Ex ist schwanger

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    • Ex ist schwanger

      Titel an Forenregeln angepaßt ! Bitte beachte die Regeln.
      von "Unterhalt" nach "Trennungsjahr" verschoben. mfg WB


      Hallo,

      meine Ex hat mich vor zwei Monaten verlassen und lebt nun mit einem anderen Mann zusammen.
      Habe heute erfahren, dass sie wieder schwanger ist.

      Ein Bekannter meinte, ich müsse aufpassen, dass dieses Kind nicht als mein Kind gilt.
      Da ich definitiv nicht der "Erzeuger" gewesen sein kann, würde ich gerne wissen, was ich nun tun muss...?
      Was muss ich beachten ???

      Danke für Eure Tipps !

      Gruss
      Integra
      "Wer einen Fehler macht und nichts daraus lernt, der macht einen zweiten Fehler"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Ex ist schwanger

      Hallo.

      Ob du juristisch als Vater angesehen werden kannst, hängt im Wesentlichen davon ab, ob du mit deiner Ex verheiratet bist oder nicht. Wenn ja, ist es erstmal automatisch dein Kind, sofern das Kind noch während der Ehe geboren wird.

      Ob du verheiratet bist, kann der geneigte Leser ob des Ausdrucks Ex in deinem Posting allerdings nicht in Erfahrung bringen.
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: Ex ist schwanger

      Hallo,

      stimmt - "Ex" ist nicht so ganz eindeutig... ;)

      Ehefrau wäre korrekter, da ich seit 2 Jahren mit ihr verheiratet bin.
      Seit November 2007 leben wir getrennt, und sie mit ihrem neuen Freund zusammen, von dem sie nun schwanger ist.

      Was kann ich tun, um juristisch nicht als Vater angesehen zu werden ?

      Gruss
      Integra
      "Wer einen Fehler macht und nichts daraus lernt, der macht einen zweiten Fehler"
    • RE: Ex ist schwanger

      Hallo nochmal.

      Schnelles googlen ergab die §§ 1592 und 1600 BGB. Ersterer sagt, wer Vater ist, zweiter, wer die Vaterschaft anfechten darf. Nachzulesen ist das online. (Ich hab mal nach den Begriffe Kuckucksei und Anfechtung gegooglet - auch wenn ersteres vielleicht hier nicht erwünscht ist, führte es zum Erfolg).
      Gruß vom

      menschenkind
      --

      "Handle so, dass die subjektive Maxime deines Handelns zum verallgemeinerbaren Gesetz werden könnte." (Immanuel Kant)
      - oder: Was du nicht willst das man dir tut, das füg´ auch keinem anderen zu.....
    • RE: Ex ist schwanger

      Hallo Integra, solange Ihr verheiratet seit wirst Du rechtlich als Vater des Kindes gelten.

      Also wäre es der beste Weg wenn die Ehe bis dahin geschieden wäre. Hier könnte die Schwangerschaft ein Grund für eine vorzeitige (also früher als erst nach Trennungsjahr) Scheidung sein.
      Ich nehme mal an dass Ex + Next auch daran gelegen ist, die Beiden dann keinen Einspruch einlegen werden.

      Wenn das nicht geht, dann bleibt noch ein anderer Weg. Du reichst den Scheidungsantrag kurz vor Geburt ein. Damit geht Ihr 3 (Du, Ex, wirklicher Vater) zum JA und beurkundet dort die wirkliche Vaterschaft. Damit erspart Ihr Euch die kostenaufwändische Anfechtungsklage.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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