Einvernehmliche Scheidung - wie geht das??

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    • Einvernehmliche Scheidung - wie geht das??

      Hallo,
      ich bin neu hier und wäre sehr dankbar für Informationen darüber wie man es schafft eine einvernehmliche Scheidung ordnungsgamäß hinzukriegen.
      Offenbar habe ich mir das alles zu einfach vorgestellt. Aber mal eins nach dem anderen.

      Wir - kinderlos - sind uns einig insoweit, daß mir mein Mann die Hälfte des gemeinsamen Hauses auszahlen wird (haben wir bereits schätzen lassen). Damit sollen dann alle weiteren Ansprüche abgegolten sein, d.h. auf Unterhalt nach der Scheidung will ich verzichten, nicht zuletzt weil ich endlich unabhängig sein und auf eigenen Füßen stehen will.

      Wir dachten wir setzen eine Vereinbarung auf und das wird dem Gericht so mitgeteilt. Jetzt finde ich hier im Forum aber Hinweise, daß es einen Unterschied zwischen 'zur Akte geben' und 'zu Protokoll geben'
      gibt.

      Die Scheidung ist noch nicht eingereicht, das wird ca. im Mai stattfinden.
      Was muß man beachten, damit sich der Streitwert nicht unnötig erhöht? Momentan ist meine Anwältin nur von den beiden Gehältern x 3 ausgegangen. Sie sagt die Informationen über unsere Vereinbarung wird erst im 2. Schritt zum Gericht gegeben.

      Ich bin jetzt ziemlich ratlos was richtig und falsch ist. Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung.
    • RE: Einvernehmliche Scheidung - wie geht das??

      Hallo und willkommen im Forum "Lino"!

      Für eine weitere Beurteilung wäre die bisherige Ehedauer und eheprägende Faktoren (Deine Berufstätigkeit, Vermögensbildung, etc.) nicht unrelevant.

      Gemeinsames Haus: Hmm, wer steht im Grundbuch, wie und wann erbaut-/-kauft, während der Ehezeit?

      nicht zuletzt weil ich endlich unabhängig sein und auf eigenen Füßen stehen will.

      Komisch, ich auch, aber ist es Dir auch möglich und in welcher Höhe bewegen sich dann Deine Einkünfte, wie auch die Deines Mannes?

      Sie sagt die Informationen über unsere Vereinbarung wird erst im 2. Schritt zum Gericht gegeben.

      Ungern ich Juristen anzweifle, aber zweiter Schritt bedeutet für mich zweite Kostennote also nochmaliger finanzieller Aufwand (Rechnung).
      Wenn Deine Anwältin unfähig der Herstellung eines Konsenses im ersten Schritt ist, dann würde ich das komplette Mandat anzweifeln und mich eines anderen Rechtsbeistandes bedienen.
      Diese harsche Kritik erfolgt aus dem bislang Geschriebenem, welches den Grund des zweiten Schrittes nicht begründet.
    • RE: Einvernehmliche Scheidung - wie geht das??

      Hallo Schäng,

      danke für den Willkommensgruß.

      Zu Deinen Fragen:

      1. Wir sind 36 Jahre verheiratet, 1983 wurde das Haus gebaut (während der Ehe) und mein Mann steht im Grundbuch.
      2. Bis vor 10 Jahren war ich als Sekretärin tätig und anschließend im ehelichen Klein-Unternehmen auf 400 Euro Basis angestellt. Jetzt habe ich mich neu orientiert und im Mai meine Zulassung als Heilpraktikerin für Psychotherapie erhalten. Derzeit mache ich noch ein Praktikum in einer Klinik, d.h. keine Entlohnung.
      Anschließend kann ich entweder eine eigene kleine Praxis aufmachen oder an einer der Kliniken eine Anstellung kriegen.
      3. Die Sache mit dem 2. Schritt war wohl so gemeint, daß unsere Vereinbarung nicht sofort bei Scheidungseinreichung mitgegeben werden sollte, weil sonst unnötige Rückfragen kommen könnten.
      Vielleicht hat das ja was mit 'zur Akte geben' zu tun?!
      Mir wurde versichert, daß es bei den vereinbarten Gebühren bleibt und ich hoffe ich kann darauf vertrauen.

      Falls es weitere Fragen gibt, jederzeit gerne.
    • RE: Einvernehmliche Scheidung - wie geht das??

      Hallo Lino,

      Du wirst sicherlich entschuldige bitte den Begriff zu den zu berücksichtigenden "Altfällen" gehören, demnach keine unvorteilige Bezeichnung!

      3. Die Sache mit dem 2. Schritt war wohl so gemeint, daß unsere Vereinbarung nicht sofort bei Scheidungseinreichung mitgegeben werden sollte, weil sonst unnötige Rückfragen kommen könnten.

      Welchen Zweifel erhebt Dein Rechtsbeistand bei Einlassung dieses Umstandes für die in Anbetracht dieser unzweifelhaft langen Ehedauer für den fortgesetzten EU bzw. AU.
      Sicherlich werden Deine Einkünfte eine Rolle spielen, aber warum lässt sich das nicht im ersten Schritt schon in Rahmen fassen?
    • RE: Einvernehmliche Scheidung - wie geht das??

      Lieber Schäng,

      genau darüber bin ich mir halt auch nicht wirklich klar geworden.

      Aber ich meine, daß Du da recht hast. Ich erinnere mich, daß ihr die Tatsache Sorge bereitet hat, daß ich nicht auf nachehelichen Unterhalt verzichten kann, wenn ich noch keine feste Anstellung habe, weil die Gerichte ja vermeiden wollen, daß unsereins zum Sozialfall wird durch solche Vereinbarungen.

      Hilft das weiter?