Hallo liebe Forenteilnehmer,
ich lese gerade den §1578b des neuen Unterhaltsrechts dort steht:
Meine Frage ist nur, was bedeutet der Begriff "angemessener Lebensbedarf"?
Kennt jemand die Definition?
Danke & Gruß
Joerg
ich lese gerade den §1578b des neuen Unterhaltsrechts dort steht:
Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn...
Meine Frage ist nur, was bedeutet der Begriff "angemessener Lebensbedarf"?
Kennt jemand die Definition?
Danke & Gruß
Joerg