier geht es um die Beantwortung der Frage, ob die Prämie unterhaltsrelevant ist, oder nicht. Und sie ist unterhaltsrelevant. Was der Unterhaltspflichtige nun mit dieser Information macht, ist seine Sache. Natürlich kann er es verschweigen und sich davon ein Motorboot kaufen.
      Wenn sich die emotionale Lage zwischen den Geschiedenen dann aus irgendwelchen Gründen verändert und eine Auskunftsklage ins Haus flattert, flattert nicht nur diese, sondern auch die Nerven, weil das Geld verbraucht ist.

      Wie beschrieben, sind wir in diesem Fall mit der Prämie oberhalb der Tabellenbeträge, was die Einkünfte betreffen. Da ist die Sicht der Richter, wie solche Prämien dann zusätzlich zu behandeln sind durchaus unterschiedlich.

      Grüße
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      @mad-max

      Ich gebe Dir ja Recht. Es ist unterhaltsrelevant und es kommt auf den Einzelfall an.

      Ich bin nur mehr für Lösungen, von denen das Kind direkt etwas hat. Daher der Vorschlag, wenn zur Zeit keine Neuberechnung ansteht, einen Teil für's Kind anzulegen. Denn leider sind viele Mütter der Meinung, den Kindesunterhalt als persönliche Einkünfte zu betrachten.

      Und die Mutter kann ja nur alle 2 Jahre ohne Anhaltspunkt Auskunft verlangen.

      LG gaggien
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      hallo gaggien, in obigen, letztem Beitrag von Dir gefällt mir 1 Satz:
      Ich gebe Dir ja Recht. Es ist unterhaltsrelevant und es kommt auf den Einzelfall an.


      X( was mir aber total mißfällt, ist Deine, hier wiederholte, pauschaltierte Kritik, ja Angriffe, an einem Teil der Bevölkerung, den Müttern. X(
      Unterlasse das in Zukunft ! WB
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Berechnung Unterhalt bei hohen Bonuszahlungen

      Hmmm. Offenbar gibt es keine pauschal gültige Handhabung bezüglich solcher (sicherlich ungewöhnlicher) Sonderzahlungen.

      Klar ist, dass es ein unterhaltsrelevantes Einkommen ist. Fraglich ist, ob es zu einer über den Tabellensätzen liegenden Unterhaltszahlung kommen kann und / oder ob die Zahlung auf mehrere Jahre berechnet wird.

      Logisch wäre für mich sicher ein Sichtweise, die einen ÜBER dem Tabellenbetrag liegende Unterhaltszahlung dann begründen würde, wenn es in nur einem Jahr verarbeitet würde. Bei einer Verteilung auf mehrere Jahre könnte man dann wohl von der Obergrenze ausgehen.

      Was mich hierbei nur wundern würde: Wenn mein Einkommen ständig (also jedes Jahr) deutlich höher ausfallen würde -- nehmen wir an, ich bekäme ohnehin jährlich netto EUR 50.000,-- mehr -- dann würden doch die Obergrenzen der DD-Tabelle Anwendung finden. Ich kann mich jedenfalls erinnern, hier im Forum entsprechende Postings gelesen zu haben.

      Fragen über Fragen.