Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

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    • Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Moin moin!

      Am 17.12.07 soll im Rahmen einer Pressekonferenz am OLG Düsseldorf die neue DTab vorgestellt werden. So weit, so gut. Bislang habe ich für die Ermittlung meiner Unterhaltszahlungen sowohl die DTab als auch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGS genutzt. Nun habe ich an das OLG SL die Anfrage gestartet, wann denn die neuen Leitlinien auf deren Homepage veröffentlicht werden.

      Die prompte Antwort war: "Frühestens Ende Januar"!

      Was ist das für ein Mist? :rolleyes: Wie soll ein Normalsterblicher denn nun rechnen und welche Folgen ergeben sich schlechtestenfalls für mich daraus, wenn ich vorerst nach dem alten Berechnungsschema weiterzahle?

      Es grüßt
      der Wassermax
    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Hallo Wassermax ,
      für wen zahlst Du denn Unterhalt ? Minderjährige oder volljährige Kinder, Ehegattenunterhalt ?

      Die offizielle neue Düsseldorfer Tabelle habe ich bereits. Wenn keine Einkommensveränderungen vorliegen, wird sich beim Kindesunterhalt wenig ändern. Die Leitlinien liegen auch vom OLG Düsseldorf noch nicht vor.

      MfG
      Prinzip
    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Moin moin.

      Original von Prinzip
      Hallo Wassermax ,
      für wen zahlst Du denn Unterhalt ? Minderjährige oder volljährige Kinder, Ehegattenunterhalt ?

      Für ein minderjähriges Kind, ein volljähriges Kind (z.Zt jedoch nicht, da das Kindeseinkommen/Aubildungsentgelt zu hoch ist) und Aufstockungsunterhalt für die Ex-Frau.

      Original von Prinzip
      Die offizielle neue Düsseldorfer Tabelle habe ich bereits. Wenn keine Einkommensveränderungen vorliegen, wird sich beim Kindesunterhalt wenig ändern.

      Einkommensänderungen liegen vor. Die neue Tabelle (Stand 01.01.08) ist auf der Homepage des OLG übrigens noch nicht veröffentlicht:
      olg-düsseldorf.de/presse/mater…07-12-10%20PMPKUnterh.pdf

      Es grüßt
      der Wassermax

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von gelöscht-007255 ()

    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Hallo,
      ging es bei der Eingangsfrage nicht (auch) um die Unterhaltsleitlinien wie im Threadtitel angegeben?[img]http://www.smilies-world.de/smilies/smilies_Picture/3d_smilies/naseboren.gif[/img]
      Die Leitlinien liegen auch vom OLG Düsseldorf noch nicht vor.

      Und wann ist damit zu rechnen?
      Gruß
      Nachdenker
      Nachdenker

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nachdenker10 ()

    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Hallo Wassermax, auch Richter wollen mit ihren Familien Weihnachten feiern, und können sicherlich nicht bei solch doch großen Änderungen gleich neue Leitlinien "aus dem Ärmel schütteln".

      Da werden erst mal einige Konferenzen stattfinden müssen, dazu muß man die verschiedenen Leute, deren Termine "unter einen Hut" bekommen.

      Also lass die "guten" Leutchen mal in aller Ruhe das alles "verhackstücken". Mit einer "schnell dahingepfuschten" Leitlinie wäre ja auch niemand geholfen.

      Wäre denn wirklich zum 1. 1. 2008 ne Änderung fällig ?
      Wenn, dann vereinbare am Besten mit Ex zumindest einen Teil (was Du meinst dass es weniger werden könnte) des EU auf ein Konto geht und dann "später" gemäß dem neuen Ergebnis verteilt wird.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Moin Moin,

      Herr Moderator :)

      Ich habe nichts dagegen, dass sich die Vertreter der Gerichtsbarkeit in aller Muße dem Weihnachtsfest widmen, bevor sie sich in gemeinschaftlichen Meetings den zu überarbeitenden Leitlinien stellen. Nur wurden die Gesetzesänderungen bereits am 30.11.07 durch den Bundesrat hindurch gewunken. Ich habe auf der Homepage des Bundespräsidenten leider keinen Hinweis gefunden, wann er sich dazu hergibt, seine Unterschrift darunter zu setzen und auf eine diesbezügliche schriftliche Anfrage leider noch keine Antwort erhalten, weil sich seine Referenten/Mitarbeiter vermutlich einer vorweihnachtlich besinnlichen Zeit widmen.

      Was ich moniere ist, dass man sich sehr lange Zeit genommen hat, um die Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen und den Kram nun in einer Hauruck-Aktion durchpeitscht, denn zwischen Unterzeichnung des Bundespräsidenten und In-Kraft-Treten zum 01.01.08 dürften keine drei Wochen liegen. „Normalsterblichen“ wie mir wird das Handwerkszeug in Form der DTab und der Leitlinien nicht so rechtzeitig zur Verfügung stellt, dass ich mit angemessener Vorlaufzeit Lesen, Verstehen, Rechnen und hier noch mal Nachfragen kann bevor ich meinen Unterhalts-Dauerauftrag ändern muss. Und aufgrund eines geänderten Einkommens bei mir, bei meiner Ex und bei meinen Kindern werde ich meinen Zahlungsbetrag sicherlich anpassen müssen.

      Nichtsdestotrotz, Dein Hinweis mit dem Konto ist gut, dafür sage ich vielen Dank.

      Es grüßt
      der Wassermax
    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Hallo Wassermax,

      was mir auffällt, ist, dass Du für Dich Vorlaufzeit in Anspruch nehmen willst, völlig zu Recht. Aber allen anderen dieses Recht auf Vorlaufzeit absprichst! Sorgfältiges Arbeiten geht nun mal nicht von jetzt auf gleich. Auch nicht bei dem Düsseldorrfer OLG oder anderen!

      Gruss
    • RE: Keine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.08?!

      Hallo Wassermax,

      Du hast doch schonmal die Empfehlung der neuen DT, wenn Du ausgehend hiervon schon mal neu und objektiv rechnest und das den Berechtigten mitteilst, haben diese doch ebenso keine weitere Grundlage durch noch des Fehlens einer UHL für diesen Rechtsbezirk, dagegen zu argumentieren.
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