Einkommensnachweise bei KU mit Titel

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    • Einkommensnachweise bei KU mit Titel

      Guten Abend,

      ich habe eine Frage zum Unterhalt und hoffe mir kann jemand helfen.

      Ich zahle Unterhalt für meinen 10 jährigen Sohn laut Unterhaltstitel. Laut Titel ist der Unterhalt beziffert als Vomhundertsatz eines oder des jeweiligen Regelbetrages (dynamischer Unterhalt).

      Das Jugendamt fordert mich nun auf Nachweise über meine Gehälter der letzten 12 Monate usw. zu erbringen.

      Muss ich trotz dynamischem Titel diese Unterlagen vorlegen?
      Der Unterhalt ist doch beziffert?!

      Und warum ist dort eine Spalte "Einkommen des Ehegatten"? Ich dachte das Einkommen des Ehegatten ist für die Berechnung des Kinderunterhaltes nicht relevant?

      Vorab schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

      Viele Grüße,
      Stefan
    • RE: Einkommensnachweise bei KU mit Titel

      Hallo Stefan, willkommen im Forum.

      Eine Überprüfung des Einkommens unter den Voraussetzungen des § 1605 BGB ist auch bei einem dynamischen Titel möglich, denn die Dynamik bezieht sich nicht auf die Höhe des Einkommens! Es ist doch möglich, dass sich das unterhaltsrelevante Einkommen seit der letzten Auskunft bzw. seit Erstellung des Titels wesentlich verbessert hat und sich dadurch der Unterhaltsanspruch des Kindes erhöht. Wie soll es das feststellen ohne die Auskunft?

      Das Jugendamt verwendet für das Auskunftsbegehren einen Fragebogen. Angaben zum Einkommen des Ehegatten müssen dann erfolgen, wenn das eigene Einkommen für den Mindestunterhalt des Kindes nicht ausreicht.
    • RE: Einkommensnachweise bei KU mit Titel

      Hallo Siegfried,

      danke für deine rasche und eindeutige Antwort.

      Heißt das ich brauche das Einkommen meiner Frau nicht angeben wenn ich den KU abdecken kann?

      Ich habe noch ein paar Fragen:

      - werden die Daten meiner Exfrau zur Verfügung gestellt (Einkommen,
      Arbeitgeber etc.)? Oder erfährt sie nur den sich ergegbenen
      Kindesunterhalt?

      - sollte ich mehr / bzw weniger zahlen müssen als bisher ist dann der
      jetzige Titel unwirksam?
      Kann / muss ich dann einen Neuen unterschreiben?

      Vielen Dank!!!

      Grüße von Stefan
    • RE: Einkommensnachweise bei KU mit Titel

      Hallo Stefan,

      wieviel % der Regelbetrag-Verordnung sind tituliert?

      Wenn die Neuberechnung des JA einen höheren Betrag ergibt, wird man wohl die entsprechende Titulierung verlangen. Oft muss dann nur eine neue Urkunde beim JA unter Abänderung des bisherigen Titels erstellt werden.

      Wenn ein geringerer Zahlbetrag herauskommt, was wird das JA dann wohl machen? Oder besser: nicht verlangen?

      Soweit ich weiß, erhält die Exfrau die Daten vom JA (Beistandschaft) nicht automatisch. Setzt sie jedoch den Auskunftsanspruch des Kindes selbst durch oder durch einen Anwalt, dann stehen ihr die Daten sofort zur Verfügung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Siegfried ()

    • RE: Einkommensnachweise bei KU mit Titel

      Hallo Siegfried,

      das Einkommen des Ehegatten des Unterhaltspflichtigen ist auch für die Frage der Leistungsfähigkeit aus anderen Gründen erforderlich, weil der Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gemäß § 1609 BGB vorangig berechtigt ist, wenn er seinen Bedarf nicht aus eigenen Einkünften decken kann.

      MfG
      Prinzip