Hallo zusammen,
folgendes frage ich mich seit kurzem, auch im Hinblick auf die neuen Unterhaltsbeiträge zum 1.1.08.
Ich habe aus meiner mittlerweile geschiedenen Ehe 2 Kinder hervorgebracht, 15 und 19 Jahre, für die ich lt. DDTabelle nach Stufe 6 Unterhalt bezahle.
Zugleich lebe ich aber mit meine neuen Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern zusammen (11+13 Jahre). Sie erhält Kindesunterhalt ebenso nach Stufe 6 und bezieht eigenes Einkommen aus einer Halbtagsstelle.
Nun erwartet ja die halbe Welt, dass ich für meine LG auskomme, d.h. soweit für die finanziellen Verpflichtungen aufkomme. Wegen ihrer Beziehung zu mir erhält sie keinen Ehegattenunterhalt mehr, sie ist in Steuerklasse 1, erhält keinen Haushaltsfreibetrag, muß sich wegen "meiner" Betreuung (Haushaltsführung) fiktives Einkommen anrechnen lassen und...und...und... Sie stünde sich wahrscheinlich als Alleinlebende finanziell besser.
Meine Frage ist nun, ob ich diese "Verpflichtungen" aus der Lebensgemeinschaft irgendwie auf meinen zu leistenden Kindesunterhalt anrechnen kann?
Danke für Eure Denkanstöße.
folgendes frage ich mich seit kurzem, auch im Hinblick auf die neuen Unterhaltsbeiträge zum 1.1.08.
Ich habe aus meiner mittlerweile geschiedenen Ehe 2 Kinder hervorgebracht, 15 und 19 Jahre, für die ich lt. DDTabelle nach Stufe 6 Unterhalt bezahle.
Zugleich lebe ich aber mit meine neuen Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern zusammen (11+13 Jahre). Sie erhält Kindesunterhalt ebenso nach Stufe 6 und bezieht eigenes Einkommen aus einer Halbtagsstelle.
Nun erwartet ja die halbe Welt, dass ich für meine LG auskomme, d.h. soweit für die finanziellen Verpflichtungen aufkomme. Wegen ihrer Beziehung zu mir erhält sie keinen Ehegattenunterhalt mehr, sie ist in Steuerklasse 1, erhält keinen Haushaltsfreibetrag, muß sich wegen "meiner" Betreuung (Haushaltsführung) fiktives Einkommen anrechnen lassen und...und...und... Sie stünde sich wahrscheinlich als Alleinlebende finanziell besser.
Meine Frage ist nun, ob ich diese "Verpflichtungen" aus der Lebensgemeinschaft irgendwie auf meinen zu leistenden Kindesunterhalt anrechnen kann?
Danke für Eure Denkanstöße.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wg1965 ()