Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

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    • Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Hallo erstmal
      ich habe da mal eine frage bezüglich meiner frau
      also wir leben im trennungsjahr auch räumlich von einander getrennt.
      wir haben zwei kinder, das aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden, genau wie das sorgerecht, das ist geklärt
      nun hat meine frau einen neuen freund der über 250km weit weg wohnt und sie würde evtl. zu ihm ziehen wollen. da ich unsere kinder jedes 2. wochenende bei mir habe und ich auch gerne mit ihnen viel zeit verbringe wäre es da nicht unzumutbar, ohne das meine arbeit darunter leidet jedesmal über 500km freitags und sonntags zu fahren mal ganz abgesehen von dem zeitverlust mit meinen kindern, gibt es irgendwelche urteile oder so darüber wie weit und ob sie überhaupt weg darf ohne meine entscheidung

      mfg michaellf8
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Boah, langsam bekomme ich die Krise!

      Hast Du Deinen Beitrag mit dem Handy auf Chat-Basis eingestellt?
      Die deutsche Sprache, diese erwarten wir nach Bestätigung der Forenreglen auch, verfügt über Groß- und Kleinschreibung.
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Hallo, michaellf8,

      willkommen im ISUV-Forum! Du schreibst:
      sorry, bin es von anderen foren nicht gewohnt dieses zu beachten
      Tja, offenbar hast Du Dir keine Muehe gemacht, hier erst einmal *anzukommen* und zu sehen, wie es hier *zugeht*.- Dann haettest Du die Antworten auf Deine Fragen naemlich alle schon lesen koennen ... in aelteren Threads hier.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      ....und in Ergänzung:

      Ich habe keine Lust, mich hier anstrengend durch unübersichtliche Threads zu "wurschteln", wenn ich weiss, dass der Frager es auch anders kann, es nur nicht tut!

      Gruss
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Hallo michaellf, erst mal Willkommen in den ISUV Foren. In der Hoffnung auf eine leicht lesbare Antwort.

      gleich eine der wichtigsten Fragen wenn Kinder betroffen sind: wie alt sind die Kids ?

      das aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden, genau wie das sorgerecht, das ist geklärt.
      wer hat das "geklärt" und aus welchem Anlass ?

      Einen evtl. Umzug Deiner Ex kannst Du nicht verhindern. Bestenfalls den der Kinder, denn dazu müßtest Du zustimmen.

      Allerdings nicht einfach nur "nein" sagen, das müßtest Du begründen, und vor allem bereit + in der Lage sein die Betreuung der Kinder vor Ort zu übernehmen.
      [COLOR=#336666]mfg WB - für die Kontaktstelle Wiesbaden [/color]

      [IMG]http://forum.isuv.org/images/avatars/avatar-545.gif[/IMG]
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht Haben wir bei uns beiden belassen genau so wie das Sorgerecht, dieses wurde schriftlich beim Anwalt festgehalten. Begründen könnte ich es allenfalls damit das ich die Reisekosten nicht tragen könnte und mir dadurch zu viel zeit mit den Kindern verloren geht. Für die betreuung der Kinder ist bei mir Vorgesorgt, Da ich in dieser Zeit nur für meine Kinder da bin ggf mein Vater und meine Großeltern zur Not noch da sind
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Hallo michaellf8,

      schau mal:

      Original von michaellf8
      Hallo miteinander,

      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht Haben wir bei uns beiden belassen, genau so wie das Sorgerecht, dieses wurde schriftlich beim Anwalt festgehalten.

      Begründen könnte ich es allenfalls damit, das ich die Reisekosten nicht tragen könnte und mir dadurch zu viel zeit mit den Kindern verloren geht.

      Für die betreuung der Kinder ist bei mir Vorgesorgt, Da ich in dieser Zeit nur für meine Kinder da bin ggf mein Vater und meine Großeltern zur Not noch da sind


      So kann man Deinen Beitrag lesen, ohne dabei die Krise zu bekommen...

      Zur Sache:
      Bisher betreute Deine Frau Eure gemeinsamen Kinder vollumfänglich, Du hast regelmäßig alle 14 Tage ein Wochenende Umgang.

      Um Dir weiterhelfen zu können, benötigen wir konkrete Daten.

      Wie alt sind die Kinder?
      Wäre Deine Frau einverstanden, ohne die Kinder zu ihrem Freund zu ziehen?
      Wie wäre dann die Umgangsregelung zwischen Kindern und Mutter? Kannst Du die Kinder zum Umgang zur Mutter fahren/abholen?
      Wie wäre die Betreuung der Kinder während Deiner Arbeitszeit gewährleistet?
      Was machst Du, wenn die Kinder/ein Kind krank ist?
      Wenn Du jetzt schon schreibst, dass eine Fahrtzeit von 250 km einfache Strecke Deine Arbeit beeinträchtigen wird, wie willst Du dann eine alleinige Betreuung Eurer Kinder gewährleisten?
      Bist Du bereit, Deine Arbeit auf halbtags (je nach Alter der Kinder) zu reduzieren? Oder würdest Du Deine Arbeit komplett aufgeben... wie willst Du dann die Kinder ernähren?

      Bitte beantworte alle Fragen.

      Danke.

      LG
      Wolfsfrau
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Unsere Kinder sind 4 1/2 Jahre alt
      Ich denke nicht das sie auf die Kinder verzichten würde
      Umgang wären dann auch jede 14 Tage am Wochenende
      Die Betreuen der Kinder bei mir wäre Komplett gegeben da mein Vater Pensionierter Beamter ist
      Im Krankheitsfalle würde ich von meinem Arbeitgeber frei bekommen

      Aber es ging sich ja eigentlich darum ob es für mich mit meinem nette Selbstbehalt von 890,-€ den ich im Monat hätte, bzw von dem noch Miete und Nebenkosten bezahlt werden, zumutbar wäre alle 14 Tage 1000 km und geschätze 12 Std zu fahren um meine Kinder bei mir zu haben und ob ich etwas dagegen machen könne in meiner momentanen Situation.
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Hallo....

      wegziehen kann sie schon, aber ganz so einfach geht es nicht.
      Es ist aber so, wer die Entfernung verursacht der muss auch die Kosten dafür tragen. Ich würde dir vorschlagen mit deiner Ex zu reden. Möglich wäre es die Kinder auf Hälfte der Strecke zu übergeben (hört sich jetzt blöd an, weiß ich) oder der eine bringt, der andere holt.
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Hallo monalisa1,

      Es ist aber so, wer die Entfernung verursacht der muss auch die Kosten dafür tragen.

      das ist moralisch vielleicht richtig, rechtlich derzeit jedoch nicht!

      Der Umgansberechtigte hat vollumfänglich die Umgangskosten zu tragen, egal, wer die Entfernung verursacht. Es gibt bestimmt einige Einzelfallurteile, die anders lauten, daraus lassen sich jedoch keine rechtlichen Grundlagentscheidungen ableiten.

      LG
      Wolfsfrau

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von gelöscht-003347 ()

    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Vielen Dank erstmal an alle die mir mit Rat und Tat zur Seite standen
      Ich hatte Gestern ein sehr langes Gespräch mit meiner Frau um dieses Thema.
      Sie zieht es jetzt doch vor hier bei mir in der Nähe zu bleiben alleine schon wegen den Kindern.
      Also nochmals vielen vielen Dank für die Ratschläge

      Mit freundlichen Grüßen
      Michaellf8
    • RE: Darf meine frau im trennungsjahr mit den kindern wegziehen?

      Nun, Wolfsfrau, so pauschal ...

      Der Umgansberechtigte hat vollumfänglich die Umgangskosten zu tragen, egal, wer die Entfernung verursacht.
      ... laesst sich das seit der KindR-Reform 1998 nicht mehr sagen, denn bei den von Dir genannten ...
      einige Einzelfallurteile
      ... handelt es sich um hoechstrichterliche Rechtsprechung, die auch die unter- und obergerichtliche Rechtsprechung seitdem praegt: Umgangskosten/-fahrten und Unterhaltsberechnung.

      Gruss, Andreas
      Was das Leben leichter macht:
      - der Mut, das zu aendern, was wir aendern koennen,
      - die Gelassenheit, das hinzunehmen, was wir nicht aendern koennen,
      - die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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