Hallo an alle
Hier meine Frage
Diesen Freitag ist es nun passiert
Als ich meine Kinder abholte ( 180 km von mir entfernt ) rief mich meine Bank an.
Es läge ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss vor und alle meine Konten seien gesperrt.
Desweiteren Lohnpfändung eigeleitet.
Hintergrund
Im juni 2007 geschieden
Im Juli 2007 wiederverheiratet.
Unterhalt reduziert im August auf den Betrag den mein Anwalt ausgerechnet hat. Ihr steht die steuerliche Vergünstigung nicht mehr zu nach Wiederverheiratung
Anwalt meiner EX pfändet nun den vollen Betrag aus dem Titel so als ob ich nicht verheiratet währe.
Kann doch wohl so nicht sein oder.
Alle Unterlagen liegen dem Anwalt und dem Gericht vor.
In meinem Haushalt leben meine Frau und Ihr Kind. Konnten somit am Wochenende nicht einkaufen und saßen mit 5 Personen auf dem trockenen.
Was kann man nun schnellstmöglich tun?. Konnte auch heute nicht auf die arbeit da Konten gesperrt und kein Benzin.
Der Termin für die Abänderungsklage ist am 22 Februar - Gericht hatte vorher keine Zait.
Hier meine Frage
Diesen Freitag ist es nun passiert
Als ich meine Kinder abholte ( 180 km von mir entfernt ) rief mich meine Bank an.
Es läge ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss vor und alle meine Konten seien gesperrt.
Desweiteren Lohnpfändung eigeleitet.
Hintergrund
Im juni 2007 geschieden
Im Juli 2007 wiederverheiratet.
Unterhalt reduziert im August auf den Betrag den mein Anwalt ausgerechnet hat. Ihr steht die steuerliche Vergünstigung nicht mehr zu nach Wiederverheiratung
Anwalt meiner EX pfändet nun den vollen Betrag aus dem Titel so als ob ich nicht verheiratet währe.
Kann doch wohl so nicht sein oder.
Alle Unterlagen liegen dem Anwalt und dem Gericht vor.
In meinem Haushalt leben meine Frau und Ihr Kind. Konnten somit am Wochenende nicht einkaufen und saßen mit 5 Personen auf dem trockenen.
Was kann man nun schnellstmöglich tun?. Konnte auch heute nicht auf die arbeit da Konten gesperrt und kein Benzin.
Der Termin für die Abänderungsklage ist am 22 Februar - Gericht hatte vorher keine Zait.
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