Patenschaft notar und Kosten

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    • Patenschaft notar und Kosten

      hallo
      Ich habe ein Patenkind von knapp zwei jahren,die mutter und ich waren der meinung das wenn sie sagt das ich die Patentante bin reicht das,nun habe ich gehört das man eine PATENSCHAFT von einem NOTAR beglaubigt werden muss damit der kleine auch bei mir aufwachsen darf wenn die Mutter vorzeitig versterben sollte.

      Meine Frage ist nun:


      Was KOSTET das, und wie müssen wir da vorgehen?
      Lieder haben wir nix über das thema im netz gefunden und hoffen nun das ihr uns helfen könnt
    • RE: Patenschaft notar und Kosten

      Hallo,
      soweit mir bekannt und ich seinerzeit informiert wurde, als ich Patentante wurde, ist eine Patenschaft in erster Linie eiine kirchliche/religiöse/christliche Verpflichtung, mehr moralischer ARt, sich um das Kind zu sorgen und einzusezten, insbesondere eben auch, wenn die Eltern dazu nicht (mehr) in der Lage sind. Dies impliziert aber nicht automatisch ein Rechtsverhältnis im Sinne einer Vormundschaft.

      Was du meinst ist eine Vormundschaft im Falle des Ablebens der Eltern. Damit geklärt ist, wer für das Kind sorgen soll. So was haben wir auch für unsere Kinder gemacht, allerdings in unserem Testament dokumentiert und dementsprechend notariell beglaubigt. Wobei bei minderjährigen Kindern pro forma sowieso erst einmal das Jugendamt einspringt bzw. vom Gericht ein Vormund bestimmt wird, das sich aber, wenn es so eine Verfüung gibt, zu 99 % der Fälle auch hiernach richtet.

      Wir haben damals für das ganze Testament mit Drum und dran um die 300 DM bezahlt, also nicht die Welt.

      LG Ruth
    • RE: Patenschaft notar und Kosten

      Hallo, ruth!

      Leider sehe ich mich gezwungen, einen Teil Deiner sehr guten Antwort zu relativieren. Du schreibst:
      Was du meinst ist eine Vormundschaft im Falle des Ablebens der Eltern. Damit geklärt ist, wer für das Kind sorgen soll. ... wenn es so eine Verfüung gibt, zu 99 % der Fälle auch hiernach richtet.
      Denn die Frage der elterlichen Sorge nach dem Ableben der Sorgerechtsinhaber ist gesetzlich geregelt. So erhaelt idR bei Alleinsorge eines Elternteils der andere Elternteil die elterliche Sorge, sofern es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Beim Ableben beider Elternteile ist eine Gerichtsentscheidung noetig, bei der die dem Kindeswohl am besten entsprechende Alternative gesucht wird. Da kann es schon dazu kommen, dass das AmtsG dann zB die Grosseltern oder sonstige Verwandten (Onkel/Tante, erwachsene Geschwister etc.) als geeigneter ansehen als die im *Testament* vorgesehen.

      Aber wie Du, ruth, richtig sagt, ist das Patenamt vornehmlich eine religioeses Institut, das frueher auch die Sorge bei Ableben der Eltern mit einschloss. Heute ist es idR nur noch ein *Amt* im Sinne einer Begleitung auf dem Glaubensweg.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Patenschaft notar und Kosten

      Danke Andreas für die "Relativierung". Ich war von dem Fall ausgegangen, dass es niemanden anderen gäbe, der dafür in Frage kommt, sprich keine anderen Verwandten oder Elternteile.

      Dass im Falle des Falles natürlich die Verwandten und das Kindeswohl im Vordergrund stehen, hatte ich als selbstverständlich voraussetzt.

      Ich hatte es für den Fall gemeint, dass eben ausser "Kinderheim" oder Pflegefamilie" sonst keine Alternative geboten wäre und es für solch einen Fall doch wichtig ist, eine Dritte Person anzuzgeben, die in solche einem Fall die "Elternschaft" übernehmen würde.

      Gruss Ruth
    • RE: Patenschaft notar und Kosten

      guten morgen.
      das ist ja ein extrem interessantes thema.
      ich habe dazu auch eine frage,die allerdings meine cousine betrifft.

      sie hat eine 17 jährige tochter und ist geschieden. sie hat aSR. sie und ihr neuer LP haben noch ein mädchen von knapp 4 jahren.
      wie sähe es aus,wenn ihr was passiert? kommt "kind" 1 dann zum vater,der kein interesse hat,und werden die geschwister getrennt,oder bleiben beide bei partner "2"? oder bleibt kind "2" beim LP und dem vater und bei kind "1" läßt man alles wie gehabt,da eh bald 18? oder wartet man,bis kind 1 18 ist und für sein geschwisterchen sorgt?

      puh ganz schön kompliziert.
      und wie ist es ,wenn die mutter gar kein testament gemacht hat?
      sollte sie eins machen?
      ist das grundsätzlich empfehlenswert?

      danke.

      bebum