Hallo Forum,
zum Thema Unfall- und Haftversicherung konnte ich im Forum bisher keine Beiträge auffinden.
Meine Frau und ich leben seit dem 1.08.2007 getrennt. Seit Oktober 2007 lebt ein neuer Partner mit ihr in unserem gemeinsamen Haus. Eine Versöhnung im Trennungsjahr ist unwahrscheinlich, eher noch unmöglich. Unterhalt wird an unsere 3 Kinder und sie gezahlt. Unsere Lebensversicherung fällt in den Zugewinnausgleich. Bei der Unfall- und Haftpflichtversicherung bin ich Vertragspartner und meine Frau war mitversichert.
Meine Frage:
Ist es rechtens, wenn ich eine eigenständigen Unfall.-und Haftplichtversicherung der Nochehefrau und der Kinder verlangen kann?
Meine Beiträge würden sich drastisch reduzieren, was sich ja bei der Unterhaltsberechnung wiederum positiv gegenüber ihr bemerkbar macht.
Oder dürfen private Versicherungen erst nach Scheidung verändert werden?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort im Voraus.
Schwede
zum Thema Unfall- und Haftversicherung konnte ich im Forum bisher keine Beiträge auffinden.
Meine Frau und ich leben seit dem 1.08.2007 getrennt. Seit Oktober 2007 lebt ein neuer Partner mit ihr in unserem gemeinsamen Haus. Eine Versöhnung im Trennungsjahr ist unwahrscheinlich, eher noch unmöglich. Unterhalt wird an unsere 3 Kinder und sie gezahlt. Unsere Lebensversicherung fällt in den Zugewinnausgleich. Bei der Unfall- und Haftpflichtversicherung bin ich Vertragspartner und meine Frau war mitversichert.
Meine Frage:
Ist es rechtens, wenn ich eine eigenständigen Unfall.-und Haftplichtversicherung der Nochehefrau und der Kinder verlangen kann?
Meine Beiträge würden sich drastisch reduzieren, was sich ja bei der Unterhaltsberechnung wiederum positiv gegenüber ihr bemerkbar macht.
Oder dürfen private Versicherungen erst nach Scheidung verändert werden?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort im Voraus.
Schwede