Umgangskosten bei Kindesumgang

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    • Umgangskosten bei Kindesumgang

      Liebe Mitglieder

      Mann spricht heute viel von der Kinderarmut, da gehört auch dieses Tabuthema dazu…..
      Wir wissen doch alle Kinder kosten viel Geld, vor allem auch unverhältnismäßig viel bei den regelmäßigen Besuchswochenenden und den Ferien beim Vater.
      Ich habe die Kinder ja auch jedes zweite Wochenende, muss genauso gutes Essen,
      Kinderzimmer, Eintrittsgelder usw. zur Verfügung stellen.
      Dafür bekomme ich keinen einzigen müden Euro bei der Unterhaltsberechnung angerechnet, die Richterin argumentiert „das ist ihr Privatvergnügen“.
      (Diesen gelernten monotonen Satz höre ich immer wieder von amtlicher Seite.)
      So eine Hilflosigkeit in der Argumentation ist doch nicht mehr zu übertreffen. Ich akzeptiere diese Erklärung nicht mehr.
      Es werden doch die Väter finanziell belohnt, die sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern.
      Vermutlich ist das die Absicht der Justiz, es gibt keine andere Erklärung.
      Oder sollen schon die Kinder den finanziellen Würgegriff der Väter zu spüren bekommen für ihre spätere Lebensplanung.
      Ich bitte um fachliche Argumentation, was tut ISUV zu diesem Thema.

      Viele Grüße


      pit0_6
    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo pit,

      da Deine Frage keine Unterhaltsfrage ist, sondern Du um eine Stellungnahme bezüglich der Haltung des isuv zu Deinem statement hier

      Oder sollen schon die Kinder den finanziellen Würgegriff der Väter zu spüren bekommen für ihre spätere Lebensplanung.

      bittest, habe ich deinen thread in den Plausch verschoben.

      Zur Beantwortung Deiner Frage hier

      isuv.de/tiki-index.php?page=Grundsatzprogramm

      Mir jetzt nicht ganz klar, was Du mit deiner obigen unqualifizierten-, einseitigen-, aufrührenden-, wertenden- und polarisierenden Aussage meinst und bezweckst, zumal Dein post bereits mit "Mann" beginnt. (Aus meiner Sicht ist Dein verbittertes statement tonnengeeignet und wenn es dort landet, protestiere ich ganz sicher nicht)

      Selbstverständlich kosten Kinder sehr viel Einsatz beider Elternteile, sowohl des barunterhaltspflichtigen- als auch des betreuenden Elternteils.

      Es werden doch die Väter finanziell belohnt, die sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern.

      Wie kommst Du denn auf diese Idee?

      die Richterin argumentiert „das ist ihr Privatvergnügen“.

      (Diesen gelernten monotonen Satz höre ich immer wieder von amtlicher Seite.)
      So eine Hilflosigkeit in der Argumentation ist doch nicht mehr zu übertreffen.


      Solch eine negativ wertende Aussage über die Organe der Rechtspflege in einem öffentlichen Forum und gar im isuv -Forum sehe ich als äußerst unangemessen und anmaßend an und bin empört.

      MFG
    • Umgangskosten - Besuchswochenenden

      gleichartige Themen zusammengefügt. Immer nur 1x in 1 ISUV (Unter)Forum posten ! WB

      Liebe Mitglieder, guten Abend ich habe eine Frage die viele Betrifft

      Wir wissen Kinder kosten viel Geld, auch unverhältnismäßig viel bei den regelmäßigen Besuchswochenenden und den Ferien beim Vater.
      Ich habe die Kinder jedes zweite Wochenende, muss genauso gutes Essen,
      Kinderzimmer, Eintrittsgelder, Geschenke usw. zur Verfügung stellen. Die Kinder erwarten dies, und ich denke sie haben auch ein Recht dafür…
      Dafür bekomme ich keinen einzigen Euro bei der Unterhaltsberechnung angerechnet, die Richterin argumentiert „das ist ihr Privatvergnügen“.
      Diesen Satz höre ich immer wieder von amtlicher Seite.
      Mir ist öfters aufgefallen dass diese Argumentation viele Barunterhaltspflichtige nicht nachvollziehen können.
      Es werden doch die Väter finanziell belohnt, die sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern.
      Das kann doch nicht Absicht der Rechtsprechung sein.
      Ich bin traurig, mir tun meine beiden halbwüchsigen Jungen leid. Ich kann bei diesem mir verbleibenden Selbstbehalt den Jungen nicht verbergen das ich als Vater fast kein Geld für deren Bedürfnisse zur Verfügung habe.
      Wurden bei der Aufstellung der Düsseldorfer Tabelle die Besuchswochenenden beim Vater schon herausgerechnet. ? Bedenken sie die Umkosten für Brückentage, Urlaub und Besuchswochenenden summieren sich ganz schön.
      Ich kann mir nicht vorstellen dass diese Kosten irgendwie im Selbstbehalt, in einer Mischkalkulation eingerechnet wurden. Mir wird immer der gleiche Selbstbehalt zugebilligt, ob ich
      Den Kontakt zu den Kindern abgebrochen-, oder1, 2, 3 oder mehr Kinder bei den Besuchswochenenden habe.

      Viele Grüße


      pit0_6

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Hallo pit,

      Es werden doch die Väter finanziell belohnt, die sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern.

      in Anlehnung an:

      Umgangskosten bei Kindesumgang

      nochmal meine Frage: wie kommst Du darauf? Viele Elternteile wären sehr froh, sie könnten problemlos Umgang wahrnehmen.

      Kinderzimmer, Eintrittsgelder, Geschenke usw. zur Verfügung stellen. Die Kinder erwarten dies, und ich denke sie haben auch ein Recht dafür…

      uh, holla. Da liegt der Hund begraben. Aber zu diesem Thema werden sich andere user situationsbetroffener und damit adäquater äußern können als ich.

      Nur so viel: Du irrst. Geld ist nur ein Tauschmittel und sonst gar nix.

      LG

      .
    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo zusammen,

      nun, wenn man sich die Reform etwas komplexer anschaut, ist diese gerade in Sachen Förderung des Umganges (z.B. Auswirkungen bei Abzug des Zahlbetrages und nicht mehr des Tabellenbetrages des KU bei Berechnung des EU) nicht gerade positiv. Und das, denke ich, sollte man auch hier mal sagen dürfen, nicht wahr...?

      Grüße von

      So so….

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-007111 ()

    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Hallo pit

      Bleib doch bitte neutral.es gibt auch Mütter die dieses Problem haben.

      Und wie Agatha schon sagte,es gibt viele die gerne den Umgang wahrnehmen würden und nicht können aber es dabei nicht am Geld liegt.

      Wiederum gibt es Elternteile die aus finanziellen Gründen den Umgang nicht wahrnehmen wollen.

      Und du redest hier vom Selbstbehalt der dir bleibt,na sorry es gibt genügend Elternteile,ich meine jetzt nicht den Umgangselternteil,die nicht einmal den SB haben zum leben.

      Ich weiss nicht auf was du hinaus willst,aber ich finde es schade das du deine Kinder hier mit Geld aufwiegst.

      Mir würde noch mehr dazu einfallen zu diesem Thema aber das sprengt dann hier den Rahmen,viell. später nochmal.

      Liebe Grüsse
      Kleinmausis
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo,

      natürlich darf man das sagen, nur auf diese Frage haben nicht nur wir hier, sondern auch die Gerichte schon tausende Male genatwortet.

      Der Unterhaltsbetrag ist eine Mischkalkulation, die Umgang incl. Ferien bzw. die Kosten dafür beinhaltet. Und um ein Tabuthema handelt es sich keinesfalls.

      Manchmal sollte man vielleicht einfach die Suchfunktion nutzen!

      Gruss

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-001447 ()

    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo Evra,

      na ja, es ist nur so, das wir nun ein neues UHR haben, welches in manchen Fällen gravitierende Auswirkungen auf Budget des Umgangselternteiles hat. Wenn man z.B. bei 2 Kindern plötzlich genau die 154 Euro, die ihm/ihr über sein/ihren SB bisher blieben, weniger in der Tasche hat, da plötzlich diese für EU angesetzt werden, wird es verdammt schwer den bisherigen Umgang unverändert fortzuführen. Also – auch mich würde mal interessieren, wie das gerade in Hinblick auf die Reform des UHR ausgeglichen wird.. denn dieses ist nunmal neu.

      Grüße von

      So so….

      Ps: Übrigens, wenn man hier nach dem Begriff „Privatvergnügen“ sucht, wird man schon reichlich findig – das nur so am Rande.. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gelöscht-007111 ()

    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo pit, Du bittest "um fachliche Argumentation" und bist selbst höchst emotional und daher unsachlich.

      Als es bei mir damals (1987) los ging gab es im Steuerrecht einen sog. Umgangsfreibetrag von 600 DM, den nur getrennt lebende ET geltend machen konnten. War als pauschaler Ausgleich gedacht für Aufwendungen die man durch die Trennung und Umgang hat.
      Der wurde dann "in den 90ern" bei einer Steuerreform "nicht gestrichen" sondern in den "normalen" persönlichen Freibetrag eingearbeitet.
      Uns Betroffenen kam das wie "gestrichen" vor, denn wir sahen schon Extraausgaben. Hauptsächlich Fahrtkosten. Gegenargument war dass auch zusammenlebende Eltern Kosten haben die nicht mit dem "normalen" KU abgedeckt sind.
      So brachten die ganzen Proteste, Einsprüche + (Finanz)Gerichtsverfahren (z.T. von ISUV gefördert) nix.

      vor allem auch unverhältnismäßig viel bei den regelmäßigen Besuchswochenenden und den Ferien
      also das "unverhältnismäßig viel" kann ich in keinster Weise sehen. Besonders nicht bei dem was Du hier anführst:
      • gutes Essen
        Sollte m.M. selbstverständlich sein. Und soviel essen Kinder (<14) nicht.
      • Kinderzimmer
        Beim "Umgangs-ET" nicht erforderlich.
      • Eintrittsgelder
        Meist kosten Kinder nix bis viel weniger. Hier, genau wie beim "usw.", muss sich jede/r eben nach seinen finanziellen Möglichkeiten richten. Geht zusammen lebenden Eltern genauso.

      Richterin argumentiert
      andere bringen andere "Argumente". Sowas ist nur weil nicht in der Lage jemand was zu erklären der/die nicht willens ist etwas zu verstehen.

      Es werden doch die Väter finanziell belohnt, die sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern.
      es gibt auch Mütter die sich nicht kümmern.
      Sowas würde dann als "müssen die Kinder bzw. Alleinerziehenden den Umgang bezahlen" oder als "Strafzahlung für "nicht wohl verhalten" angegriffen werden.
      Es soll aber einzelne US-Staaten geben wo es unterschiedliche "Unterhaltstarife" hierfür gibt.

      was tut ISUV zu diesem Thema.
      außer obigem weist ISUV immer wieder auf die meist finanziell klamme Situation der "Umgangs-ET" hin. Und fordert (auch) deshalb höhere Selbstbehalte. Ebenso dass alle Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Kannst Du z.B. in den auf der ISUV-Homepage veröffentlichen Pressemeldungen nachlesen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo WB,

      Zittat:
      "das darf man hier sogar schreiben.
      siehst Du am besten daran dasses immer noch hier steht :evil:"

      ich verstehe nicht, warum denn so verärgert (ist ja auch emotional, nicht wahr?)– ich habe lediglich auf Agathas Äußerung reagiert und dazu stehe ich nach wie vor. Dass es hier "noch" steht, halte ich im Plausch für absolut i.O.

      Übrigens – ich habe noch Dein Willkommen in meinem ersten Tread frisch in Erinnerung - ob der Papst oder Dalailama sich darüber freuen würde.. ich habe es jedenfalls mit Humor genommen und schätze Deine Kompetenz. :D

      Grüße von

      So so….

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gelöscht-007111 ()

    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Peter,

      ob es nachvollziehbar ist oder nicht, das kann doch dahingestellt bleiben. Vieles im Leben ist nicht nachvollziehbar. Fakt ist, dass auch durch das neue UHR nichts, aber nichts hinsichtlich der Inhalte abgeändert worden ist (das als Antwort an so...so). Und wir haben hier so oft drüber geschrieben. Dann von einem Tabu-Thema zu sprechen ....na ja, das ist zumindest sehr unhöflich. Zeigt, dass Du Dich mit den ganzen Antworten und der Problermatik nicht wirklich befasst hast.

      Und ich finde, dass haben die vielen Ehrenamtlichen hier, die ihre Freizeit opfern, einfach nicht verdient. Die schon so oft dieses Thema abgehandelt haben!

      Gruss
    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Hallo,

      war nicht böse gegen Dich gemeint. Nur, wir hier bemühen uns, so vielen wie möglich zu helfen. Und da passt bei der Anzahl der Anfragen es einfach nicht rein, wenn gewisse Probs immer wieder hochgekocht werden, obwohl sich gar nichts geändert hat.

      Ich werde üüber diese Problematik (Rechtsfrieden/Gerechtigkeit) demnächst mal etwas Allgemeines einstellen. Vielleicht hilft das fürs Verständnis.

      Gruss
    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Hallo!

      Meine Erfahrung: Kinder erwarten gar nichts.

      Bei Muttern haben sie Haus "mit alles" ; bei mir gibts nur zwei Zimmer. Bereits das aufpumpen der Luftbetten ist schon ein Event für sich.Selbst meine 8 jährige läßts sich nicht nehmen, das selbst zu erledigen.

      Klar kostet Umgang Geld; trotzdem ists und bleibts ein Tauschmittel und Umgang keinesfalls ein "Ansatzpunkt".....

      grüße mezzo
    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Hallo lieber Themenstarter,

      Ich bitte um fachliche Argumentation, was tut ISUV zu diesem Thema.

      Ob meine Argumentation in Deinen Augen als fachlich zu bezeichnen ist überlasse ich Dir.
      Was ISUV "tut" dürfte jedem aufmerksamen Leser dieses Forums, wie auch der Homepage nicht entgangen sein.

      Nur mal so zur Kenntnisnahme, bin ja nicht ISUV alleinig, lediglich Bestandteil dessen und andere ISUV´ler genauso wenn nicht noch aktiver, habe ich mich permanent mit MdB´s im Rahmen der Unterhaltsreform angelegt und für jeden zugänglich öffentlich kritisiert.

      Ich wünschte mir, dass Dein Interesse an den Aktivitäten von ISUV in diesem Hinblick eine prüfende Anfrage bezüglich Deiner Entscheidung einer Mitgliedschaft zu ISUV ist.
    • RE: Umgangskosten - Besuchswochenenden

      Ich kann mit meinen halbwüchsigen Kindern nicht mehr immer nur im Wald oder Stadtpark spazieren gehen.
      Auch die Zeit der freien Eintrittsgelder ist schon lange vorbei…
      Gehe du mal mit zwei Jungen 10 und 13 Jährig in die Stadt, oder nur ins Schwimmbad.
      Schon allein die Getränke, vom Essen ganz zu schweigen…
      Nochmals, die Kinder haben Bedürfnisse an den Vater, -und ich muss zugeben völlig zu Recht…-
      Übrigens leiste ich mir den Luxus meinen Kindern auch bei mir Zuhause eine „Heimat“ zu bieten, da ist es mit Luftmatratzen aufpumpen nicht mehr getan… Auch bei Euch kann das nicht die ganze Kindheit über durch so durchgezogen werden. Ich will meinen Buben immer noch so gut wie möglich als Elternteil erhalten bleiben.
    • RE: Umgangskosten bei Kindesumgang

      Hallo Evra
      Ich will mir jetzt doch die Antwort nicht ganz verkneifen, aber verstehe es bitte mit etwas Humor… Es ist ohne Zynismus meinerseits gedacht.
      So, so -in die Mischkalkulation mit eingerechnet-
      Also, diesen Berechnungsschlüssel möchte ich gerne Erläutert sehen. Da ist die Quadratur des Kreises erstmalig gelungen
      Es spielte dabei vermutlich keine Rolle ob es sich bei den Kindesumgängen um 1, 2, 3, oder noch mehr Kinder handelt, oder ob überhaupt Kindesumgang vollzogen wird.
      Das Alter spielt auch keine Rolle, ob nun 2 oder 17 Jahre…
      Wenn das alles so einfach sein kann, dann frage ich mich manchmal warum die Ausarbeitung
      Und Ergänzung der Düsseldorfer Tabelle immer so aufwendig gehandhabt wird.