Gerichtsgebühren

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    • Gerichtsgebühren

      Nach "Scheidungskosten" verschoben. Mfg WB


      Hallo an alle,
      kann mir jemand sagen, ob ich für das anrufen eines ruhenden Gerichtsverfahrens zusätzliche Gebühren zahlen muss?
      Mein Anwalt hatte mich überredet das Verfahren ruhen zu lassen, da der neue Anwalt meines Ex (der 3. Anwalt...) meinte wir kommen zu einer gütlichen Gesamtlösung... Nun sind 3 Monate vergangen und ich bekomme nicht einmal die Zustimmung für ein geinsames Wertachten der Immobilie, welches die Grundlage für die Berchnungen zu einer Gesamtlösung wäre...
      Wäre nett wenn mir jemand antworten könnte..
      Danke Juli

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wolfgang Becker ()

    • RE: Gerichtsgebühren

      Hallo, Juli!

      Du schreibst:
      kann mir jemand sagen, ob ich für das anrufen eines ruhenden Gerichtsverfahrens zusätzliche Gebühren zahlen muss? ... Nun sind 3 Monate vergangen und ich bekomme nicht einmal die Zustimmung für ein geinsames Wertachten der Immobilie
      Geht es noch um das Teilungsversteigerungsverfahren oder was ist gerade am Gericht anhaengig, sprich: welches Verfahren um welchen Gegenstand *ruht* zur Zeit?

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Gerichtsgebühren

      Hallo,
      es handelt sich um ein §426 er Verfahren. Also mein Ex mann schuldet mir noch 10000.-€, welche sein Anteil an einem (gesamtschuldnerische Haftung) Zwischenkredit war, den ich letztes Jahr im April zurückzahlen musste, nachdem er sich weigerte.
      Es sind noch verschiedene andere Dinge zu regeln. Aber es geht nun gezielt um dieses eine Verfahren, da der Versuch eine Gesamtlösung herbeizuführen von der Gegenseite nicht angenommen wird.
      Nachdem ich ja nun 2 Monate nichts gehört habe würde ich gerne das Verfahren wieder angängig machen.
      Gruß Juli
    • RE: Gerichtsgebühren

      Dann, Juli, ...

      es handelt sich um ein §426 er Verfahren. ...
      Nachdem ich ja nun 2 Monate nichts gehört habe würde ich gerne das Verfahren wieder angängig machen.
      ... sollte ein *Aufrufen* des ruhenden Verfahrens keine erneuten Gerichts-/Anwaltskosten verursachen. Relevant wird eben sein, ob das (bisherige) Verfahren ausgesetzt bzw. ruhend erklaert oder fuer erledigt.

      Gruss, Andreas
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    • RE: Gerichtsgebühren

      Hallo, Juli, ...

      das Verfahren ... wurde zum "ruhen" gebracht. Seh ich das richtig, dass da dann keine Gebühren fällig werden?
      Ja, es fallen fuer das wieder Aufrufen desselben (zwischenzeitlich ruhenden) Verfahrens m. W. keine zusaetzlichen Gebuehren an.

      Gruss, Andreas
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