Hallo,
Nehmen wir mal den Fall an, ein geschiedener, seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtiger Mann (Sohn lebt wie immer bei der Ex-Frau) würde wieder heiraten.
Exfrau lässt den Unterhalt im Namen des Kindes regelmäßig neu berechnen, der Mann könnte ja inzwischen mehr verdienen. Also muss er alle 2 Jahre sein Einkommen offenlegen.
Wenn er jetzt also wieder verheiratet wäre, würde das bedeuten, dass die Ex erfährt, wie hoch das Gehalt der 2. Frau ist? Ich denke da hauptsächlich an den Steuerbescheid, den man ja zur Unterhaltsberechnung vorlegen muss, und bei gemeinsamer Veranlagung...
Muss außerdem die gemeinsame Veranlagung gewählt werden, damit der Sohn aus 1. Ehe an den Steuervorteilen der neuen Ehe durch höheren KU partizipieren kann/ soll/ muss?
Ich würde diese Form der "Offenlegung" meiner Einkommensverhältnisse durch eine getrennte Veranlagung nämlich gerne umgehen. (jeder Ehepartner hat dann seine eigenen Steuerbescheid) Mein geschiedener Lebenspartner und ich möchten demnächst heiraten.
Ist nur die Frage, ob wir aufgrund des KU die gemeinsame Veranlagung wählen müssen?!
Außerdem noch eine Frage zur aktuellen Situation:
Wie sieht es aus, wenn beide (Geschiedener Mann und neue Lebenspartnerin) noch nicht verheiratet sind?
Der geschiedene Mann ist ja unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn aus erster Ehe (Sohn lebt bei der Ex-Frau) und muss daher ja sein Einkommen der Ex-Frau offenlegen...
An die Ex-Frau muss er keinen Unterhalt zahlen.
Beide (Geschiedener Mann und neue Lebenspartnerin) leben mietfrei in der Wohnung der neuen Lebenspartnerin. (Die Wohnung ist aber nicht Eigentum der neuen Lebenspartnerin.)
Kann dieses „mietfreie Wohnen“ dazu führen, dass der Selbstbehalt des geschiedenen Mannes runtergesetzt wird. Und besteht Auskunftspflicht gegenüber der Ex-Frau, dass der geschiedene Mann mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und beide dort „mietfrei“ wohnen?
Muss die "Neue Lebenspartnerin" befürchten, dass sie irgendwann, direkt oder indirekt, für den Kindesunterhalt herangezogen wird, z.B. wenn der "Geschiedene Mann" arbeitslos (-> HartzIV -> Bedarfsgemeinschaft etc.) wird?
Wie sieht das mit der "mietfreien" Wohnung aus, wenn beide heiraten?
Viele Grüße, stern
Nehmen wir mal den Fall an, ein geschiedener, seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtiger Mann (Sohn lebt wie immer bei der Ex-Frau) würde wieder heiraten.
Exfrau lässt den Unterhalt im Namen des Kindes regelmäßig neu berechnen, der Mann könnte ja inzwischen mehr verdienen. Also muss er alle 2 Jahre sein Einkommen offenlegen.
Wenn er jetzt also wieder verheiratet wäre, würde das bedeuten, dass die Ex erfährt, wie hoch das Gehalt der 2. Frau ist? Ich denke da hauptsächlich an den Steuerbescheid, den man ja zur Unterhaltsberechnung vorlegen muss, und bei gemeinsamer Veranlagung...
Muss außerdem die gemeinsame Veranlagung gewählt werden, damit der Sohn aus 1. Ehe an den Steuervorteilen der neuen Ehe durch höheren KU partizipieren kann/ soll/ muss?
Ich würde diese Form der "Offenlegung" meiner Einkommensverhältnisse durch eine getrennte Veranlagung nämlich gerne umgehen. (jeder Ehepartner hat dann seine eigenen Steuerbescheid) Mein geschiedener Lebenspartner und ich möchten demnächst heiraten.
Ist nur die Frage, ob wir aufgrund des KU die gemeinsame Veranlagung wählen müssen?!
Außerdem noch eine Frage zur aktuellen Situation:
Wie sieht es aus, wenn beide (Geschiedener Mann und neue Lebenspartnerin) noch nicht verheiratet sind?
Der geschiedene Mann ist ja unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn aus erster Ehe (Sohn lebt bei der Ex-Frau) und muss daher ja sein Einkommen der Ex-Frau offenlegen...
An die Ex-Frau muss er keinen Unterhalt zahlen.
Beide (Geschiedener Mann und neue Lebenspartnerin) leben mietfrei in der Wohnung der neuen Lebenspartnerin. (Die Wohnung ist aber nicht Eigentum der neuen Lebenspartnerin.)
Kann dieses „mietfreie Wohnen“ dazu führen, dass der Selbstbehalt des geschiedenen Mannes runtergesetzt wird. Und besteht Auskunftspflicht gegenüber der Ex-Frau, dass der geschiedene Mann mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und beide dort „mietfrei“ wohnen?
Muss die "Neue Lebenspartnerin" befürchten, dass sie irgendwann, direkt oder indirekt, für den Kindesunterhalt herangezogen wird, z.B. wenn der "Geschiedene Mann" arbeitslos (-> HartzIV -> Bedarfsgemeinschaft etc.) wird?
Wie sieht das mit der "mietfreien" Wohnung aus, wenn beide heiraten?
Viele Grüße, stern
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