Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

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    • Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Zusammen,


      ich habe die Ausführungen von Schäng (newsletter 10.01.2008) und den empfehlenswerten Aufsatz von R.Bosch „Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht“ (FF 8/2007) bezüglich des Betreuungsunterhalt studiert.

      Ich habe diese Erkenntnisse meiner Ex-Göttergattin weitergegeben und ihr mitgeteilt dass sie ab Juli 2008 wieder eine Vollzeitstelle anzutreten hat.
      Meine Tochter ist 6 Jahre - 1 Klasse – und wir verstehen uns gut .......... soll/muss auch so bleiben!!!

      -Umgang 14-tägig übers Wochenende und Di von 13:00 bis 19:00 Uhr.
      -Ganztagesbetreuung in der Schule und durch mich (25h/wo, gleitende Arbeitszeit) gegeben.

      Nun meine Frage insbesondere an die weiblichen Teilnehmer  :)

      • Wenn sich meine Ex wieder selbst versorgen kann fällt dann der gesamte Betreuungsunterhalt weg?
      • Wie sehen das die Richter (und Mütter) wenn die KM 38,5 h/wo arbeiten soll und der KV „nur“ 25 h/wo? (Änderungskündigung vom AG und 20%-ige Behinderung)

      Habe schon viel von Euch gelernt!

      Für eure Ratschläge und Meinung Besten Dank,

      Hampelmann


      Der Vollständigkeit halber:
      • Ehe von Aug 1995 bis Juli 2007
      • Rosenkrieg bis kurz vor der Teilungsversteigerung … insb. wegen Umgangsrecht
      • 1 Tochter 6 Jahre und sehr clever
      • OLG Stuttgart
      • KV: bereinigtes Einkommen 1925 €
      • KM: bereinigtes Einkommen 985 € (bei 24,35h/wo, bisher 20,5 h/wo)
      • Zzgl. Kinderbereuungsbonus 200 €
      • Abzgl. Verfestigte Lebensgemeinschaft 250 €
      • KU 294 € (bisher 257 €)
      • BU neu 249 € (bisher 438 €)
      • Ab Juli 2008 kein Betreuungsunterhalt !
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Leidensgenossen,

      ich habe heute ein Schreiben (m)eines Fachanwalts für Familienrecht , München erhalten.  
      Darunter sind ein paar wichtige Aussagen:

       =) ……….wenn Sie eine gerichtliche Entscheidung über den Wegfall ihrer Unterhaltsverpflichtung anstreben, sollten Sie ………….als weiteren Tatbestand für den Wegfall auf § 1579 Nr. 7 BGB neue Fassung hinweisen. Nach dieser Ziff……… entfällt ein Unterhalt auch dann, wenn der unterhaltsberechtigte in einer neuen „verfestigten Lebensgemeinschaft“ lebt.

      :D Bisher ging die Rechtssprechung davon aus ,dass …………. ein Zeitraum von 2 – 3 Jahre erforderlich wären. Durch die gesetzliche Normierung wird es jedoch nicht mehr wesentlich auf diesen Zeitraum ankommen, sondern ………… ob sich Ihre geschiedene Ehefrau durch die neue Lebensgemeinschaft endgültig aus der nachehelichen Solidarität gelöst hat (vgl. Bundesdrucksache 16/1830 vom 15.06.2006, S. 20?? -> 2 ?).

      :evil: Auch eine Vollzeitbeschäftigung (der KM) wäre unter Berücksichtigung der Tatsache, dass für Ihre Tochter die Möglichkeit ………… der Ganztagesschule besteht, zwischenzeitlich wohl zumutbar.

      :rolleyes: Soweit der Besuch einer Ganztagesschule für Ihre Tochter zumutbar ist, entfällt das Betreuungsargument …………… Dies ist die Konsequenz der gesetzlichen Neuregelung, auf die Sie sich selbstverständlich aktuell berufen können.

      X( Womit Sie im Rahmen eines Rechtsstreites rechnen müssen ist allerdings, dass …………..  nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt Ihrer Unterhaltsverpflichtung …….. entkommen, sonder vielleicht erst in 3 – 4 Jahren, weil das Gericht möglicherweise eine zeitliche Befristung vornehmen wird.    

      :evil: Schreiben der Gegenpartei vom April 2007: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Grundschulen in ………. Kernzeitbetreuung zur Verfügung stellen, so dass Ihre Frau weiterhin halbtags wie auch jetzt berufstätig sein kann.   

      :( So nun habe ich den Salat…………..! Wenn der Rubel nicht mehr rollt kann ich damit rechnen, dass die KM den Umgang soweit als möglich reduziert!!  

      RECHT haben ist schön, RECHT bekommen ist noch schöner, nur was nutzt das GANZE RECHT wenn ich meine Tochter nicht mehr sehe …………..  

      Gruß  Hampelmann

      Deutscher Bundestag Drucksache 16/1830
      16. Wahlperiode 15.06.2006
      Gesetzentwurf der Bundesregierung
      -2-

      Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UnterhaltsrechtsDie Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt
      durch die Neufassung des Grundsatzes der Eigenverantwortung, die Ausgestaltung
      der Erwerbstätigkeit als Obliegenheit und die Schaffung einer neuen, alle Unterhaltstatbestände
      erfassenden Möglichkeit, Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe
      oder den Unterhaltszeitraum zu beschränken. Zugleich werden die Anforderungen an
      die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung verschärft. Bei den
      Änderungen werden die Belange der Kinder, die noch der Betreuung bedürfen, berücksichtigt.
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann

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    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo!

      Dass Du so plötzlich gar keinen Unterhalt zahlen mußt, ist wirklich unwahrscheinlich, da die Münchner Richter bei einem 6-jährigen Kind da nicht sehr Entscheidungsfreudig sind. Aber 6 Stunden/Tag sind realistisch.

      Oder evtl. eine Übergangsfrist in der sich die KM umstellen kann.

      Mach' ihr doch ein faires und realistisches Vergleichsangebot mit Staffelunterhalt. So dass sie zwar gezwungen wird zu arbeiten, aber immer ca. € 1500,-- für sich und ihr Kind zusammen zur Verfügung hat. Und immer schrittweise Unterhalt reduzieren und Arbeitszeit der KM hochfahren. So weiß jeder von Euch, was er in den nächsten 2-3 Jahren zu erwarten hat und kann damit planen.

      Mach Dir wegen des Umgangs keine allzu großen Sorgen. Wenn sie zickig ist, wende Dich an das Gericht. Umgangsvereitelung sehen selbst die exfrauenfreundlichen Richter in München (eigene Erfahrung!) gar nicht gerne.

      Es wird da schnell zu Deinen Gunsten entschieden. Im Zweifelsfall werden den Eltern Beratungsstunden auferlegt, um die Unstimmigkeiten auszuräumen.

      Außerdem bleibt Dir ja auch noch, das Kind zu Dir zu nehmen. Wo steht denn heute noch, dass nur die Mutter das Kind versorgen kann.

      Subtile Andeutungen in dieser Richtung - falls sie wegen des Umgangs Zicken macht - werden Wunder bewirken.

      LG gaggien
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo gaggien,
      danke für deine moralische Unterstützung.

      Es gibt da nur ein paar kleine Probleme..........

      die Beratungen beim Jugendamt endeten immer mit Tränen der EX.

      mit subtilen Andeutungen betreffs des Umgangs ist es schon lange nicht mehr getan. Ich habe vor der Scheidung das alleinge aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt......... würde vom Richter nur mit einem Lächeln beantwortet.:(

      Die 1500 € (Gehalt + Unterhalt + KiGeld) werden meiner Ex-Göttergattin nicht reichen!!
      Sie hat sich auf Pump eine ETW gekauft und unser Haus steht zur Zeit leer!

      Im Übrigen, Heilbronn liegt in B-W, aber die Richter sind hier ähnlich konservativ.;)

      Danke nochmals. Für Männer die ihre Ex so schäbig behandeln tut der Zuspruch besonders von Frauen gut ! :]

      Gruß
      Hampelmann
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Hampelmann,

      ich dachte das Ganze findet in München statt, weil Du von einem Münchner Fachanwalt geschrieben hast.

      Ich als Zweitfrau bin ja eigentlich auf Deiner Seite. Solange die Kirche im Dorf gelassen wird. Die Exen sollen arbeiten - wenn es ihnen möglich ist. Das alte UR hat allerdings dafür gesorgt, dass sie lieber den BU eingestrichen haben, die Kinder in Ganztagsbetreuung geschickt haben und es sich bequem gemacht haben. Das ist nicht Sinn und Zweck von BU. Und deswegen gibt es das neue UR.

      Allerdings: Es gibt Männer, die während der Ehe von ihren Frauen verlangen zu Hause zu bleiben (machomäßig: "Kleines, ich verdiene genug"). Diese Männer sollen zahlen bis sie umfallen. Denen gehört es nicht anders.

      Oder wo es wirklich Umstände gibt, dass die Frau sich nicht selbst versorgen kann und die Ehe hierauf Einfluß genommen hatte (behindertes Kind o.ä.). In diesen Fällen, müssen Lösungen gefunden werden, mit denen beide leben können.

      Außerdem bin ich so groß gezogen worden. Auch ein Scheidungskind. Und komischerweise war es auch schon vor 30 Jahren für eine Mutter möglich, umzuziehen (weil bessere Arbeit), einen KiGa-Platz zu finden und zu arbeiten. Seit ich 4 Jahre alt war hat sie keinen BU mehr genommen. Allerdings dafür mehr KU bekommen.

      Sie hat mich so erzogen, dass ich mich nur auf mich verlasse, was den Lebensunterhalt angeht.

      Denn meine lieben Exfrauen: Was passiert, wenn der Exmann überraschend stirbt???? Es gibt zwar den theoretischen Unterhaltsanspruch gegen die Erben. Aber z.B. mein Mann besitzt keinen Cent, den er vererben könnte... Ist doch wohl klar, oder???

      LG gaggien
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo gaggien,

      bin deiner Meinung. Ich war und bin nämlich kein Macho !!   ;)

      Aber............ das erste was mir meine EX von ihrer Anwältin mitteilte, war
      „……… wenn ich weiterhin so stur wäre und nicht auf ihre Forderung eingehen würde, müsste ich mich dumm und dämlich zahlen………“  !   X(

      Wen muss man also für dieses Anspruchsdenken verantwortlich machen ?
      Sie wollte doch nur was ihr zusteht !! :P  

      Gruß Hampelmann
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hampelmann ()

    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Hampelmann,

      so ganz stimmt Dein Eindruck nicht.

      Im Übrigen, Heilbronn liegt in B-W, aber die Richter sind hier ähnlich konservativ


      Ganz im Gegenteil verlangten die OLGs KA/Stgt. schon nach altem Unterhaltsrecht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei einem Kind ab 8 Jahren (OLG München) bzw. 3 Klasse Grundschule (KA/Stgt.).
      Ja, hier sprechen wir natürlich noch von Teilzeit, aber immerhin. Köln beispielsweise war da wesentlich konservativer.
      Und sind wir doch mal ehrlich: 6 Jahre ist schon noch sehr klein. Wenn man mal die Emotionen beiseite läßt und das Geld einigermaßen ausreicht, wäre es doch für das Kind schön, wenn Du da noch 2-3 Jahre bis zur Vollzeittätigkeit Zeit lässt.

      Na ja, die KM hat halt schon mehr Möglichkeiten, das Kind gegen Dich zu beeinflussen. Dies zu verhindern kostet Geld in Form von Unterhalt und "klein bei geben". Das mache ich schon seit 9 Jahren mit obwohl von Betreuungsnotwendigkeit schon lange nicht mehr die Rede sein kann.

      Grüße
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Mad-Max,
      tja ………….. mit den OLGs ist das so eine Sache. Hier spielt der Ermessensspielraum die entscheidende Rolle!!   Der angemessene Unterhaltsbedarf /Sättigungsgrenze steigt von Frankfurt  nach München von 2.200 € auf bis zu 6000€. Das sind immerhin 270%.  

      So eine Machtvielfalt gibt es wohl in keinem anderen Berufsstand !  

      Und nun zum eigentlichen Problem.  
      Ja……… 6 Jahre ist noch recht klein. Aber in die Schule müssen sie trotzdem…. und es geht! Zumindest während der Schulzeit ist die Betreuung ja sichergestellt.  

      Viele Mütter nützen aber ihren „Alleinbetreuungsanspruch“ aus! Es sind ja IHRE Kinder, aus IHREM Bauch! Das bekommen sie von ihrem RA als erstes bestätigt! Es geht ja um das Kindeswohl.

      In meinem Fall:
      Ich arbeite 25 h/Woche und wollte meine Tochter öfters sehen/betreuen. Mehr als ein Nachmittag in der Woche von 13:00 bis 19:00 war nicht drin.
      „ …….. ich könne ja froh sein dass meine Frau nicht nach Buxtehude zieht ……und ich meine Tochter gar nicht mehr sehe…“!!

      „………ein Wechselmodell ……. mit ihrer Tochter ist nur realisierbar, wenn die Mutter sich diesem Wunsch nicht verschließt. Gerichtlich können Sie ein Wechselmodell zumindest nach derzeitiger Rechtssprechung nicht erzwingen.“  

      Ich gebe zu, es soll auch andere Fälle geben wo Väter sich um ihre Kinder gar nicht mehr kümmern…….Schade!
      Dies zu verhindern kostet Geld in Form von Unterhalt und "klein bei geben".

      Aber es verdienen auch viele Psychologen ihr täglich Brot mit der Erstellung von Gutachten ……. zum Kindeswohl ………und das kostet wirklich Geld und Nerven.  

      Gruß Hampelmann
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann

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    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo!

      Das neue Recht wird zumindest soweit gehen, dass auch die Richter jetzt kein Gegenargument mehr haben, dass die Exen arbeiten müssen, während das Kind in der Schule oder sowieso schon in der Vergangenheit länger fremdbetreut wurden.

      Ich meine die Fälle, wo die KM das Kind anschließend noch bis 17 Uhr o.ä. in den Hort geschickt hat und sich mit dem BU einen flotten Lenz gemacht hat und der Richter nach altem Recht immer noch gesagt hat, sie müsse nicht arbeiten, da sie das Kind betreut. Hier wurde der Begriff "Betreuungsunterhalt" ad absurdum geführt.

      LG gaggien.
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo gaggien,

      Das neue Recht wird zumindest soweit gehen, dass auch die Richter jetzt kein Gegenargument mehr haben, dass die Exen arbeiten müssen.


      Hier müssen wir wohl noch abwarten wie sich die neue Rechtsprechung …….“verhärtet“!!

      Klar ist jedoch, es wird sich an der jetzigen, bescheidenen Situation nur über den Mammon (TU/BU/NU) etwas ändern
      ………. puuuuuuuuh!!  

      Gruß
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo!

      Alle Experten sind sich aber im Internet und in Veröffentlichungen zumindest darüber einig, dass die Ex jetzt zumindest soviel arbeiten muß, wie das Kind schon in der Vergangenheit nicht durch sie betreut wurde (Schule, Hort).

      Eine Erweiterung der Fremdbetreuung darüber hinaus nach neuem UR ist mit Sicherheit eine Sache, in der sich die Rechtssprechung noch die Zähne ausbeißen wird, bis man eine Linie gefunden hat.

      Wir hatten Glück. Warum sollten das nicht auch andere haben?

      LG gaggien
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Hampelmann,

      sind Deine Aussagen bezüglich Wechselmodel und Buxtehude die eines Anwalts (wenn ja, Deines oder dessen der Ex?), oder sind das Aussagen seitens eines Richters. In beiden Fällen gilt es offiziell dagegen vorzugehen.

      Grüße
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Original von Mad-Max
      In beiden Fällen gilt es offiziell dagegen vorzugehen.
      ...und welche Vorgehensweise schlagen Sie da vor?

      Viele Mütter nützen aber ihren „Alleinbetreuungsanspruch“ aus! Es sind ja IHRE Kinder, aus IHREM Bauch! Das bekommen sie von ihrem RA als erstes bestätigt! Es geht ja um das Kindeswohl.
      ...das - mit dem RA (Hervorhebung von mir) - ist eine - wie ich finde - recht verallgemeinernde und durch nichts belegte Unterstellung!
      Gruß
      Peter H.
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Mad-Max,

      das waren die Worte des Richters. Es kann aber auch Castrop-Rauxel gewesesn sein.

      Ich habe die Anmerkung nicht als Drohung interpretiert sondern als Erfahrungsbericht seiner langjährigen Tätigkeit. Er war/ist eigentlich ganz i.O. Trotzdem ist er an die allg. erhärtet Rechtsmeinung gebunden.:(

      Hallo Holzschuher,

      ich nehme meine verallgemeinerde und nicht zu beweisende Unterstellung zurück und behaupte,

      in meinem Fall bekam die KM ihren Alleinbetreuungsanspruch von ihrem Umfeld bestätigt.X(

      Gruß
      Hampelmann
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann
    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Hampelmann,

      Ich habe die Anmerkung nicht als Drohung interpretiert sondern als Erfahrungsbericht


      na dann.
      Ich sehe es trotzdem anders, denn so einfach ist das nicht mit dem Fortziehen. Und betreffend eines Wechselmodells können Richter durchaus lenkend einwirken.

      Grüße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Max ()

    • RE: Betreuungsunterhalt, Neues Unterhaltsrecht

      Hallo Mad-Max,

      schöööön wärs!!
      „………ein Wechselmodell ……. mit ihrer Tochter ist nur realisierbar, wenn die Mutter sich diesem Wunsch nicht verschließt. Gerichtlich können Sie ein Wechselmodell zumindest nach derzeitiger Rechtssprechung nicht erzwingen.“

      Geht nur über das (fehlende) Money!:(

      Gruß
      Verstehen kann man das Leben rückwärts, leben muß man es aber vorwärts.
      S. Kierkegard

      Gruß
      Hampelmann