Hallo,
ich bin neu hier und wäre sehr dankbar für Informationen darüber wie man es schafft eine einvernehmliche Scheidung ordnungsgamäß hinzukriegen.
Offenbar habe ich mir das alles zu einfach vorgestellt. Aber mal eins nach dem anderen.
Wir - kinderlos - sind uns einig insoweit, daß mir mein Mann die Hälfte des gemeinsamen Hauses auszahlen wird (haben wir bereits schätzen lassen). Damit sollen dann alle weiteren Ansprüche abgegolten sein, d.h. auf Unterhalt nach der Scheidung will ich verzichten, nicht zuletzt weil ich endlich unabhängig sein und auf eigenen Füßen stehen will.
Wir dachten wir setzen eine Vereinbarung auf und das wird dem Gericht so mitgeteilt. Jetzt finde ich hier im Forum aber Hinweise, daß es einen Unterschied zwischen 'zur Akte geben' und 'zu Protokoll geben'
gibt.
Die Scheidung ist noch nicht eingereicht, das wird ca. im Mai stattfinden.
Was muß man beachten, damit sich der Streitwert nicht unnötig erhöht? Momentan ist meine Anwältin nur von den beiden Gehältern x 3 ausgegangen. Sie sagt die Informationen über unsere Vereinbarung wird erst im 2. Schritt zum Gericht gegeben.
Ich bin jetzt ziemlich ratlos was richtig und falsch ist. Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
ich bin neu hier und wäre sehr dankbar für Informationen darüber wie man es schafft eine einvernehmliche Scheidung ordnungsgamäß hinzukriegen.
Offenbar habe ich mir das alles zu einfach vorgestellt. Aber mal eins nach dem anderen.
Wir - kinderlos - sind uns einig insoweit, daß mir mein Mann die Hälfte des gemeinsamen Hauses auszahlen wird (haben wir bereits schätzen lassen). Damit sollen dann alle weiteren Ansprüche abgegolten sein, d.h. auf Unterhalt nach der Scheidung will ich verzichten, nicht zuletzt weil ich endlich unabhängig sein und auf eigenen Füßen stehen will.
Wir dachten wir setzen eine Vereinbarung auf und das wird dem Gericht so mitgeteilt. Jetzt finde ich hier im Forum aber Hinweise, daß es einen Unterschied zwischen 'zur Akte geben' und 'zu Protokoll geben'
gibt.
Die Scheidung ist noch nicht eingereicht, das wird ca. im Mai stattfinden.
Was muß man beachten, damit sich der Streitwert nicht unnötig erhöht? Momentan ist meine Anwältin nur von den beiden Gehältern x 3 ausgegangen. Sie sagt die Informationen über unsere Vereinbarung wird erst im 2. Schritt zum Gericht gegeben.
Ich bin jetzt ziemlich ratlos was richtig und falsch ist. Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.