Moin Moin,
da das Reformforum geschlossen ist, möchte ich ein soeben bei mir eingegangenes Schreiben des Bundespräsidialamtes hier posten.
Zur Vorgeschichte: Ich hatte per E-Mail eine Anfrage an den Bundespräsidenten gerichtet, wann er denn gedenkt seine Unterschrift unter die Gesetzesänderungen (welche ja am 30.11.07 durch den Bundesrat "gewunken" wurden) zu setzen.
Heute (also am 20.12.07) bekam ich die Antwort, aus der ich nachfolgend einmal vollumfänglich zitiere:
Sehr geehrter Herr ...,
auf Ihre elektronische Anfrage vom 10.12.07 hin kann ich mitteilen, dass das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts inzwischen im Bundespräsidialamt eingegangen ist.
Es wird derzeit im Rahmen des Ausfertigungsverfahrens in dem vom Grundgesetz vorgesehenen Umfang geprüft. Ein Termin für den Abschluss der Prüfung oder die Unterzeicnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten kann derzeit nicht genannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Seegmüller
Datiert ist das Schreiben auf den 17.12.07. Und nun, was wenn der Präsident nicht vor dem 31.12.07 unterschreibt? Wie sieht es dann mit der In-Kraft-Setzung zum 01.01.08 aus?
Ein frohes Fest trotz allem wünscht
der Wassermax
da das Reformforum geschlossen ist, möchte ich ein soeben bei mir eingegangenes Schreiben des Bundespräsidialamtes hier posten.
Zur Vorgeschichte: Ich hatte per E-Mail eine Anfrage an den Bundespräsidenten gerichtet, wann er denn gedenkt seine Unterschrift unter die Gesetzesänderungen (welche ja am 30.11.07 durch den Bundesrat "gewunken" wurden) zu setzen.
Heute (also am 20.12.07) bekam ich die Antwort, aus der ich nachfolgend einmal vollumfänglich zitiere:
Sehr geehrter Herr ...,
auf Ihre elektronische Anfrage vom 10.12.07 hin kann ich mitteilen, dass das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts inzwischen im Bundespräsidialamt eingegangen ist.
Es wird derzeit im Rahmen des Ausfertigungsverfahrens in dem vom Grundgesetz vorgesehenen Umfang geprüft. Ein Termin für den Abschluss der Prüfung oder die Unterzeicnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten kann derzeit nicht genannt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Seegmüller
Datiert ist das Schreiben auf den 17.12.07. Und nun, was wenn der Präsident nicht vor dem 31.12.07 unterschreibt? Wie sieht es dann mit der In-Kraft-Setzung zum 01.01.08 aus?
Ein frohes Fest trotz allem wünscht
der Wassermax