Ehefrau nach Deutschland

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    • Ehefrau nach Deutschland

      Prosit Neu Jahr!!!
      Hallo zusammen,
      bin wahrscheinlich im falsch Forum gelandet...??
      Möchte es dennoch versuchen, hoffend das jemand mir ein paar Tips geben kann.
      Situation:
      Meine Frau is Chinesin, ich bin Niederländischer Staatsbürger, wohne und arbeite seit 1977 in Deutschland.
      Nun bin ich seit über 2 Jahre krank geschrieben, bin jetzt aus gesteuert und lebe von das bisschen Geld (1048 euro) vom Arbeitsamt. Habe aber immer noch mein Arbeitsplatz. Antrag auf Rente ist seit einem Jahr gestellt, noch kein Bescheid erhalten.
      Nun wollen wir natürlich zusammen leben.
      Ob sie noch ein Touristen Visum braucht versuche ich vom Chinesischem Konsulat zu erfahren, währe aber auch dankbar wenn ich hier darüber etwas erfahren kann.
      Könnte aber die D. Regierung / Ausländeramt und da ein Strich durch die Rechnung machen weil mein Einkommen so niedrig ist?
      Wie seht es aus bis sie ihre ständige Aufenthalt hier bekommen kann?
      Ich bin natürlich bereit weitere info's zu geben.
      Im voraus vielen Dank für eure Tips und Hilfe.
      MfG
      Duebel.
    • RE: Ehefrau nach Deutschland

      Hallo duebel,

      ich weiss nicht, ob dir das Chinesische Konsulat da weiterhelfen kann. Ich denke eher, dass die Deutschen Behörden für eine Aufenhaltserlaubnis zuständig sind.

      Aufenthaltsgenehmigungen werden durch das lokale Ausländeramt ausgestellt. Ansonsten gibt auch das Auswärtige Amt Auskunft. Auf jeden Fal muss das vor Ausreise aus China beantragt werden.

      Viel Glück,

      cambio
    • RE: Ehefrau nach Deutschland

      hallo,

      ist zwar eigentlich eine ausländerrechtliche Angelegenheit, haber trotzdem:

      Die Frau kann nur nach Deutschland geholt werden, wenn er für sie finanziell sorgen kann. Ausserdem muss sie Deutsch können, und das auch nachweisen, ehe sie einreist. Sonst läuft da nichts!

      Ob sie in die Niederlande kann, weiss ich nicht, das ist niederländisches Recht!

      Gruss
    • RE: Ehefrau nach Deutschland

      Hallo Duebel,

      ich weiss nicht ob Du schon verheiratet bist oder vorhattest. Die Voraussetzungen für den Aufenthalt Deiner Frau findest Du im Aufenthaltsgesetz vom 19. 8. 2007.

      Auf keinen Fall Deine Frau mit einem Touristenvisum herholen und evtl. noch in Dänemark heiraten. Das geht richtig daneben und die Ehefrau muß ggf. wieder ausreisen und auf dem Wege der Familienzusammenführung nach Deutschland unter den Voraussetzungen des o. a. Gesetzes kommen. Dann greifen auch die neuen Vorschriften der Integrationsverordnung. Sprachkenntnisse sind in ausreichender Form bereits in China zu erwerben. Falls ihr noch nicht verheiratet seit, also ein "Heirats-Visum" in China beantragen. Die Zukünftige muß sich einer Sprachprüfung in der Botschaft unterziehen.

      Die Voraussetzungen hier sind je nach Bundesland noch zusätzlich durch landesrechtliche Verordnungen bestimmt. Es kommen zum Ansatz:
      Das Einkommen, die Größe der Wohnung, die Mietbelastung usw. Wenn unter dem Strich kaum was zum Leben übrig bleibt, dann wird die Einreise zum Problem, ggf. auch zum Härtefall mit jahrelanger Wartezeit. Hintergrund, man möchte nicht, das zureisende Familienmitglieder oder die ganze Familie zum Sozialfall wird.

      So weit mir bekannt ist, sind die Regelungen in den Niederlanden fast gleichlautend, denn die ganze Prozedur ist zwischenzeitlich Europa-Recht, mit geringen Abweichungen, die im Grunde genommen fast immer über das Europa-Recht hinausgehen, also noch einschränkender sind. Da Du aber in Deutschland lebst würde ich mich der deutschen Bürokratie stellen, denn schließlich wollt ihr beide ja in Deutschland leben.

      Viel Glück,
      Deathwyrm
      Menschen, die wir lieben, bleiben für immer,
      denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen.
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