Abtrennung VSA vom Scheidungsverfahren

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    • Abtrennung VSA vom Scheidungsverfahren

      Hallo, liebes Forum:

      Unser Scheidungsverfahren ist knapp ein Jahr gelaufen. Heute hat das Gericht mich per Brief in Kenntnis gesetzt , dass Ex eine Antrag auf Antrennung der Versorgungsausgleich gestellt hat. Als Begründung wurde durch RA der Ex angegeben, dass Ex schnell wie möglich geschieden werden möchte. Sie befindet sich in Berufsausbildung mit den anstehedenden Prüfungen. Da das Scheidungsverfahren sich wegen VSA in die "unzumutbare" Länge zieht, sei Ex mit ihrer Ausbildung und Prüfungen überfordert.
      Diese Situation sei für Ex unzumutbar, deshalb sei die Abtrennung der VSA vom Schiedungsverfaren sowie die Bestimmung des Scheidungstermins dringend geboten.

      Warum Ex sich jetzt beeilt, interessiert mich eigentlich nicht. Mich interessiert nur, ob es irgendwelche Vor- und Nachteile für mich geben wird, wenn die VSA vom Scheidungsverfahren abgetrennt wird. Könnte jemand mir was dazu sagen? Vielen Dank!

      Schönen Gruss
      Peter
    • RE: Abtrennung VSA vom Scheidungsverfahren

      Hallo peter_llu,

      die etwaige Abtrennung des VA hat aus juristischer Sicht für Dich weder Vor- noch Nachteile. Die für die Durchführung des VA maßgebliche Ehezeit bleibt gleich.

      Da es sich bei § 628 ZPO, der die Frage einer Abtrennung regelt, um eine absulute Ausnahmevorschrift handelt, kann ich mir aber nicht vorstellen, dass dem gegnerischen Antrag mit der vorliegenden Begründung stattgegeben wird.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Abtrennung VSA vom Scheidungsverfahren

      Hallo, Prinzip, evra,
      vielen Dank für die Erklärung.

      Hallo, Wolfgang,

      das frage ich mich auch. Was ich weiss ist nur dass die vom Deutschen Rentenversicherungsanstalt in August erteilte Auskunft zum Versorgungsausgleich seitens Ex widersprochen wurde (keine Ahnung warum). Es sei nicht zu erkennen, wann mit dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens zu rechnen ist, so der RA der Ex.

      Ich habe vermutet, dass es Schwierigkeiten mit dem länderübergreifenden Versorgungsausgleich geben könnte, habe jedoch keine weitere Forderung vom Gericht erhalten, seitdem ich die Auskunft über all meine Rentenversicherungen (inkl. Schweizerischer) an die Deutsche Rentenversicherung schon im Mai 2007 geschickt hatte.

      Gruss & allen fröhliche Weihnachten
      Peter
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