Hallo zusammen,
bei mir geht es jetzt um Kleinkram.
Meine erste Frage: Wennn die Kinder privat beim Vater krankenversichert sind, kann er dann den vollen Beitrag von der Unterhaltszahlung abziehen (so wie geschehen)?
Meine zweite Frage: Mein Noch-Ehemann hat jetzt umgestellt auf "freiwilligen" Unterhalt, d.h. er rechnet seine Unterhaltsleistung aus, überweist das und möchte bei der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung dann ausrechnen lassen, ob er noch was rausbekommt oder nachzahlen muss. Ich habe mich ihm gegenüber dazu nicht geäußert. Hat dies irgendwelche Konsequenzen?
VielenDank schon enimal für eure Antworten und Gruß an alle Forianer,
Katharina
bei mir geht es jetzt um Kleinkram.
Meine erste Frage: Wennn die Kinder privat beim Vater krankenversichert sind, kann er dann den vollen Beitrag von der Unterhaltszahlung abziehen (so wie geschehen)?
Meine zweite Frage: Mein Noch-Ehemann hat jetzt umgestellt auf "freiwilligen" Unterhalt, d.h. er rechnet seine Unterhaltsleistung aus, überweist das und möchte bei der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung dann ausrechnen lassen, ob er noch was rausbekommt oder nachzahlen muss. Ich habe mich ihm gegenüber dazu nicht geäußert. Hat dies irgendwelche Konsequenzen?
VielenDank schon enimal für eure Antworten und Gruß an alle Forianer,
Katharina
katharina