"bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Hallo zusammen,

      folgendes frage ich mich seit kurzem, auch im Hinblick auf die neuen Unterhaltsbeiträge zum 1.1.08.

      Ich habe aus meiner mittlerweile geschiedenen Ehe 2 Kinder hervorgebracht, 15 und 19 Jahre, für die ich lt. DDTabelle nach Stufe 6 Unterhalt bezahle.

      Zugleich lebe ich aber mit meine neuen Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern zusammen (11+13 Jahre). Sie erhält Kindesunterhalt ebenso nach Stufe 6 und bezieht eigenes Einkommen aus einer Halbtagsstelle.

      Nun erwartet ja die halbe Welt, dass ich für meine LG auskomme, d.h. soweit für die finanziellen Verpflichtungen aufkomme. Wegen ihrer Beziehung zu mir erhält sie keinen Ehegattenunterhalt mehr, sie ist in Steuerklasse 1, erhält keinen Haushaltsfreibetrag, muß sich wegen "meiner" Betreuung (Haushaltsführung) fiktives Einkommen anrechnen lassen und...und...und... Sie stünde sich wahrscheinlich als Alleinlebende finanziell besser.

      Meine Frage ist nun, ob ich diese "Verpflichtungen" aus der Lebensgemeinschaft irgendwie auf meinen zu leistenden Kindesunterhalt anrechnen kann?

      Danke für Eure Denkanstöße.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wg1965 ()

    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Hallo wg1965,

      ab dem 01.01.2008 wird Deine LG wohl kaum noch einen EU-Anspruch geltend machen können, somit gibt es hier keine Denkanstösse wie Du Dich Deiner Unterhaltspflicht auch nur ansatzweise entziehen könntest.
    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      ...man könnte es auch so erklären:
      Ggü. Deiner LG bist Du nicht zum Unterhalt verpflichtet, Deine "Unkosten" (hast ja auch Vorteile hierdurch) für diese LG wirst Du nicht ansetzen können. Selbst wenn Du sie heiraten solltest, gehen Deine unterhaltsberechtigten Kinder nach BGB-E §1609 im Rang vor.
      Gib´ lieber Acht, dass nicht Deine Kinder durch diese LG mehr verlangen, oder wieviel KU leistest Du bereits?
    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      [img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a090.gif[/img] Danke Uwe_F!

      Mir waren die vielen 6er bei diesem "Jackpot" deutlich zuviel :D

      Hallo wg1965!

      Dann werden Deine Kinder zumindest nicht mehr verlangen können als das was sie bisher erhalten, vorbehaltlich der neuen bevorstehenden DT.
      Für Deine LG sehe ich jedoch für den fortgesetzten, wenn auch niedrigen, EU keinen hier bisher vorgetragenen Grund.
    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Ja danke für die Auskunft. Ein Trost, dass es nicht mehr werden darf *g*

      Trotzdem erahne ich hier einen Hauch von Ungerechtigkeit. Nicht gegenüber meiner Kinder, die schon versorgt sein sollten, wohl aber gegenüber dem Staat, der so das Zusammenleben "bestraft".
    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Hallo wg1965,

      Trotzdem erahne ich hier einen Hauch von Ungerechtigkeit.

      Diese ich noch nicht zu erkennen vermag. Deine Kinder müssen nicht durch Einschränkung Ihres Unterhaltsbedarfes andere leistungsfähige/-mögliche Erwachsene finanzieren.
      Der BGH hat eindeutig alle Kinder vorrangig erwerbsfähiger Erwachsener gestellt, m.E. zu Recht, denn zum einen können Kinder für Ihren Bedarf schlechterdings selbst arbeiten gehen, Erwachsene schon, und zum anderen Kinderarbeit korrekterweise hier verboten ist.
    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Hallo wg1965,

      ich leide mit Dir, naja, ich kann Dich gut verstehen.

      Bin in einer ähnlichen Situation wie Du:

      - zahle Unterhalt für drei Kinder (19,18,12)
      - lebe gemeinsam mit meiner LG und ihren beiden Kindern (14,16).

      Meine LG bekommt KU und (noch) EU, ist in Steuerklasse 1 und musste sich 250€ wegen Haushaltsführung anrechnen lassen! :rolleyes:

      Bei meiner LG fallen ca. 150€ Lohnsteuer im Jahr an (in Steuerklasse 2 würde keine anfallen). Das ist ärgerlich :evil: aber dennoch überwiegen die Vorteile des gemeinsamen Wohnens - eine (etwas höhere) Miete, eine Küche, eine Waschmaschine, ein Trockner, einmal Heizkosten, einmal GEZ, einmal Kabelfernsehen, einmal Internet, einmal Telefon, einmal Grundgebühr für Müllabfuhr, usw...), und das alles halbe halbe - so gleiche ich ihren Nachteil beim EU aus - und wenn mal ein paar Socken von mir dabei sind, werden sie nicht aussortiert sondern mitgewaschen ;) UND ich geniesse das Leben mit einer attraktiven Frau und ihren beiden Kindern :] Getrennt Leben ist auf jeden Fall teurer.

      Hat Dir jetzt nicht wirklich geholfen, oder?
      Na jedenfalls bist Du nicht alleine und bleib 8 )

      Gruss Schnurps

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Schnurps63 ()

    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Hallo schnurps63,

      Getrennt Leben ist auf jeden Fall teurer.

      Wirklich wenn LG vorhanden ?( , ich zitiere:

      aber dennoch überwiegen die Vorteile des gemeinsamen Wohnens - eine (etwas höhere) Miete, eine Küche, eine Waschmaschine, ein Trockner, einmal Heizkosten, einmal GEZ, einmal Kabelfernsehen, einmal Internet, einmal Telefon, einmal Grundgebühr für Müllabfuhr, usw...), und das alles halbe halbe - so gleiche ich ihren Nachteil beim EU aus - und wenn mal ein paar Socken von mir dabei sind, werden sie nicht aussortiert sondern mitgewaschen UND ich geniesse das Leben mit einer attraktiven Frau und ihren beiden Kindern
    • RE: "bereinigtes" Einkommen bei Lebensgemeinschaft

      Hallo Schäng,

      sorry, ich hätte es besser formulieren sollen. Ich beziehe das "Getrennt leben ist auf jeden Fall teurer" auf die folgende Aussage von wg1965:

      Sie stünde sich wahrscheinlich als Alleinlebende finanziell besser.


      Ich hoffe es ist jetzt klar, wie ich es gemeint habe.

      Gruss Schnurps