Mindestunterhalt

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    • Mindestunterhalt

      Hallo Prinzip, und natürlich auch alle die mitlesen,

      neues Thema, da meine Frag mitlerweile nicht mehr ganz zu "DT und Mindestunterhalt" passt.

      du sagtest es sei gewollt, dass der Unterhalt sinkt.

      Bisher kenne ich es so, dass der Unterhalt ständig nach oben geschraubt wird und man in den unteren Gruppen der DT von der wundersamen Geldvermehrung ausgeht. zumal es für Otto-Normalverbraucher, so wie ich sie kenne egal war wieviel sie wirklich verdienen, denn es wurde solange rumgerechnet und gekürzt, bis endlich der Zahlbetrag 316,-- / jetzt 312,-- rauskam.

      Nun ist man gehalten egal wie 288.-- Euro zu bringen und wer etwas mehr verdient (bis 2300,-- Euro) für den soll sich das morgentliche Aufstehen wieder lohnen.

      Gibt es eine Begründung dafür, ist es Einsicht oder ...

      Die Gesetzentwürfe habe ich gelesen und auch manche Kommentare nur eine Ursache für diesen Sinneswandel finde ich nirgends.


      Vielen Dank für deine Mühe
      und Grüße
      Mietzi
    • RE: Mindestunterhalt

      Hallo mietzi,

      Nun ist man gehalten egal wie 288.-- Euro zu bringen und wer etwas mehr verdient (bis 2300,-- Euro) für den soll sich das morgentliche Aufstehen wieder lohnen.

      Woraus ziehst Du diese Erkenntnis?

      Dem Bundesrat wird am 30.11.2007 unter TOP 16a u.a. folgendes Gesetzes zur Entscheidung vorgelegt:

      2. Artikel 3 (Änderung sonstiger Vorschriften) wird wie folgt geändert:
      a) Absatz 2 (Anfügung von § [35] EGZPO) wird wie folgt geändert:
      aa) Nach § [35] Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
      „4. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt
      a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 279 Euro,
      b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 322 Euro,
      c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 365 Euro
      jeweils bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Mindestunterhalt nach Maßgabe des § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den hier festgelegten Betrag übersteigt.“

      Zieht man jetzt noch jeweilig 77€ KG-Anteil ab komme ich auf:

      Stufe 1 (0-5) 202€ Mindestunterhalt
      Stufe 2 (6-11) 245€ Mindestunterhalt
      Stufe 3 (11-17) 288€ Mindestunterhalt

      als Zahlbetrag.
    • RE: Mindestunterhalt

      Hallo Schäng,

      das habe ich schon verstanden!

      Allgemeiner formuliert:

      wir kommt es jetzt dazu, dass der ehemals "Regelsatz" DT jetzt Mindestunterhalt wird.

      Haben die Stufen 2-6 DT Tabelle bisher "zuviel" bezahlt oder haben die Kinder jetzt weniger "Bedarf" -

      Ich habe den Sinn hinter dem Ganzen noch nicht begriffen.

      Vielleicht gibt es ja jemanden, der mir das System erklären kann, falls es eines gibt. Das Resultat habe ich schon begriffen.

      Vielen Dank
      Mietzi
    • RE: Mindestunterhalt

      Hallo mietzi,

      mit dem Übergang von Regelbetrag zu Mindestunterhalt ist man der Angleichung des Unterhalts- an das Steuerrecht nachgekommen.
      Durch die geschaffene Grundlage den KU aus dem steuerlichen (doppelten (schon länger vorhandenem)) Kinderfreibetrag abzuleiten macht eine zusätzliche Nebenverordnung wie die Regelbetragsverordnung überflüssig.

      Haben die Stufen 2-6 DT Tabelle bisher "zuviel" bezahlt oder haben die Kinder jetzt weniger "Bedarf" -

      Nein, bei Kindern unter 6 Jahren offentsichlich 6€/mtl. zu wenig, ab 6 - 11 Jahre 9€ zuviel, ab 12 Jahre ggf. 24€ zuviel.
      Dies ist aber durch die bisherige Regelbetragsverordnung rechtkonform gewesen, die neue Grundlage für den Mindestunterhalt dem Bedarf des Kindes m.E. eher gerecht wird, da Steuer- und Familienrecht nunmehr einen Konsens erfahren wird.
      Inwieweit die neue DT den Einstieg der Einkommensstufen definiert und der weiteren Stufungen müssen wir abwarten.
    • RE: Mindestunterhalt

      Hallo ihr Lieben,

      nach einigem Querlesen habe ich immer noch nicht ganz verstanden.

      Mindestunterhalt.......bedeutet das jetzt das es keine Staffelung mehr gibt, die sich nach dem Einkommen des Zahlungspflichtigen richtet??

      ?????

      Gruß
      Lasona
      Gib mir die Kraft Dinge zu ändern, die ich ändern kann.
      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Mindestunterhalt

      Hallo Ernst,


      danke.
      Natürlich wird er das:)

      Nur manchmal verstehe ich trotzdem nicht alles ............gerade wenn es um Gesetzestexte geht.

      Ich habe es mir mal ausgedruckt und strenge mich mal an:)

      Gr
      Lasona
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      Gib mir die Geduld Dinge, die ich nicht ändern kann, zu akzeptieren.
      Und gibt mir die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.
    • RE: Mindestunterhalt

      Hallo Lasona,

      im Gesetz steht nur der Mindestunterhalt = Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle. Nochmal lesen wird daher jetzt wohl nichts neues bringen.

      Die wohl neu geordnete Düsseldorfer Tabelle, wonach natürich auch ab 01.01.2008 je nach Einkommen höhere Unterhaltsbeträge fällig werden, wird erst in den nächsten Tagen veröffentlicht.

      Danach werden hoffentlich auf Deine Fragen auch Antworten möglich sein.

      nun besser erklärt?

      Gruß
      ernst
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