Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Unterhalt und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich zahle Unterhalt für meinen 10 jährigen Sohn laut Unterhaltstitel. Laut Titel ist der Unterhalt beziffert als Vomhundertsatz eines oder des jeweiligen Regelbetrages (dynamischer Unterhalt).
Das Jugendamt fordert mich nun auf Nachweise über meine Gehälter der letzten 12 Monate usw. zu erbringen.
Muss ich trotz dynamischem Titel diese Unterlagen vorlegen?
Der Unterhalt ist doch beziffert?!
Und warum ist dort eine Spalte "Einkommen des Ehegatten"? Ich dachte das Einkommen des Ehegatten ist für die Berechnung des Kinderunterhaltes nicht relevant?
Vorab schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Viele Grüße,
Stefan
ich habe eine Frage zum Unterhalt und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich zahle Unterhalt für meinen 10 jährigen Sohn laut Unterhaltstitel. Laut Titel ist der Unterhalt beziffert als Vomhundertsatz eines oder des jeweiligen Regelbetrages (dynamischer Unterhalt).
Das Jugendamt fordert mich nun auf Nachweise über meine Gehälter der letzten 12 Monate usw. zu erbringen.
Muss ich trotz dynamischem Titel diese Unterlagen vorlegen?
Der Unterhalt ist doch beziffert?!
Und warum ist dort eine Spalte "Einkommen des Ehegatten"? Ich dachte das Einkommen des Ehegatten ist für die Berechnung des Kinderunterhaltes nicht relevant?
Vorab schon mal vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Viele Grüße,
Stefan