Unterhaltsberechnung

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    • Unterhaltsberechnung

      Hallo zusammen,

      auf der Suche nach dem Stein der Weisen.... oder nach jemandem, der sich zu äussern wüsste, wie nach dem 1.1. zu rechnen wäre (OLG Saarland):

      Eckdaten:
      Einkommen Mann: brutto 6700 EUR, versteuert nach StKl3
      Einkommen Ex-Frau: 0

      Kind aus 1. Ehe = 9 Jahre
      4. Klasse Ganztagsgrundschule

      Kind aus 2. Ehe = <1 Jahr

      neue Ehefrau erwerbstätig (aber doch eigentlich in der Berechnung als überobligatorisch anzusehen, oder?)

      Wenn wir denn ein Mangelfall wären, wäre es ja einfach zu errechnen, aber so......: Hilfe??????

      Gruss,
      melmar
    • RE: Unterhaltsberechnung

      Hallo melmar,

      Unterhalt wird nach Nettoeinkünften berechnet. Gib mal Dein bereinigtes durchschnittliches Nettoeinkommen an.

      1. Wessen Unterhaltsansprüche sollen denn errechnet werden ?
      2. Liegen schon Titel für etwaige Unterhaltsansprüche vor und wann sind sie errichtet worden ?
      3. Wann ist Deine erste Ehe geschieden worden und wie lange dauerte sie?

      MfG
      Prinzip

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