Pfändung - dringend

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    • Pfändung - dringend

      Hallo an alle

      Hier meine Frage

      Diesen Freitag ist es nun passiert

      Als ich meine Kinder abholte ( 180 km von mir entfernt ) rief mich meine Bank an.
      Es läge ein Pfändungs - und Überweisungsbeschluss vor und alle meine Konten seien gesperrt.
      Desweiteren Lohnpfändung eigeleitet.

      Hintergrund

      Im juni 2007 geschieden
      Im Juli 2007 wiederverheiratet.

      Unterhalt reduziert im August auf den Betrag den mein Anwalt ausgerechnet hat. Ihr steht die steuerliche Vergünstigung nicht mehr zu nach Wiederverheiratung

      Anwalt meiner EX pfändet nun den vollen Betrag aus dem Titel so als ob ich nicht verheiratet währe.

      Kann doch wohl so nicht sein oder.

      Alle Unterlagen liegen dem Anwalt und dem Gericht vor.

      In meinem Haushalt leben meine Frau und Ihr Kind. Konnten somit am Wochenende nicht einkaufen und saßen mit 5 Personen auf dem trockenen.

      Was kann man nun schnellstmöglich tun?. Konnte auch heute nicht auf die arbeit da Konten gesperrt und kein Benzin.


      Der Termin für die Abänderungsklage ist am 22 Februar - Gericht hatte vorher keine Zait.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von VWeis ()

    • RE: Pfändung - dringend

      Hallo,

      ich meine hiermit das Ehegattensplitting. In dem Urteil wurde der abzusetzende Unterhalt ( steuerlich ) mit eingerechnet. Nach Wiederverheiratung steht dies meiner EX nicht mehr zu und ich werde so behandelt als ob ich alleine währe ( steuerlich ). Desweiteren wurde der Kindesunterhalt um eine Stufe herabgesetzt, da ein Unterhaltsberechtigter mehr im Haushalt.
    • RE: Pfändung - dringend

      Hallo VWeis,

      da hast Du ein Problem. Du kannst doch nicht einfach bei einem bestehenden Titel den Unterhalt kürzen, auch wenn sich bei Dir die Voraussetzungen geändert haben. Das geht nur über eine Abänderungsklage. Das sollte Dir Dein Anwalt auch gesagt haben. Oder hast Du das einfach selbst so entschieden?
      Laß Deinen Anwalt mit dem gegnerischen schnell telefonieren, um den Pfändungsbeschluß aufzuheben. Das wird er allerdings nur machen, wenn Du den Unterhalt nachbezahlst.
      Solange der Titel nicht durch Gerichtsbeschluß geändert ist, gilt er und ist auch zu bedienen.

      Grüße
    • RE: Pfändung - dringend

      Original von VWeis
      Hallo MAd-Max,

      mein Anwalt hat mir mitgeteilt, ich könne den Unterhalt reduzieren ( basierend auf seiner Neuberechnung, welche der Abänderungsklage beiliegt) Er geht davon aus, das ich das Geld eh nicht mehr wiedersehe wenn ich es ersteinaml gezahlt habe. Die Abänderungsklage wurde direkt nach der Heirat eingereicht und das Gericht hat leider keine Zeit vor Februar zu entscheiden.
    • RE: Pfändung - dringend

      Hallo VWeis,

      ich weiß ja nicht, wie die Kollegen Deines RA, die hier im Forum tätig sind das sehen. Aus meiner Sicht hat Dich Dein Anwalt da völlig falsch beraten. Ein bestehender Titel kann nicht eigenmächtig geändert werden, egal ob es einen Termin gibt, oder nicht.

      Ob Du nun den Schaden, welchen Du durch die falsche Beratung erlitten hast oder noch erleidest in irgend einer Form bei Deinem Anwalt geltend machen kannst, weiß ich nicht. Anwälte sind Menschen und damit nicht unfehlbar, weswegen sie eine Haftpflichtversicherung haben müssen.

      Grüße
    • RE: Pfändung - dringend

      Dem kann ich mich nur anschliessen. Ich habe schon öfters darauf hingewiesen: in so einem Fall sollte der Anwalt gleichzeitig mit der Abänderungsklage die Aussetzung der Vollstreckbarkeit des strittigen Betrages beantragen.
      Eine Kürzung bei bestehendem Titel kann nun mal in einer solchen Pfändung münden. Ich würde hier den RA haftbar machen.
    • RE: Pfändung - dringend

      Hallo Uwe und VWeis,

      ich bin immer sehr vorsichtig mit solchen Vorschlägen:

      Ich würde hier den RA haftbar machen.


      In diesem Fall - wenn es sich wirklich so zugetragen hat, bin ich auch der Meinung, dass man den Anwalt haftbar machen kann.

      Grüße
    • RE: Pfändung - dringend

      Original von Uwe_F
      Dem kann ich mich nur anschliessen. Ich habe schon öfters darauf hingewiesen: in so einem Fall sollte der Anwalt gleichzeitig mit der Abänderungsklage die Aussetzung der Vollstreckbarkeit des strittigen Betrages beantragen.


      Hallo Uwe, Mad-Max

      genau das hat mein Anwalt gemacht. Abänderungsklage und gleichzeitig eine Pfändungsabwehrklage mit begründung.

      Dem Gericht, welches die Pfändung ausgestellt hat ist aber bis jetzt noch nicht klar dass ich verheiratet bin. Wurde nicht mitgeteilt seitens meiner Ex.