Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

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    • Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      Hallo,

      Nehmen wir mal den Fall an, ein geschiedener, seinem Sohn gegenüber unterhaltspflichtiger Mann (Sohn lebt wie immer bei der Ex-Frau) würde wieder heiraten.

      Exfrau lässt den Unterhalt im Namen des Kindes regelmäßig neu berechnen, der Mann könnte ja inzwischen mehr verdienen. Also muss er alle 2 Jahre sein Einkommen offenlegen.

      Wenn er jetzt also wieder verheiratet wäre, würde das bedeuten, dass die Ex erfährt, wie hoch das Gehalt der 2. Frau ist? Ich denke da hauptsächlich an den Steuerbescheid, den man ja zur Unterhaltsberechnung vorlegen muss, und bei gemeinsamer Veranlagung...

      Muss außerdem die gemeinsame Veranlagung gewählt werden, damit der Sohn aus 1. Ehe an den Steuervorteilen der neuen Ehe durch höheren KU partizipieren kann/ soll/ muss?

      Ich würde diese Form der "Offenlegung" meiner Einkommensverhältnisse durch eine getrennte Veranlagung nämlich gerne umgehen. (jeder Ehepartner hat dann seine eigenen Steuerbescheid) Mein geschiedener Lebenspartner und ich möchten demnächst heiraten.
      Ist nur die Frage, ob wir aufgrund des KU die gemeinsame Veranlagung wählen müssen?!

      Außerdem noch eine Frage zur aktuellen Situation:
      Wie sieht es aus, wenn beide (Geschiedener Mann und neue Lebenspartnerin) noch nicht verheiratet sind?

      Der geschiedene Mann ist ja unterhaltspflichtig gegenüber seinem Sohn aus erster Ehe (Sohn lebt bei der Ex-Frau) und muss daher ja sein Einkommen der Ex-Frau offenlegen...
      An die Ex-Frau muss er keinen Unterhalt zahlen.

      Beide (Geschiedener Mann und neue Lebenspartnerin) leben mietfrei in der Wohnung der neuen Lebenspartnerin. (Die Wohnung ist aber nicht Eigentum der neuen Lebenspartnerin.)
      Kann dieses „mietfreie Wohnen“ dazu führen, dass der Selbstbehalt des geschiedenen Mannes runtergesetzt wird. Und besteht Auskunftspflicht gegenüber der Ex-Frau, dass der geschiedene Mann mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und beide dort „mietfrei“ wohnen?
      Muss die "Neue Lebenspartnerin" befürchten, dass sie irgendwann, direkt oder indirekt, für den Kindesunterhalt herangezogen wird, z.B. wenn der "Geschiedene Mann" arbeitslos (-> HartzIV -> Bedarfsgemeinschaft etc.) wird?

      Wie sieht das mit der "mietfreien" Wohnung aus, wenn beide heiraten?

      Viele Grüße, stern

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    • RE: Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      Hallo stern,

      willkommen im Forum. Ich kann zwar Deine Fragen nicht alle beantworten, obwohl ich in genau so einer Situation lebe. Aber ehrlich gesagt, stellen sich mir diese Fragen auch gar nicht wirklich.

      Was mir etwas sauer aufstösst, ist Deine Formulierung "Sohn lebt wie immer bei der Ex-Frau". Das ist vielleicht oft so, aber bei Weitem nicht immer. Und Deine Fragestellungen könnten sich geschlechtsspezifisch auch genau andersherum entwickeln, wenn er denn beim Vater leben würde.

      Du hast, nehme ich mal an, Deinen zukünftigen Mann mit dem Wissen "genommen", das er einen Sohn hat. Nun, der Sohn war vorher da, das sollte Dir bewusst sein. Vater bleibt er lebenslang auch nach der Scheidung. Für mich ist es überhaupt kein Problem, das mein LG zwei Kinder hat und Kindsunterhalt zahlt. Und mir wärs auch völlig schnuppe, wenn die KM erfährt, was ich verdiene und die Kinder vielleicht von Steuervorteilen mit profitieren. Das sind seine KINDER und weil ich meinen LG liebe, freue ich mit mit ihm, wenn es seinen Kindern auch finanziell gut oder besser geht!

      Der Selbstbehalt kann durch das Zusammenleben gekürzt werden, Usus ist glaube ich, 25%. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr verheiratet seid oder nicht.

      Ganz ehrlich, wenn Dir jetzt schon solche Spitzfindigkeiten im Hirn rumspuken, heiratet lieber nicht. Das man als Zweitfrau nicht möchte, das die Erstfrau, so sie denn EU bekommt, von einer Neuverheiratung profitiert, kann ich nachvollziehen. Das man diese Vorteile aber dem Kind vorenthalten will, gefällt mir überhaupt nicht. Du hast einen VATER zum Partner genommen.

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von allegria ()

    • RE: Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      Hallo allegria,

      viele Dank für die Info.

      Ich bin jetzt ein bißchen irritiert, dass mein Beitrag so negativ rübergekommen ist.

      Meine Äußerung zu "Sohn lebt wie immer bei der Ex-Frau" ist zugegebenermaßen ziemlich emotional. Dahinter verbirgt sich aber folgenes:

      KM ist beruflich sehr ehrgeizig - was ja nicht verwerflich ist. Als KM & KV noch verheiratet waren, war es aber so, dass sie Karriere gemacht hat und der KV zu Hause blieb. KM hat bei der Trennung das Kind einfach mitgenommen.
      KV ist jetzt gerade mit Studium fertig geworden. Fand erst nach 2 Jahre nach Studienende einen adäquaten Job. (Netto ca. 1.200 EUR) - Sie verdient mittlerweile fast das 4fache was er jetzt verdient. KV war bis zur Aufnahme seiner jetzigen Arbeit (über 200 Bewerbungen) Hartz IV.
      Jetzt fordert die KM mittels Klage den Differenzbetrag zwischen UVG-Unterhalt und DT der letzten 2 Jahre.
      Ein bißchen unfair, wenn man bedenkt, dass sie mittlerweile ein Haus besitzt und Top-Verdienerin (höheres Management) mit neuem Lebenspartner (ebenfalls Top-Verdiener) ist.
      Meiner Meinung könnte sie ihm wenigstens die Chance geben nun endlich finanziell auf die Beine zu kommen. - Zumal er sofort und ohne Aufforderung, als er zahlen konnte, den KU überwiesen hat.
      Bei dem Differenzbetrag handelt es sich um einen Betrag von 1.600 EUR (den sie aus der Portokasse zahlt).

      Und bitte glaube mir, ich hab seinen Sohn genauso gern wie wenn es mein eigener wäre! (Ich will mich nicht zwischen die Vater-Sohn-Beziehung drängen, aber auf Wunsch von Vater und Sohn, bin ich alle 14 Tage am Besuchswochenende mit dabei - und das sehr, sehr gerne!)
      Dass der KV KU zahlt, das möcht ich hier unterstreichen - da das von meiner Seite nicht richtig rübergekommen ist - ist für mich selbstverständlich.
      Ich finde es nur unfair, dass sie ihn finanziell so ausbluten läßt, zumal es ihr und, ich nehme somit auch an dem Sohn, zumindest soweit ich das mitbekomme, finanziell sehr gut geht. (Netto an die 4.000 EUR - und das ist nur ihr Einkommen)

      Achso, und seine Klage auf Ehegattenunterhalt (Zahlung an den KV) hat er fallen gelassen, weil sie ihm mit Verweigerung des Umgangsrechts gedroht hat. - Und wer will schon seinem Kind zumuten von der Polizei abgeholt zu werden.
      Kann natürlich sein, dass ihm die KM jetzt seine Klage auf Ehegattenunterhalt heimzahlen will. Wobei es ja eigentlich nicht verwerflich ist den Ehegattenunterhalt einzufordern - wären die Rollen "Mann: Top-Verdiener, Frau: Hausfrau+Kinderbetreuung, Ausbildung" andersrum - jede"mittelose" Frau hätte doch den Ehegattenunterhalt eingefordert.

      Die ganze Scheidung war schon ein Rosenkrieg und daher ist es vielleicht verständlich, dass ich nicht möchte, dass eine Dritte Einsicht in unsere gemeinsamen Vermögensverhältnisse bekommt - das isses worum es mir vordergründig geht!

      LG, stern
    • RE: Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      Nun, das lässt Deinen Ansatz schon in ganz anderem Licht erscheinen.

      Das Unangenehme scheint zu sein, das der Rosenkrieg noch lange nicht beendet ist.

      Ich kann Dir nur raten, es nicht so sehr auch zu Deinem Krieg zu machen. Hofft nicht auf ein Einlenken der Ex aus moralischen Gründen, um ihren Ex-Mann etwas Gutes zu tun. Es sieht nicht danach aus.

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      @allegria: Danke für Deinen Rat. :)
      Es stimmt schon, ich muss aufpassen, dass ich mich da nicht reinziehen lasse!

      Gerade weil ich es nicht zu meinem Krieg machen möchte und dem Ganzen gegenüber möglichst neutral bleiben möchte, ist mir die Sache mit der "Offenlegung meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse" so wichtig. - Das bleibt dann nämlich außen vor.

      Da wir also "mietfrei" wohnen, können ihm da die 360 EUR, im Selbstbehalt enthaltenen, Ausgaben für Miete gestrichen werden? - Wären das dann die 25%, oder sogar mehr?

      Vielen Dank & LG, stern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stern ()

    • RE: Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      Guten Morgen Stern,

      ich bin in etwa der gleichen Situation wie Du. Bei der letzten Unterhaltsberechnung für die Kinder meines Mannes aus seiner ersten Ehe, forderte die KM in einem, wie ich und auch andere empfunden haben, extrem impertinenten Ton, dass sie nicht nur Anspruch auf Einsicht in die Einkünfte vom KV, sondern auch in meine Vermögensverhältnisse hätte.
      Zudem sei ich verpflichtet, Steuerklasse V zu nehmen, damit mein Mann durch eine geringere Steuerlast, mehr Unterhalt zu zahlen hätte.
      Jetzt ist es so, dass mein Mann und ich ein Einkommen in ungefähr der selben Höhe haben und auch getrennte Konten, und seit unserer Heirat jeder die Steuerklasse IV hat.
      Wegen der Dreistigkeit der KM sahen wir uns gezwungen,einen Anwalt zu nehmen, der uns aufklärte, dass ich sehr wohl berechtigt sei, meine Daten auf der gemeinsamen Steuererklärung zu schwärzen. Es gibt auch kein Gesetz, das für Zweitfrauen generell die schlechtere Steuerklasse vorschreibt. Das ist jetzt bewusst spitz von mir formuliert.
      m Forum wurde mir übrigens bestätigt, dass beides seine Richtigkeit hat.

      Dein Einkommen wäre meines Wissens nur von Bedeutung bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder Deines LG, wenn er wirklich nicht mehr in der Lage wäre, den Mindestunterhalt zu zahlen. Oder wenn er zu Hause bliebe, um z.B. Eure gemeinsamen Kinder zu betreuen.
      Was das mietfreie Wohnen betrifft, wird das nur als wohnwerter Vorteil berechnet, wenn die Wohnung auch sein Eigentum ist, oder wenn das der Wohnungseigentümer, der die Wohnung zur Verfügung stellt, so will.

      Gruss
      Magdalena
    • RE: Offenlegung Vermögensverhältnisse Zweitfrau/ Neue Lebensgefährtin

      Hallo Stern,

      in groben Zügen ist das richtig, wass Magdalena da schreibt. Die gemeinsame Veranlagung kann 4/4 oder 3/5 sein.
      Bei 4/4 hat jeder das Gleiche, als ob man ledig bzw. getrennt veranlagt wäre. 3/5 nimmt man dann, wenn einer von beiden erheblich mehr verdient - in diesem Fall ja wohl Du. Das heißt aber auch nur, dass man den steuerlichen Vorteil vorweg ausbezahlt bekommt, der bei einer Veranlagung (Einkommensteuererklärung) dann wieder ausgeglichen würde. Eine Milchmädchenrechnung also.
      Es wäre lt. Unterhaltsrecht nicht zulässig, das Einkommen Deines Mannes künstlich durch einen Wechsel in Steuerklasse 5 zu minimieren, weil dadurch nur Einkommen von ihm zu Dir verschoben würde.
      Das habt ihr ja auch nicht vor, wenn ich Dich richtig verstanden habe.
      Es spielt also für das Nettoeinkommen Deines LG keine Rolle, ob Ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt werdet, denn es verlangt auch keiner, dass Du in Steuerklasse 5 gehst, um das Einkommen Deines LG künstlich zu vergrößern.
      Fazit: Laßt Euch getrennt veranlagen, dann erscheint Dein Einkommen nicht in seiner Steuererklärung. Du bist natürlich nicht zur Auskunft über Deine Vermögens- und Einkommensverhältnisse verpflichtet.

      Dein Einkommen wird herangezogen, wenn Dein LG bedürftig wird - wenn Ihr dann verheiratet seid. Als Ehefrau musst Du ihm dann Taschengeld bezahlen. Im Falle von Hartz4 bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft womit Dein Einkommen ebenfalls berücksichtigt wird. Das hat aber nichts mit dem Unterhalt zu tun.

      Ob Dein LG von seiner Frau Aufstockungsunterhalt fordern kann und will, müßt Ihr wissen. Ich denke, dass Ihr das derzeit schon richtig macht. Allerdings kann der Staat natürlich verlangen, dass er sein Recht auf Unterhalt einfordert, wenn er schon vor Eurer Heirat bedürftig wird, also beispielsweise in Hartz4 kommt. Das ist auch richtig so, denn Hartz ist Geld der Allgemeinheit. Warum sollte die Allgemeinheit zahlen, wenn ein Einzelner (seine Exfrau) zur Zahlung verpflichtet und auch fähig wäre.

      Zum Schluß:
      Ich finde es sehr richtig von Euch, Euch vor einer Heirat über solche Dinge Gedanken zu machen und vorher möglichst viele Eventualitäten durchzuspielen. Schließlich soll eine 2. Ehe auch ein Neuanfang sein und möglichst wenig von der ersten Ehe belastet sein. Meine Jetztfrau und ich haben das ebenso getan. Das hat unserer Liebe und unserer Ehe nicht geschadet und wir haben inzwischen 2 gemeinsame Kinder. In diese neue Familie sind die beiden Kinder aus meiner ersten Ehe voll integriert, obwohl sie während der Woche bei der KM leben.

      Grüße

      PS.: Denkt auch an einen Erbvertrag.