"freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

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    • "freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

      Hallo zusammen,
      bei mir geht es jetzt um Kleinkram.
      Meine erste Frage: Wennn die Kinder privat beim Vater krankenversichert sind, kann er dann den vollen Beitrag von der Unterhaltszahlung abziehen (so wie geschehen)?
      Meine zweite Frage: Mein Noch-Ehemann hat jetzt umgestellt auf "freiwilligen" Unterhalt, d.h. er rechnet seine Unterhaltsleistung aus, überweist das und möchte bei der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung dann ausrechnen lassen, ob er noch was rausbekommt oder nachzahlen muss. Ich habe mich ihm gegenüber dazu nicht geäußert. Hat dies irgendwelche Konsequenzen?
      VielenDank schon enimal für eure Antworten und Gruß an alle Forianer,
      Katharina
      katharina
    • RE: "freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

      Hallo katharina s,

      1. Frage:
      In allen Unterhaltsleitlinien steht, dass im Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle Krankenversicherungsbeiträge nicht enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu zahlen. Aber besteht nicht die Möglichkeit, die Kinder bei Dir im Rahmen einer etwaigen Familienversicherung kostenfrei mitzuversichern ?

      2. Frage:
      Ich würde darauf bestehen, dass der zu zahlende Kindesunterhalt ordnungsgemäß - nicht vom Vter - berechnet und gezahlt wird, damit Du später nicht dem Nachzahlungsbetrag hinterher laufen musst.

      MfG
      Prinzip
    • RE: "freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

      Hallo

      Wie Prinzip sagte, die KV-Beiträge sind nicht im KU unterhalten (darauf musste ich den KV mehrmals hinweisen)
      Um das unterhaltsrelevante Einkommen festzustellen werden zuerst die PKV-Beiträge abgezogen sowohl vom Kind als auch vom Vater und dann der KU mit der DDT berechnet.

      Die Versicherung eines Kindes im Rahmen der Familienversicherung ist nach der Scheidung möglich (manche GKV möchten das Scheidungsurteil sehen)

      Allerdings würde ich mein Kind nicht zu mir in die GKV nehmen solange es mit der PKV und dem Vater keine Probleme gibt.
      Man kann Zusatzversicherungen abschließen soviele man will, das Kind ist und bleibt gerade was die normale ambulante Behandlung betrifft ein Kassenpatient. :(

      Es besteht evtl. die Möglichkeit, dass die KM direkt mit der Versicherung abrechnen kann (direkt bei der PKV nachfragen).
      Hat den Vorteil, sie muß nicht die Erstattungen (Rezepte usw.) die direkt bezahlt werden müssen, beim KV einfordern.
      Bleibender Nachteil: evtl. Selbstbeteiligungen muß sie dann beim KV einfordern.

      Grüße
      Kleine Hexe
    • RE: "freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

      Hallo Katharina, zu Deinen Fragen:
      1. nicht vom Unterhalt sondern vom Brutto abziehen. Dann weiter das "bereinigte Netto" berechnen, danach den KU aus DT ablesen.

      2. dann soller mal rechnen lassen, und das auch selbst bezahlen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

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    • RE: "freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

      Hallo zusammen,
      vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich wohl etwas blöd ausgedrückt - ich versuche es nochmal: Die Krankenversicherung für die Kinder und ihn wird noch vom bislang gemeinsamen Konto abgebucht. Als Ausgleich hat er jetzt seinen Anteil überwiesen, den der Kinder aber nicht. Meine Frage: Wenn er xx Euro Unterhalt für die Kinder zahlt, muss ich dann (von meinem Naturalunterhalt und seinem Barunterhalt) die gesamte Versicherung der Kinder zahlen??? Das sind immerhin knapp 100 Euro im Monat.
      GKV geht noch nicht, da bislang nicht einmal der Scheidungsantrag läuft.
      Guts Nächtle,
      Katharina
      katharina
    • RE: "freiwillig" vereinbarter Unterhalt/private KV der Kinder

      Hallo alle miteinander,

      dank eurer Hilfe bin ich jetzt so klug und weiß, dass er die private KV zusätzlich zahlen muss (kleine Nettigkeit am Rand: Die Abrechnungen soll ich weiterhin machen, schließlich habe ich die Kinder und soll auch die Arbeit haben).
      Aber mein Nochehemann sagt, er zahlt schließlich Unterhalt für die Kinder (den er noch nicht ausgerechnet hat) und ich soll alles andere bezahlen.

      Meine Frage: Soll ich zum Anwalt gehen oder ist dies Generve normal und sagt nichts aus über die Chancen einer friedlichen Einigung?
      (Nur so aus dem Bauch raus, ich weiß schon, dass dies keine sachliche Frage für diesen Teil des Forums ist...)

      Dazu ein wichtiger Aspekt: Unsere Geldanlagen laufen auf meinen Namen und sind für ihn nicht zugänglich (hab ich mich immer drum gekümmert) - heimlich Konten räumen ist nicht.

      Vielen Dank für Rat und Geduld,
      Katharina
      katharina