Darf neuer Partner in gemeinsamen haus übernachten

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    • Darf neuer Partner in gemeinsamen haus übernachten

      Hallo,

      hoffe hier richtig zu sein,
      Ich habe mich Anfang Juli von meiner Frau getrennt - 16 Jahre zusamen, davon 4 verheiratet. Wir besitzen ein Haus 50/50 wo auch Schulden drauf sind. Anfänglich haben wir getrennt im Haus gelebt. Um dem ganzen Stress dann zu entgehen, bin ich Anfang September in eine möblierte Wohnung gezogen. Zwischenzeitlich habe ich auch eine neue Partnerin kennengelernt. Offiziell bin ich aber nie ausgezogen - bin mehrmals die Woche im Haus, Instandhaltung Post usw.. Ein Auzug kam nicht in Frage, da eine gütliche Einigung mit meiner Frau über den Hausrat usw. nicht klappt. Sie wird von ihrer Anwältin auch falsch beraten. Mein von mir vor der Ehe beschaffter Fernseher, der in der Ehe wg defekt ersetzt wurde gehört nun uns beiden usw..

      Da meine Nochfrau nun per Anwalt mit Untergehalt gedroht hat, bin ich mitte Dezember zu meiner Partnerin gezogen.

      Auch meine Nochfrau hat seit August eine neue "Fernbeziehung" - ihr Partner ist jede Woche 2-3 Tage in unserer Stadt und Sie übernachtet dann bei ihm im Hotel.
      Nun habe ich feststellen müssen, das eine neue Beziehung für mich viel zu früh war. Aus beruflichen Gründen werde ich für ein Jahr 600 Km entfernt arbeiten, am Wochenende aber gern in meiner Heimat sein. Aus diesem Grund möchte ich auch wieder in "mein" Haus einziehen, will dann dort an den Wochenenden wohnen.

      Für das Haus zahle ich z. Zt. den halben Abtrag, sie zusätzlich die Verbrauchskosten (Strom, Gas usw.). Was nach der Scheidung mit dem Haus passieren soll sagt sie auch nicht. ich würde schon gern jetzt verkaufen wollen, sie will es am liebsten in das Scheidungsverfahren einbringen um mich zu schädigen - verletzte Ehre usw..

      Parallel haben meine Frau und ich aber auch festgestellt das wir noch ne Menge füreinander empfinden. Sie sich aber nicht sicher ist was sie will.

      Hier nun meine Fragen:
      1. Sie möchte einerseits das ich ausziehe, meine Sachen mitnehme und die Schlüssel abgebe. Sie möchte dann in der Woche mit ihrem neuen Freund im Haus übernachten, nicht mehr im Hotel. Ich soll weiterhin den Abtrag zahlen. Darf er das ohne meine Einwilligung? Unsere Sachen (Pool, Küche, Bad) nutzen, und ich zahle aber schön weiterhin dafür ?

      2. Kann ich wieder ins Haus zurückziehen, wenn auch nur an den Wochenenden?

      3. wie kann ich sie überzeugen, eine gütliche Einigung - Mediation zuzustimmen um Kosten zu vermeiden, sie denkt ich würde sie bescheissen wollen

      4. wie kann man eine Versöhnung beginnen ?
      Gruß
      Heizo
    • RE: Darf neuer Partner in gemeinsamen haus übernachten

      Hallo Heizo,

      erst einmal willkommen im Forum!

      Eine rechtsverbindlcihe Auskunft kann ich Dir zwar nicht geben aber zumindest eine Empfehlung habe ich auf Lager.

      Mein jetziger LG hat Ähnliches hinter sich wie Du. Er hat sich getrennt, ist ausgezogen, sein Nochfrau wohnt weiter im gemeinsamen Haus, er zahlt alles weiter. Er hat, bevor sie mit dem Wunsch danach rüberkam, freiwillig seinen Schlüssel bei ihr abgegeben und muss nun als "Vollzahler" für Einlass klingeln und sich voranmelden.

      Ist ein blödes Gefühl für ihn aber für die Nochfrau etwas Sicherheit. Auch sie möchte sich jetzt ein eigenes Leben einrichten und das findet nach einer Trennung nun mal ohne den Expartner statt. Berücksichtige das bitte bei Deinem Begehren, in Dein Haus zurückkehren zu wollen.

      Das Dir unwohl ist dabei, das der neue Partner in Eurem Haus ein- und ausgeht kann ich zunächst einmal auch verstehen, fände es genauso blöd. Aber auch das solltest Du akzeptieren lernen. Immerhin warst Du derjenige, der die Trennung ursprünglich wollte.

      Wenn Du für Euch noch ein Chance willst und siehst, gib auch ihr die Gelegenheit, festzustellen, ob ihr noch was an Eurer Beziehung liegt. Will sagen, lass ihr die lange Leine, auch wenn es schwerfällt.

      Ich wünsche Dir Kraft und Durchhaltevermögen und etwas Gelassenheit!

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Darf neuer Partner in gemeinsamen haus übernachten

      Hi allegria,

      vielen Dank für Deine Antwort...
      Ich habe kein Problem, dass sie ein eigenes Leben führen will/möchte.

      Ich war in der gesamten Trennungsphase immer fair zu ihr und eine gewisse Fairness erwarte ich nun auch. Auch sie köntte sich doch eine eigene Wohnung nehmen und wir könnten das Haus gemeinsam verkaufen und die Scheidung durchführen. So könnten beide wieder ein neues Leben beginnen. Das wäre Möglichkeit eins, da gibt es aber noch die andere Variante. Ich bin ein halbes Jahr aus dem Haus (habe ihr rechtlich das Nutzungsrecht überlassen), er zieht mit ein, sie stimmt der Scheidung nicht zu und ich zahle ab heute 2,5 Jahre Abtrag + Unterhalt. Sie beginnt ihr neues Leben mit ihrem Partner und ich gucke relativ dumm aus der Wäsche - auch wenn ich die Trennung wollte. Ist mir alles bewusst, aber ist das gerecht ? Auch ich habe doch ein Recht auf ein neues Leben. Und nicht erst nach 3 Jahren ?! Sie hat's doch dann sofort.

      Gruß vom Heizo
      Gruß
      Heizo
    • RE: Darf neuer Partner in gemeinsamen haus übernachten

      Hallo Heizo,

      wenn Ihr Euch darauf einigen würdet, das Haus zu verkaufen, wär's sicher die beste Variante. Ihr hättet einen sauberen Schnitt und keiner von Euch das Gefühl, hausseitig den Kürzeren gezogen zu haben.

      Der Hausverkauf ist im Falle meines LG tabu, weil a) die Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben sollen und b) Emotionen im Haus stecken (wurde auf elterlichem Grundstück errichtet). Anders wäre es viel einfacher.

      Ich drück Dir die Daumen für ein gutes Gelingen.

      LG allegria
      Leben muß man das Leben vorwärts, verstehen kann man es nur rückwärts. (Sören Kierkegaard)
    • RE: Darf neuer Partner in gemeinsamen haus übernachten

      Hallo heizo,

      Du solltest hier verschiedene Ebenen nicht miteinander vermischen.

      Da ist auf der einen Seite die Tatsache, dass Du Deinen Wohnplatz "gemeinsames haus" aufgegeben hast. Damit kann sie alleine bestimmen, wer dort verkehrt.

      Die andere Frage ist, wie der Abtrag zu regeln ist. Wenn jeder seinen Anteil zahlt, sehe ich da kein Problem. Eine ganz andere Frage ist, ob und wie sie noch zusätzlich auf Deinen Anteil Miete an Dich zahlen muss.

      Tja, Versöhnung? Sie scheint ja bei aller Sympathie nicht zu wollen, womit wir dann am Ende der Geschichte wären!

      Gruss