Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Pflegegeld.
Ich habe eine Tochter 21 Jahre. Sie ist Autist und lebt bei meiner
Exfrau.
Meine Tochter befindet sich täglich von ca 8.00 bis 16.00 Uhr in
einer Werkstufe. Meine Exfrau erhält für die Pflege ein Pflegegeld
nach der Pflegeversicherung in der Stufe 3.
Nun habe ich unter Punkt 2.8 der Leitlinien des OLG Hamm
folgendes gelesen:
Verstehe ich das richtig, dass zumindest ein Teil des Pflegegeldes meiner Exfrau als Einkommen angerechnet werden kann ??
LG
jogibaer
ich habe eine Frage zum Pflegegeld.
Ich habe eine Tochter 21 Jahre. Sie ist Autist und lebt bei meiner
Exfrau.
Meine Tochter befindet sich täglich von ca 8.00 bis 16.00 Uhr in
einer Werkstufe. Meine Exfrau erhält für die Pflege ein Pflegegeld
nach der Pflegeversicherung in der Stufe 3.
Nun habe ich unter Punkt 2.8 der Leitlinien des OLG Hamm
folgendes gelesen:
Pflegegeld nach dem PflegeversicherungG (§§ 37 ff SGB XI), das an den Pflegenden weitergeleitet wird, ist nur unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 6 SGB XI Einkommen. Pflegegeld nach § 64 SGB XII für eigene schwerbehinderte Kinder und nach § 39 SGB VIII für die Aufnahme fremder Kinder ist mit seinem im Einzelfall zu bemessenden Vergütungsanteil Einkommen
Verstehe ich das richtig, dass zumindest ein Teil des Pflegegeldes meiner Exfrau als Einkommen angerechnet werden kann ??
LG
jogibaer