Was ist günstiger: Vergleich oder Urteil

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    • Was ist günstiger: Vergleich oder Urteil

      Einen sündhaft schönen Tag wünsche ich allen:::
      Meine Frage:Wie verhält es sich mit den Kosten wenn man:

      1. Einen gerichtlichen Vergleich zustimmt.
      Hier auch noch bitte die Info zum Thema gewinnen/Verlieren damit die Aufteilung im Kostenfestzetzungsbeschluss

      2. Ein Urteil erwirken will.


      3. Aussergerichliche Einigung mit anwaltlicher Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bluemoon66 ()

    • RE: Was ist günstiger: Vergleich oder Urteil

      Hallo bluemoon,

      dazu ein paar Beispiele.

      Bei einem Prozess der in einem Urteil endet, trägt der die vollen Kosten, der unterliegt.
      Z.B. Streitwert 10.000€ (z.B. Forderung von 833€ Unterhalt pro Monat, Beklagter will nichts zahlen)
      Gerichtskosten 588€
      Anwaltskosten je Partei 1870€
      GESAMT: 4328€

      Geht der Prozess nicht mit einem eindeutigen Gewonnen/Verloren aus, sondern ist das Urteil irgendwo zwischen den Positionen der Parteien, so wird gequotelt. Z.B. Partei A fordert 1000€ Unterhalt, Partei B will nur 500€ zahlen, Gericht urteilt 600€ aus. Partei A trägt 80%, Partei B 20% der Kosten.

      Bei einem gerichtlichen Vergleich fallen bei 10.000€ Streitwert an:
      Gerichtskosten 196€
      Anwaltskosten jeweils 2447€
      GESAMT: 5090€
      Jede Partei trägt davon die Hälfte, also 2545€

      Und hier wird klar, warum viele Verfahren mit einem Vergleich enden: die RAs verdienen mehr, die Richter haben weniger Arbeit (für einen Vergleich reichen wenige Zeilen, ein Urteil muss ausführlich begründet werden). Nachteil für den Kläger/Beklagten: keine Revision möglich, Änderung nur wenn sich Vergleichsgrundlagen massgeblich ändern.

      Bei einer aussergerichtlichen Einigung, also ohne das überhaupt ein Gericht eingeschaltet wurde, zahlt man die Gebühren seines Anwalts, der rechnet nach der BRAGO ab. Bei obigem Streitwert wären das
      Beratungsgebühr, Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr (wobei die Beratungsgebühr dann verrechnet wird), Auslagen, und MWSt, ca. 1.700€.

      Einen guten Online-Rechner zu Anwalts- und Gerichtskosten findet sich hier.
    • RE: Was ist günstiger: Vergleich oder Urteil

      erst einmal vielen Dank für die Antworten,

      Hier möchte ich kurz mein Fazit zusammenfassen:

      1. Im Fall einer Trennung und das vordhanden sein einer ..sagen wir mal Standardsituation, d.h. Ehepaar, 1 Kind oder auch zwei, ein Einkommen und ein weiteres (geringes) durch z.B. Ehepartner (400,-€ Basis)
      Thema Unterhalt ansonsten alles geregelt!!
      Lt meinem Rechtsbeistand: Empfehlung einer Zahlung die wesentlich geringer ist wie errechnet jedoch bis Vollendung des 18 Lebensjahr des Kindes, damit Planungsicherheit über 5 Jahre
      Mich erreicht eine Klage, soll Unterhalt zahlen im vollem Umfang!
      Briefchen werden geschrieben >> Sehrgeehrter Hr. Kollege, Sehr geehrter Fr. kollegin....usw.
      Termin beim AG
      Vergleich fällt etwas geringer aus (50,-€) wie das was ich vor dem ganzen geplänkel, also ohne anwaltlichen Kontakt freiwillig abgedrückt habe. (es war zu dem Zeitpunkt der Jahreswechse und damit auch der notwendige Steuerklassenwechsel damit auch geringer freiwillige Zahlung)
      So, jetzt kommts. im Vergleich eine netter Nebensatz der Klagevertretung:
      >>Die Kosten tragt der Beklagte....mit meinem gefählichen Halbwissen und der Antwort meiner Vertretung ...machen wir 70% Beklagter 30% Klägerin habe ich genickt.
      Das Nicken hat mit richtig viel Schotter gekostet. Ich hatte keine Kenntniss darüber was das bedeutet und meine EHEMALIGE Anwltliche Vertretung informierte mich auch nicht darüber!
      Warum werden bei dem Streitwert nicht die Differenzen genommen um die es geht z.B. gefordert sind 1000,- gemäß Klage angezeigt zur freiwilligen Zahlung gemäß Schreiben von Anwalt sind 500 also geht es dann nur noch um 500,-€ monatlich.
      Für den EU habe ich jetzt eine Urkunde beim Notar gemacht. Damit ist klar um was es geht bei der Klage die schon reingeflattert ist.
      Ist es nicht Emphehlenswert grundsätzlich mit einer Urkunde, zumindest das beurkunden was man(n) bereit ist an EU oder TU zu zahlen um beim Streitwert eine Schadensbegrenzung zu haben, oder sogar einen gefühlten Grenzwert zu setzten?
      PS: auf einen Vergleich würde ich mich nie mehr einlassen!!